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Ausnutzung Vorsorgevollmacht gegen den Willen meiner Mutter

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Liebe Foren Mitglieder, ich habe mittlerweile viel durchgemacht. Meine Mutter ist ärztlich Attestiert seit 2016 an Alzheimer erkrankt. Ich habe ...


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Alt 09.06.2020, 19:31   #1
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Registriert seit: 16.05.2018
Beiträge: 9
Standard Ausnutzung Vorsorgevollmacht gegen den Willen meiner Mutter

Liebe Foren Mitglieder,
ich habe mittlerweile viel durchgemacht.
Meine Mutter ist ärztlich Attestiert seit 2016 an Alzheimer erkrankt.
Ich habe seit eine Betreuungsvollmacht von meiner Mutter vor über 15 Jahren bekommen, leider nicht notariell beurkundet.
Der Lebenspartner meiner Mutter hat sich im Jahr 2018 eine Generalvollmacht beim Notar schreiben lassen. Diese liegt dem Betreuungsgericht vor. Aufgrund dieser wurde der erste Betreuungsantrag abgelehnt.
Es gibt Aussagen anderen Verwandten und Freunden, dass meine Mutter immer weiter isoliert wird. Ich habe weitere Belege von verschiedenen Krankenhausaufenthalten und Ärzten über den stetig verschlimmernden Verlauf der Krankheit meiner Mutter.
Die zuständigen Richterin interessiert es nicht. Meine Mutter hat angeblich einen Anwalt beauftragt, ich weiß aber, dass es der Lebenspartner ist. Dieser Anwalt schreibt, dass das alles nicht stimmt und meine Mutter Mit ihrem Lebenspartner alleingelassen werden will.
Ich konnte letztes Jahr meine Mutter bei Braunschweig zweimal durch unangekündigte Besuche sehen. Beim ersten Besuch hatte ich den Bezirksbürgermeister als Zeugen dabei. Meine Mutter hat sich gefreut, der Lebenspartner war aggressiv und hat das Treffen unterbunden. Dies wird von meinem Zeugen bestätigt.
Im November letzten Jahres bin ich sogar in das Haus meiner Mutter gekommen. Der Lebenspartner hat geschrien und und die Polizei ist gekommen. Die aPolizisten haben sofort die Demenz meiner Mutter erkannt und ich konnte mich nur von meiner Mutter verabschieden, da der Lebenspartner mich mit seiner Generalvollmacht aus dem Haus geworfen hat.
Meine anwaltliche Vertretung ist mit dieser Situation überfordert.
Dem Sozialdienst und der Betreuungsstelle wurde anwaltlich Hausverbot erteilt.
Ich habe mittlerweile schon 4 Betreuungsanträge gestellt.
Der letzte Antrag wurde abgelehnt, obwohl im Verlauf dieses Antrages, die Vertretung der Richterin, den gegnerischen Anwalt aufgefordert hat, ein Treffen zwischen mir und meiner Mutter zu arrangieren. Aber aufgrund der aktuellen Pandemie war dann Stillstand, bis die Ablehnung mit der Begründung geschrieben wurde, dass meine Mu mich nicht sehen will und nicht dement ist.
Ich habe mir mittlerweile eine neue anwaltliche Vertretung genommen, diese meint natürlich das es sehr schwer wird, das es quasi keine Möglichkeit gibt.
Ich komme übrigens aus Hannover.

Ich möchte keinen rechtlichen Rat. Ich möchte andere Erfahrungen von Menschen ähnlicher Situationen erhalten, um zu wissen, was für andere Möglichkeiten es noch gibt und ob es schlimm ist, wenn die Betreuungsakte immer dicker wird (bin ich dann ein Querulant), gibt es noch andere Möglichkeiten.
Ich bin verzweifelt und kann dieses Rechtssystem nicht nachvollziehen.
Für jegliche Anmerkung bin ich dankbar
Vielen Dank für eure Unterstützung
PeterPan
PeterPan69 ist offline  
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Alt 10.06.2020, 09:42   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Hast Du nur eine Betreuung beantragt oder auch mal eine Kontrollbetreuung?
Letztere kann beantragt werden, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Vollmacht nicht im Sinne des Vollmachtgebers genutzt wird.
Das Verfahren wird durch den Rechtspfleger, nicht den Richter bearbeitet. Es kann - wenn bestätigt - ein Kontrollbetreuer eingesetzt werden, der mit dem Vorsorgebevollmächtigten Kontakt aufnimmt und dem Gericht berichtet. Bestätigen sich die Vorwürfe, kann ein Betreuer durch den Richter bestellt werden, obwohl eine Vollmacht besteht.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 10.06.2020, 10:19   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.05.2018
Beiträge: 9
Standard

