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Was passiert wenn ich einen Antrag stelle damit mein Partner betreut wird ?

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Hallo, ich bin neu hier und freue mich ueber die Neuaufnahme Mein Partner hat die bipolare Stoerung und weigert sich ...


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Alt 02.07.2020, 12:03   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 02.07.2020
Beiträge: 14
Standard Was passiert wenn ich einen Antrag stelle damit mein Partner betreut wird ?

Hallo,


ich bin neu hier und freue mich ueber die Neuaufnahme


Mein Partner hat die bipolare Stoerung und weigert sich Medikamente zu nehmen.
Ich habe bereits mit 2 Psychiatern und dem Amt fuer Betreuung gesprochen. Ich muesste veranlassen dass er voruebergehend betreut wird damit er Tabletten nimmt.
Das muss natuerlich ein Gericht entscheiden.


Er wollte sich in der Vergangenheit schon ein paarmal umbringen, z Zeit ist er aber ok, macht nur manchmal verrueckte Sachen.
Der Mann vom Amt meinte aber dass jetzt sicher der Altersstarrsinn dazu kommt, er ist schon 74.


Ich habe jahrelang versucht ihn dazu zu bringen Medikamente zu nehmen. Umsonst, auch sein Hausarzt hat es schon versucht.


Meine Fragen:
erfaehrt er dass ich als seine Lebensgefaehrtin veranlasst habe dass er betreut wird ? Er waere sicher sehr sauer auf mich. Ich bin da noch am Zweifeln ob ich ihn ueberhaupt betreuen lassen soll.
Wie genau laeuft das ab wenn das Gericht beschliesst er muss voruebergehend betreut werden?


Vielen Dank
nati999 ist offline  
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Alt 02.07.2020, 14:57   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Nat, erst mal Willkommmrn hier bei uns mit deiner Frage.
Du schreibst:
Zitat:
Ich muesste veranlassen dass er voruebergehend betreut wird damit er Tabletten nimmt.
Ich befürchte du stelst dir das etwas zu einfach vor. Das entnehme ich dem Wort "vorrübergehend". Der Betreuer kann deinem Lebensgefährten auch nicht "befehlen" seine Tabletten zu nehmen und dann ist alles wieder gut.
Jemanden davon zu überzeugen dass seine Lebensqi
ualität mit den richtigen Medikamenten sich noch verbessern lässt dauert einige Zeit.


Zitat:
erfaehrt er dass ich als seine Lebensgefaehrtin veranlasst habe dass er betreut wird ?
Vielleicht nicht sofort am Anfang aber irgendwann im Laufe des sogenannten Verfahrens wird das sicher der Fall sein.
Lass dich davon nicht abschrecken wenn dein Freund Hilfe braucht.


Zitat:
Wie genau laeuft das ab wenn das Gericht beschliesst er muss voruebergehend betreut werden?
Das ist erst das Ende eine solchen Verfahrens.


Als erstes müsstest du bei Gericht eine Anregung zur Einrichtung einer Betreuung abgeben (dabei sollte die zuständige Betreuungsbehörde sicher behilflich sein können).
Sobald diese Anregung bei Gericht ist wird von diesem die Betreuungsbehörde losgeschickt um einen Bericht zu erstatten ob eine Betreuung wirklich nötig ist oder ob es andere Möglichkeiten gäbe deinem Freund zu helfen.


Dann kann es unterschiedlich weitergehen, das kann sein dass das Gericht dich evtl. bittet ein Attest zu besorgen worin der Zustand deines Freundes bestätigt wird und eine Betreuung für sinnvoll.

Es kann auch sein, wenn der Fall nicht so super klar ist, dass von Gerichtsseite aus ein Gutachterauftrag erfolgt. Da käme dann ein Neurologe oder Psychiater zu deinem Freund und würde ihm Fragen stellen.


Erst wenn das alles abgeschlossen ist hat ein Gericht genügend Infos um zu entscheiden ob Ja oder ob Nein. Dein Freund wird dann auch noch gefragt ob er das möchte.


Je nachdem was in dem ärztlichen Attest oder Gutachten steht kann es sein dass die Betreuung dann entweder eingerichtet oder abgelehnt wird.


Das ist jetzt relativ grob beschrieben.
Der Anfang wäre bei Gericht die Betreuung für deinen Freund anzuregen in dem du schilderst was so los ist, was da quer läuft.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 02.07.2020, 19:07   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 02.07.2020
Beiträge: 14
Standard An Michaela Mohr

Vielen Dank !
Also, dass ich veranlassen muesste dass mein Partner voruebergehend einen Betreuer bekommt (bis er endlich seine Tabletten nimmt), diese Bemerkung stammt nicht von mir, sondern von den 2 Psychiatern und dem Herrn vom Betreuungsamt, mit dem ich schon telefoniert habe.
Ist es vielleicht moeglich dass ich das Betreuungsamt darum bitte meinem Partner nicht zu sagen dass ich diejenige war die einen Antrag gestellt hat ?


