Dies ist ein Beitrag zum Thema non-suizid-vertrag im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Marie,
Hallo Sternfee,
jörg, ich glaube du hast den krankenwagen
heute für momo gerufen.
Ja, ich hatte mit ihr ...
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15.09.2008, 20:51 | #51 |
Forumsikone
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,283
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Hallo Marie,
Hallo Sternfee, jörg, ich glaube du hast den krankenwagen heute für momo gerufen. Ja, ich hatte mit ihr am frühen Nachmittag telefoniert, ...und da ging es ihr sehr sehr schlecht. Da habe ich keinen anderen Weg mehr gesehen. Ich möchte mich auf diesen wege hier bei dir bedanken. Ich hätte den mut nicht so sehr dazu gehabt. Du hattest den mut und ich möchte dir nur sagen, du hast das richtige getan. Danke, Marie! komme gerade von momo aus der klinik und kann nur hoffen, das sie keinen ausgang jetzt bekommt, das sie doch wieder abhaut dann. Das hoffe ich auch! Es ist mir auch egal was jetzt einer denkt von mir oder was auch immer oder was andere meinen aber ich bin heilfroh jörg, das du das gemacht hast. Ich danke dir dafür. __ Gehe morgen wieder hin und bestelle ihr von euch schöne grüsse wenn ihr wollt. Ja, bitte! Schreib' mir bitte eine PN, wenn Momo telefonieren darf, unter welcher Nummer sie dann erreichbar ist. bis später Liebe Grüße an euch Jörg
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16.09.2008, 00:39 | #52 |
Club 300
Registriert seit: 13.10.2006
Beiträge: 308
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Bitte auch Grüße an Momo von mir ausrichten, wer mit ihr telefoniert oder sie besucht.
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16.09.2008, 06:45 | #53 |
"Hexchen"
Registriert seit: 14.06.2005
Ort: Aachen
Beiträge: 1,296
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ja das mache ich von euch liebe grüsse ausrichten. Da freut sie sich bestimmt
ja jörg, ich weiss, du hast es richtig gemacht. mache dir da keinen kopp drum. danke nochmal. bis später |
16.09.2008, 20:39 | #54 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 26.02.2008
Beiträge: 48
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Bestellt Ihr auch bitte viele liebe Grüße von mir
Liebe Grüße Sandra |
16.09.2008, 21:00 | #55 |
Forumsikone
Registriert seit: 30.06.2005
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Beiträge: 3,283
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Hallo Sandra und alle anderen,
ich habe eben mit Momo in der Klinik telefoniert. Es geht ihr schon besser als gestern. Sie hat sich über die Grüße sehr gefreut und bedankt sich herzlich bei euch, daß ihr so lieb an sie denkt! Einen lieben Gruß Jörg
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16.09.2008, 21:35 | #56 |
Gast
Beiträge: n/a
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ih jör,
sie w arba erbae rabe rheut heir kurz grüss e nochaml grus setrnfe e |
16.09.2008, 21:48 | #57 | |
Forumsikone
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,283
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Zitat:
Momo hatte heute Ausgang, ist nach Hause gefahren, mittlerweile ist sie aber wieder in der Klinik. Viele liebe Grüße Jörg
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18.09.2008, 21:13 | #58 |
Forumsikone
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,283
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Hallo zusammen,
heute gab es eine Anhörung und eine richterliche Entscheidung: Momo muß sechs Wochen in der Klinik bleiben. Es geht ihr ganz gut, nur ihr Blutdruck war in den letzten Tagen etwas hoch. Der hat sich mittlerweile wieder stabilisert. Sie hat nun eine kleine rechtliche Frage: Worin besteht der Unterschied einer Zwangsunterbringung nach PsychKG gegenüber einer Zwangsunterbringung nach dem Betreuungsgesetz? Liebe Grüße Jörg
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18.09.2008, 21:19 | #59 | |
Gast
Beiträge: n/a
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haallo jörg,
Zitat:
udn ejtz seitdme ich die egstzlcieh ebrtuung habe, steht imemr irgendwa smit ja auch vormundshcftgerichltich udn betrruung wie heisst da snoch?? btt gb ode rso? ohej jezt ahb ich dich glaub ncoh mti mri evriwrrt.. :-( hmm sorry grus setrnfe e |
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18.09.2008, 22:29 | #60 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,232
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Zitat:
PsychKG ist öffentliches Recht (Unterbingung durch Ordnungsamt, Polizei) Nicht alle Bundesländer haben übrigens ein PsychKG, in Hessen z.B. greift hier das HFEG (Hessisches Freiheitsentziehungsgesetz) Unterbringung nach Betreuungsgesetz ist ziviles Recht (§ 1906 BGB) Betreuer mit Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge können hiernach eine Unterbringung z.B. in einer geschlossenen Psychiatrie zum Zwecke der Durchführung einer dringend notwendigen Heilbehandlung veranlassen. Eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung ist hierzu einzuholen, kann bei Gefahr für den Betreuten aber auch nachgeholt werden. PsychKG bzw. HFEG kann auch bei Fremdgefährdung angewendet werden. 1906 BGB nur bei Eigengefährdung, nämlich nur zum Wohle des Betreuten. Grüße, Flafluff. |
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Lesezeichen |
Stichworte |
aufhebung betreuung, betreuerwechsel, psychiatrie, psychkg, selbstmord, suizid, therapie |
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