Ich habe noch keien Kontrollbetreuung beauftragt.
Wie und wo mache ich das, wenn der Lebenspartner nach außen so tut, als ob meine Mutter agiert.
PeterPan69 ist offline  
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Alt 10.06.2020, 10:21   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
Standard

Ja, es sollte ein beruflicher (also neutraler) Betreuer als Kontrollbetreuer nach § 1896 Abs. 3 BGB beim Betreuungsgericht (am Wohnort der Vollmachtgeberin) beantragt werden. Das geschilderte Verhalten lässt schon auf Mängel in der Vollmachtführung schließen. Der Bevollmächtigte ist in diesem Bestellungsverfahren allerdings Beteiligter (§ 274 FamFG), d.h. er erhält auch diesen Antrag, wird dazu gehört (§ 279 FamFG) und kann auch Beschwerde einlegen (§ 303 FamFG). Die gleichen Rechte hat die Betreuungsbehörde, ich würde daher vorher mit denen sprechen.

https://www.bundesanzeiger-verlag.de...ntrollbetreuer
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 12.06.2020, 14:50   #5
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Registriert seit: 16.05.2018
Beiträge: 9
Standard

Ich habe jetzt den Rechtsanwalt beauftragt in meinem Namen eine Kontrollbetreuung einzureichen und vorher die Betreuungsstelle zu informieren. Ich habe keine Kraft mehr. Ich weiß nicht, was ich sonst noch tun kann
PeterPan69 ist offline  
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Alt 15.06.2020, 01:14   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

A) warum ist der Kontakt zur Mutter denn überhaupt abgebrochen? Von Hannover nach Braunschweig kann man eigentlich regelmäßig zu Besuch fahren. War vor 2018 der Kontakt schon schlecht?
B) Eine "uralte" Vollmacht von vor 15 Jahren kann man natürlich ersetzen durch eine an wen, der sich wirklich kümmert.
C) worum geht es Dir eigentlich? Die Betreuung? Warum? Oder darum, Deine Mutter besuchen zu. können? Das wurd mir bisher noch nicht ganz klar, ob man wirklich die Mutter (plötzlich) oft treffen können will. Oder ob man sich Geld sichern will fürs Erben später.

Vielleicht bin ich auch zu argwöhnisch, aber ich kenn leider zu viele Menschen, die der Mutter den Kauf einer neuen Waschmaschine ausreden und mir dann sagen: die ist über 80,das lohnt doch nicht. Da kann ich besser mehr erben

Mag sein, dass ich dem TS Unrecht tu. Aber es wirkt so.
Stefanie78 ist offline  
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Alt 15.06.2020, 07:58   #7
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von pelotte
 
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
Standard

Hallo,
eine Möglichkeit wäre vielleicht mit deinem Anwalt zu besprechen durch ein Gutachten festzustellen, ob deine Mutter 2018 noch geschäftsfähig war.
Ein Attest von 2016 liegt ja vor, den eine Generalvollmacht ausgestellt durch jemanden, der nicht geschäftsfähig ist, dürfte nichtig sein.
__________________
Nur die harten kommen in den Garten,
durch diese Selektion arbeiten wir an einer gesunden und leistungsfähigen Herde
pelotte ist offline  
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Alt 15.06.2020, 08:07   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.05.2018
Beiträge: 9
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Vielen Dank für deine kritische Antwort. Sicherlich kann man es so wahrnehmen, weil man die ganze Geschichte nicht kennt. Man kann sicherlich denken, dass die Kinder nur das Geld der Mutter im Kopf haben, wäre nicht die Tatsache das meine Mutter von Ihrer Schwester und den letzten Freunden isoliert wird. Meine Mutter war immer herrisch und hatte keine glückliche Beziehung. Jeder hat sein eigenes Haus und sie haben immer alles getrennt bezahlt. Der Kontakt zu meiner Mutter war sehr gut (Wir haben regelmäßig telefoniert, alle Geburtatge, Weihnachten und sonstige Feste zusammen gefeiert haben auch gemeinsam Urlaub gemacht und haben sehr viele anderere Aktivitäten zusammen unternommen).

