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non-suizid-vertrag

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HI wieder ien neues Thema aus meiner nähkiste. ein Betreuter in einer shclimen Krise sollte einen non suizid vetrrag mit ...


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Alt 29.08.2008, 22:42   #1
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
Standard non-suizid-vertrag

HI
wieder ien neues Thema aus meiner nähkiste.

ein Betreuter in einer shclimen Krise sollte einen non suizid vetrrag mit der gesetzlichen betreuung und der bewo betreung abschliessen.
HAt er nicht gemacht. Nicht weil er sich umbringen wolte sondern weil er der meinung war das das soweiso nur der absicherung der anderen PArteien gilt, so das die sich dann im ernstfall heruasreden können, der klient hätte ja versprochen es nicht zu tun.

ist das jetzt echt so das die das zu iher absicherung ahben wollten und was kann pasieren wenn der klient diesen punkt nicht unterschreibt?
ausserdem kann ich mir nicht vorstellen wie so ein vertrag einenm Menschen vom suizid abhalten soll?

und noch ein punkt. es wurde eine vereinabhrung getroffen das der kleint sich jeden tag in der krise bei dem bewo betreur melden sol wenn er das nicht tut sofort die gesetzl betreung informiert wird.muss dazu schreibend as der kleint mit seine rgestzlichen betreuung nicht gut klarkommt.

was kan dann passieren von der gesetzlichen ebtreuung her?
lg MOMO

Geändert von Momo (29.08.2008 um 22:48 Uhr)
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Alt 29.08.2008, 23:49   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
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Hallo Momo,

der Non-Suizid Vertrag ist kein rechtlicher, sondern ein therapeutischer Vertrag. Er wird im Rahmen verhaltenstherapeutischer Behandlungen eingesetzt, z.B. bei Borderline-Patienten oder bei selbstverletzendem Verhalten.

Die Hintergründe der Absprachen können wir hier nur schlecht beurteilen. Da sollte Dein Freund noch einmal das Gespräch mit den Mitarbeitern des betreuten Wohnens oder dem gesetzlichen Betreuer suchen.

Schöne Grüße
Kohlenklau
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Alt 30.08.2008, 19:12   #3
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
Standard

DAnke Kohlenklau

na ja mit dem gesetzlichen Betreur sprechen geht ja nicht weil die liegen im clinch.

Abe rich wüsste doch noch gerne ne antwort auf den letzten Teil meiner Frage was passieren kann wenn der betreute sich nicht an die absprache des sich täglich melden hält? hat dann der betreur das recht unterzubringen? auch wen keine suizidalität vorliegt?
lg MOMO
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Alt 30.08.2008, 19:46   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
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Hallo Momo,

eine zwangsweise Unterbringung kann nur auf richterliche Anordnung erfolgen. Der von Dir genannte Vertrag ist in dieser Frage unerheblich.

Was spricht während einer Krise gegen eine tägliche Rücksprache mit dem betreuten Wohnen? Hier wurde schon mehrmals gefordert, dass Betreuer oder soziale Dienst in Krisensituationen eingreifen. Offensichtlich nehmen die Mitarbeiter dort ihre Arbeit ernst.

Schöne Grüße
Kohlenklau
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Alt 31.08.2008, 23:43   #5
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
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ja die jetzigen neuen mitarbeiter des beqwo nehmen ihre sache sehr ernst!!!Das problem ist nur das alles was mit dem neuen bewo besprochen wird auch dieser betreurin zu ohren kommt. und die da auch in dme vertrag mitdrinhängt. obwohl wir die punkte einfach ducrhgestrichen haben:O))
Und diese betreurin sol eben nix mehr mit kriegen.

aber vileicht löst ja dieser freundliche herr hier das problem:O))

lg MOMO
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Alt 01.09.2008, 18:41   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
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Hallo Momo,

macht ihr wirklich super.
Zitat:
Und diese betreurin sol eben nix mehr mit kriegen.
Ich freue mich schon, wenn es nach einiger Zeit hier wieder heißt: Die Betreuerin kümmert sich nicht!

