Dies ist ein Beitrag zum Thema Ab welcher Grenze wem zahlen? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Ich habe eine relativ komische Frage. Ich wohne derzeit in einer ambulant betreuen wg(keine besondere wohnform afaik(finanziert durch das ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
29.05.2020, 08:04 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
|
Ab welcher Grenze wem zahlen?
Hallo,
Ich habe eine relativ komische Frage. Ich wohne derzeit in einer ambulant betreuen wg(keine besondere wohnform afaik(finanziert durch das Landratsamt, aber ich zahle einen Anteil... Kp wie genau)). Ich habe eine Rente von circa 2000€ und gesetzliche Betreuung. Ich bekomme regelmäßig Briefe vom Gericht das meine Betreuerin 633€ für die letzten 3 Monate vom Konto sich nehmen darf, ich vermute dass das kommt weil ich so viel Einnahmen habe? Oder kommt das durch irgendeine überschrittene Frei Grenze? Und die andere Frage, ich meine mal im Forum gelesen zu haben dass man ab einem bestimmten Vermögen auch die Gerichts kosten (vermutlich inklusive Gutachten?) auch zahlen muss, ab wann ist das der Fall? Mit freundlichen Grüßen Ela |
29.05.2020, 09:10 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hier kannst du deine Frage zu den Gerichtskosten ausführlich nachlesen:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de...Gerichtskosten Die 633 Euro alle 3 Monate sind die Kosten für die Betreuerin, also das Geld welches deine Betreuerin von dir- da du als vermögend eingestuft wurdest- bekommt. Das solltest dir eigentlich bekannt sein da jeder Vergütungsantrag dir zuvor zur Stellungnahme zugeschickt werden sein sollte.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
29.05.2020, 10:06 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
|
Hallo,
Danke für den link! Ja ich bekomme alle 3 Monate einen Brief vom Gericht, aber nur der Beschluss nicht der Antrag. |
29.05.2020, 11:02 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Das ist seltsam. Eigentlich sollte es so sein das dir zuerst der Antrag der Betreuerin zugeschickt wird zu einer evtl. Stellungnahme (bitte keine Hoffnung, es gibt so gut wie keine Möglichkeit dem zu widersprechen) Wenn man 10 Tage lang darauf nicht reagiert wird erst der zweite, nämlich der Vergütungsbeschluss angefertigt. Besprich das am besten Mal mit deiner Betreuerin, ihr versteht euch ja ganz gut. Du kannst sie durchaus fragen warum das bei euch nicht so läuft wie vorgesehen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
29.05.2020, 13:59 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,805
|
Hallo, sind das Gerichtskosten oder Betreuervergütung? Für letzteres spricht der Quartalszeitraum (§ 9 VBVG). Da läuft dann tatsächlich was schief, denn zum Vergütungsantrag muss der Betreute zwingend angehört werden (wobei wohl schriftlich reicht, § 168 Abs. 4 FamFG iVm § 292 FamFG).
Zur Vergütungshöhe: das wären 211 € mtl. Selbstzahler wäre man dann (aus laufendem Einkommen, beim Alleinstehenden), wenn der Freibetrag von 864 € zuzüglich Kaltmiete + Betriebskosten überschritten wäre. Ich nehme mal an, die 2.000 € sind die Nettorente, von der neben Steuer, Krankenversicherung, sonstige Versicherungen wie Haftpflicht und der O.g. Kostenbeitrag schon abgezogen sind? Falls nein, dann mal die genauen Beträge mitteilen. Damit könnte ich sagen, ob ein Rechtsmittel erfolgversprechend wäre. Oder liegt Sparvermögen von über 5.000 € vor (das wäre auch heranziehbar)?
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (29.05.2020 um 15:31 Uhr) |
29.05.2020, 14:43 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
|
Hallo Michaela,
Hallo HorstD, kurz zu HorstDs Frage: Die 633 scheinen die Betreuervergütung zu sein (zumindest lese ich den Beschluss so) ich könnte gegen den Beschluss das Rechtsmittel der Erinnerung und das des Widerspruchs einlegen laut dem Beschluss. Was aber nichts bringen dürfte, die 2000€ sind netto und somit definitiv über den 828€ + Miete. Auch ein Vermögen von über 5000€ sollte(ich weiß es nicht sicher) vorliegen. Von Interesse war für mich bei der Frage die andere Grenze (die von 25.000€) für die Bezahlung des Verfahrens. Ich habe vor 2 Jahren ein Verfahren nach dem TSG angestrebt und zahle da heute noch, weswegen ich ziemlich Angst vor den Kosten des Gerichts habe. Dann kann ich meine Betreuerin bitten mich zu "warnen" wenn wir in die Nähe dieser Grenze kommen. Je mehr ich andere Threads lese wo es um Kommunikation mit dem Gericht geht umso mehr habe ich den Eindruck dass etwas schief läuft, ich bekomme vom Gericht nur Beschlüsse aber keine Aufforderungen mich irgendwo zu "beteiligen" also Anhörung oder so. Eventuell rufe ich da mal die nette Sekretärin beim Gericht an und frag nach was da schief läuft. Mit freundlichen Grüßen Ela |
29.05.2020, 15:30 | #7 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,805
|
Zu den Gerichtskosten siehe unter: https://www.bundesanzeiger-verlag.de...Gerichtskosten
Es gibt dabei einen Vermögensfreibetrag von 25.000 €. Laufendes Einkommen wird dafür gar nicht heran gezogen.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
30.05.2020, 19:02 | #8 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Ich glaube hier muss man die Rechnung etwas anders bzw. ausführlicher aufmachen. Soweit mir erinnerlich ist hat Elara noch eine Eigentumswohnung.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
30.05.2020, 19:15 | #9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
|
Nein, ich besitze keine Eigentumswohnung, ich darf sie nutzen sie gehört aber meiner Mutter und meinem Patenonkel, momentan ist sie anderwaltig vermietet, weil ich sie nicht bewohne.
Aber ich habe versprochen bekommen dass ich zurück ziehen kann wenn es nötig und angemessen ist. Tut mir leid wenn ich das wo anders missverständlich geschrieben hatte. |
Lesezeichen |
|
|