Zur Ergänzung: Ich habe noch einen Bruder und zu diesem war die Beziehung nicht so gut.

zu A)

Der Kontakt wurde von dem Lebenspartner abgebrochen. Weswegen ist mir immer noch nicht klar. Ich gehe davon aus, dass er Angst hat, nicht mehr das Sagen zu haben.

Ich habe versucht mit dem Lebenspartner und meiner Mutter zu reden, nachdem meine Mutter viele Krankenhausaufenthalte gehabt hatte,. Doch er blockiert alles. Ich habe schon früh mitbekommen, dass meine Mutter "Aussetzter" hatte und habe versucht mit dem Lebenspartner darüber zu reden. Er hat es abgestritten.

Er leugnet, dass meine Mutter Alzheimer hat und tut so, als ob meine Mutter noch agieren könnte. Ist das, sich um jemanden kümmern.

zu B)

Was bedeutet kümmern? Unter kümmern verstehe ich vor allem mich auch an den Wünschen und Interessen der zu Betreuuendnen Person zu orientieren. Ich sehe jedoch, dass der Lebenspartner die Wünsche meienr Mutter überhaupt nicht respektiert, da er jeglichen Kontaktversuch zu anderen Personen aus dem alten Leben meiner Mutter unterbindet und es als Einmischung in seiner Sphäre ansieht.
Als meine Mutter mit eine Blutvergiftung im Krankenhaus lag, hat er mich nicht informiert sich jedoch von meiner Mutter eine Vollmacht im lebensbefrohlichen Zustand schreiben lassen, obwohl er mich hätte kontaktieren können und sollen, da ich zu diesem Zeitpunkt die einzige Vollmacht besaß, die er er auch bezeugt hat. Einer Freundin meiner Mutter hat er im Krankenhaus gesagt, dass er sich diese schnell noch selbst geschrieben hat.

zu C)

Zu Besuchfahren bedeutet: Dass der Lebenspartner die Tür nicht aufmacht und falls ich hereinkommen sollte, führt es mitlerweie zu Geschrei von dem Lebenspartner, der sich nicht anderes wehren kann.

Zur Ergänzung: Die meisten Wochenenden sind sie nicht in Braunschweig, sondern in Celle bei der Tocher des Lebenspartners. Solange meine Mutter noch konnte, ist sie alleine zu Hause in ihrem Haus geblieben oder sie ist nach Hannover gekommen.

Worum geht es mir? Meine Mutter hat mich großgezogen und ich hatte immer ein gutes Verhältnis zu meiner Mutter und da ist es für mich selbstverständlich, dass ich mich auch um meine Mutter kümmere. Und wie schon dargestellt, es geht hier nicht um plötzlich. Derzeit ist es so, dass ich meine Mutter aus meinem Leben wegradieren soll, obwohl ich mich um sie kümmern will und sie mich auch in ihrem Leben haben will. Ich darf weder meine Mutter sehe nnoch mein Elternhaus betreten. Ist das normal und muss ich das akzeptieren.

Bei dem letzten Besuch bei meiner Mutter hat meine Mutter vor der Polizei gesagt, Sie möchte Ihre Kinder sehen und wir sollen bleiben. Der Lebenspartner hat im anderen Zimmer der Polizei die Vollmacht gezeigt, so dass die Polizisten uns leider wegschicken mussten. Sie haben uns noch von einander verabscheiden lassen. Meine Mutter hat es nicht verstanden.
PeterPan69 ist offline  
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