Es geht schon seit Jahren so dass ich versuche ihn dazu zu bringen Tabletten zu nehmen und 2 Aerzte haben es auch schon vergeblich versucht.
Ich vermute er wird auch nicht in eine Betreuung einwilligen, er ist sehr stur.
Aber ich werde es wahrscheinlich versuchen.
nati999 ist offline  
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Alt 02.07.2020, 19:18   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ist es vielleicht moeglich dass ich das Betreuungsamt darum bitte meinem Partner nicht zu sagen dass ich diejenige war die einen Antrag gestellt hat ?
Du solltest deine Btte auf jeden Fall vorbringen, soweit möglich wird bestimmt Rücksicht darauf genommen aber darauf verlassen dass er das nicht erfährt kannst du dich leider Nicht.
Nur Mut
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michaela mohr ist offline  
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Alt 02.07.2020, 19:26   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Ist es vielleicht moeglich dass ich das Betreuungsamt darum bitte meinem Partner nicht zu sagen dass ich diejenige war die einen Antrag gestellt hat ?
Selbst wenn die Betreuungsbehörde nichts dazu sagen würde hat dein Lebensgefährte natürlich ein Recht auf Akteneinsicht bei Gericht. Spätestens dann sieht er natürlich wer welche Schreiben ans Gericht geschickt hat.

Zitat:
mein Partner voruebergehend einen Betreuer bekommt (bis er endlich seine Tabletten nimmt), diese Bemerkung stammt nicht von mir, sondern von den 2 Psychiatern und dem Herrn vom Betreuungsamt,
Ich weiß nicht was diese Beteiligten sich da vorstellen. Auch wenn für deinen Partner ein Betreuer bestellt wird kann dieser nur in ganz engen Grenzen zwangsweise Maßnahmen durchsetzen.
Und wenn dein Partner seit Jahren stur die Medikamenteneinnahme verweigert wird er dies auch weiterhin mit Betreuer tun. Eine zwangsweise Med.einnahme zu Hause kann auch ein Betreuer nicht veranlassen.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 02.07.2020, 19:32   #6
Forums-Geselle
 
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Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
Standard

dein freund müsste schon sehr krank sein, damit gegen seinen willen eine betreuung eingerichtet wird. und noch kranker, quasi unzurechnungsfähig, wenn eine heilbehandlung angeordnet oder ihm die einsicht in seine gerichtsakte verweigert werden soll.
ich habe die befürchtung, dass du dir das alles ein bisschen zu einfach vorstellst.
Skyler_Hope ist offline  
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Alt 02.07.2020, 19:50   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 02.07.2020
Beiträge: 14
Standard An Skyler Hope

Nein, ich stelle mir das garnicht einfach vor, sonst haette ich es schon lange gemacht.
Mein Partner wollte sich schon mehrere Male umbringen, einmal mussten sie ihn sogar ans Bett binden.
In seinem Nachtkasten sind Schlaftabletten.


Es geht nur darum dass er Medikamente nimmt damit er sich nichts antut.
Ich weiss dass es sehr schwer ist.
nati999 ist offline  
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Alt 02.07.2020, 21:52   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Spätestens dann sieht er natürlich wer welche Schreiben ans Gericht geschickt hat.
Meiner Erfahrung nach machen das die wenigsten.

Zitat:
Auch wenn für deinen Partner ein Betreuer bestellt wird kann dieser nur in ganz engen Grenzen zwangsweise Maßnahmen durchsetzen.
Das ist völlig richtig, andererseits erreichen Betreuer langfristig eher doch schon dass jemand sich behandeln lässt.

Zitat:
dein freund müsste schon sehr krank sein, damit gegen seinen willen eine betreuung eingerichtet wird.
Er müsste im Grunde "nur" keinen freien Willen haben.


Zitat:
wenn eine heilbehandlung angeordnet
Das ist doch nur die allerletzte Möglichkeit die zum Tragen käme wenn alles andere zuvor versagt. Soweit ist es erst mal noch lange nicht.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 02.07.2020, 23:21   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
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kann der betroffene im nichtakuten zustand seine lage und die gefahren angemessen einschätzen, hat er aber einen freien willen. compliance ist dafür keine voraussetzung (recht auf krankheit usw.).
wenn es dann akut ist wie von nati beschrieben greift psychkg. außer zwangseinweisung mit richterlichem beschluss (und allen damit verbundenen nebenrisiken/ kollateralschäden) sind einem betreuer genauso die hände gebunden. erziehen gehört nicht zum job und versuche dahingehend könnten auch eher kontraproduktiv wirken gerade wenn der betreute die betreuung an sich ablehnt. hängt viel mit der persönlichkeitsstruktur zusammen, die nati natürlich kennen müsste.
davon mal abgesehen @nati hast du vor deinen partner dauerhaft anzulügen?? die sache wird bei ihm sicherlich lange "thema" sein und das recht auf einsicht hat er, ob letztlich allein oder unter ärztlicher aufsicht.

ps: das einzige was ich an deiner stelle vielleicht machen würde ist in der nächsten krise die behandelnen ärzte zu bitten eine betreuung anzuregen.
Skyler_Hope ist offline  
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Alt 03.07.2020, 06:02   #10
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Zitat:
erziehen gehört nicht zum job und versuche dahingehend könnten auch eher kontraproduktiv wirken gerade wenn der betreute die betreuung an sich ablehnt.
Von "erziehen" steht da an keiner Stelle etwas.


Ich verstehe Nati`s Beitrag auch ein bißchen als Hilferuf in eigener Angelegenheit. Das Zusammenleben mit einem Partner der uneinsichtig und krank ist kann schon ganz schön schlauchen.
Manchmal muss oder sollte man die Dinge dann selbst in die Hand nehmen um das zu ändern, zumal der Partner bereits 74 Jahre alt ist.
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michaela mohr ist offline  
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