Schöne Grüße
Kohlenklau
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Alt 01.09.2008, 22:11   #7
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
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peng der schuss ist aber angekommen. diesmal ist das doch was ganz anderes.
NAtürlich solen betreur sich kümmern und auch was mitkriegen aber doch nicht wenn ein betreur selber scheisse baut und dem klienten schadet. dann ist es doch wohl logisch das der lkient nicht mehr wil das der dan noch was mitkriegt. könnte ihm ja nur weiter schaden.

aber ich weis die zudsammenhänge sind was sehr kompliziert.
lg MOMO
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Alt 05.09.2008, 22:38   #8
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
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Beiträge: 3,058
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OK ich wil mal jetzt der neuen Tradition hier folgen und auch mal weitererzählen wie es in unseren Fall weitergeangen ist:O))

Also mein bekante rhat sich dan jetzt mit seinem betreur zusamamngesettzt und geschildert das erkeine betreuung mehr wil, darauf antwortete der betreur das würde er nicht durchkriegen den der betreur würde dann dem gericht mitteilen das eine betreuung weiterhin notwendig seim und mein bekanter würde dann eben einen anderen betreur kriegen. denn der alte also der jetzige würde wenn er nicht mahr gewünscht wäre die betreung auch nicht weiterführen. aber es geht ja nicht in erster LInie um den jetzigen Betreur sondern er wil ga rkeine betreuung mehr. kan denn da das gericht dan einfach einen anderen betreur einsetzten?
Und was zählt denn dan letzendlich mehr das gutachtern des arztes oder das wort des betreurs. oder gar des richters? ich dneke da ssit wohl wieder so eien art GLücksspiel.
lg MOMO
Momo ist offline  
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Alt 06.09.2008, 00:09   #9
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Nee Momo.
Das geht alles seinen sozialistischen Weg.
Dein Bekannter müßte einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung stellen. Wichtig ist dabei, ob Dein Bekannter die Betreuung selbst beantragt hat oder diese anderweitig eingerichtet wurde. Der Richter würde ihn anhören, ggflls. ein ärztliches Gutachten einholen, eine Stellungnahme des jetzigen Betreuers anfordern. Der Richter würde entscheiden, ob die Betreuung aufgehoben wird oder ein neuer Betreuer eingesetzt wird.

Schöne Grüße
Kohlenklau
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Alt 14.09.2008, 06:28   #10
Forums-Azubi
 
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Beiträge: 48
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Hallo Momo,
Einen non suid Vertrag.......ich wußte überhaupt nicht das es so etwas gibt
Aber die Realität sieht wohl doch anders aus...
Ich finde es schon sehr bedenklich daß Betreuer und das Bewo sich einen Vertrag unterschreiben lassen daß kein Suid vom Betreuten zu erwarten ist.
Sorry aber daß muß ich nicht verstehen
Ich finde es einfach nur traurig daß es überhaupt so etwas gibt!
Ich finde es des weiteren sehr traurig daß psychisch kranken Menschen in sehr vielen Kliniken ohne jeden menschlichen Respekt ( oder fehlenden Respekt) entgegen getreten wird.
Einfach nur traurig!!!!!!
Aber das zeigt in welch einer verkehrten Welt wir doch leben.
Sorry,ich weiß daß ich mir jetzt von einigen hier im Forum böse Worte anhören werde,......aber ich denke daß jeder Mensch mit Respekt behandelt werden sollte vor allem ,, Kranke"..
Und aus diesem Grund ist es für mich als Mutter einer psychisch ,, Kranken" sehr traurig überhaupt zu hören daß es einen solchen.....non suid Vertrag überhaupt gibt.!
Liebe Grüße an Dich ,Momo von Sandra
Sandra49 ist offline  
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Stichworte
aufhebung betreuung, betreuerwechsel, psychiatrie, psychkg, selbstmord, suizid, therapie


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