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Betreuter Kaufvertrag

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Hallo, ich bin Angehörige eines Betreuten mit Einwilligungsvorbehalt in Vermögenssachen. Der Betreute hat sich seit letztem Jahr ein Garten im ...


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Alt 10.07.2020, 13:00   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 10.07.2020
Beiträge: 47
Standard Betreuter Kaufvertrag

Hallo,

ich bin Angehörige eines Betreuten mit Einwilligungsvorbehalt in Vermögenssachen.
Der Betreute hat sich seit letztem Jahr ein Garten im Kleingartenverein gesucht. Nun hat er im März 2020 auch einen gefunden und dort wurde privat ein Kaufvertrag über Inventar und Gerätschaften von insgesamt 2000 EUR von beiden Parteien vereinbart und unterschrieben. Eine Anzahlung von 300 EUR wurde vom Betreuten geleistet. Da dies zur Corona Zeit war, hat seine Betreuerin keine Zeit gehabt. Nun ist bei der Wertermittlung ein Betrag von minus 200 EUR ermittelt worden. So wurde vom jetzigen Pächter der vorerst vereinbarte Betrag von 2000 EUR auf 1800 EUR reduziert und auch vorgeschlagen vom Kaufvertrag zurückzutreten oder noch 1500 EUR (1800 EUR - angezahlten 300 EUR) zu leisten. Da der Garten nach der Wertermittlung aber noch 2 große Auflagen (Abriß des Geräteschuppens und Abriss des Freisitzes) zu erledigen müsste und das wiederrum zu hohen Kosten führen würde, entschied sich der Betreute, den Garten wieder an die jetzigen Pächter abzugeben. Die 300 EUR wollen die jetzigen Pächter aber einbehalten, weil der Garten 3 - 4 Monate vom Betreuten genutzt wurde.

Wie beläuft sich dieses jetzt?
Kann der Betreute seine 300 EUR wieder bekommen?

Liebe Grüße
morsi
morsydna ist offline  
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Alt 10.07.2020, 13:10   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Bisher ist, sollte die Betreuerin noch nicht ausdrücklich zugestimmt haben, kein Vertrag zustande gekommen. Hilfreich wäre natürlich, dass die Betreuerin nunmehr ausdrücklich die Zustimmung verweigert. Damit müssten beide Seiten das Erworbene wieder heraus geben. Hierbei muss sich der Betreute den Nutzen, welchen er aus dem Rechtsgeschäft gezogen hat, und auch die Kosten die durch seine Nutzung entstanden sind (z.B. Wassergeld) zurechnen lassen. Wie hoch dies zu bewerten ist, lässt sich schwer in Zahlen fassen? Wie ist beispielsweise der Nutzen des "Seele baumeln lassens" im Gartenstuhl zu ermitteln? Eine geschickte Einigung mit dem "Veräußerer" muss hier gesucht und gefunden werden.
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Alt 10.07.2020, 13:32   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 10.07.2020
Beiträge: 47
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Hallo,

vielen lieben Dank für die Antwort.

Liebe Grüße
morsydna ist offline  
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Alt 10.07.2020, 15:20   #4
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von pelotte
 
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
Standard

Hallo,
nur zu Orientierung in meinem Kleingarten zahle ich Pacht im Jahr 120 €. Und beim Wasser ist es so, das meistens keine Abwassergebühren anfallen, da in den meisten fällen nicht am öffentlichen Netz angeschlossen.

Gruß
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Nur die harten kommen in den Garten,
durch diese Selektion arbeiten wir an einer gesunden und leistungsfähigen Herde
pelotte ist offline  
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Alt 10.07.2020, 19:24   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 10.07.2020
Beiträge: 47
Standard

Hallo,

ist das den überhaupt rechtens, dass er für die 3-4 Monate 300 EUR einbehalten kann? Es ist ein Kleingarten, der Garten ist demnach nur gepachtet. Die Nutzung seiner Geräte, damit der Garten in Ordnung gehalten wird?

Liebe Grüße
morsydna ist offline  
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Alt 12.07.2020, 11:14   #6
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Zitat:
Zitat von pelotte Beitrag anzeigen
Hallo,
nur zu Orientierung in meinem Kleingarten zahle ich Pacht im Jahr 120 €. Und beim Wasser ist es so, das meistens keine Abwassergebühren anfallen, da in den meisten fällen nicht am öffentlichen Netz angeschlossen.

Gruß

Wenn ich es richtig verstehe, ist zum einen der Garten an sich als Gelände verpachtet bzw. verpachtet. Das, was drauf steht plus Inventar wurde gekauft. Dieser Kaufvertrag ist, s. o., schwebend unwirksam. Für die Nutzung des Geländes sollte man sich einigen, s. o.
mimi91 ist offline  
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Alt 12.07.2020, 12:21   #7
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von pelotte
 
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
Standard

Hallo,
mit Abwassergebühren meine ich, das die Abwässer nicht in die öffentliche Kanalisation abgeführt werden und daher die Kosten nicht so hoch sind wie im normalen Haushalt.


In den Verhandlungen würde ich noch mit einfließen lassen, dass man den Garten über den Zeitraum sauber gehalten hat, wenn es dann so ist. Was ja eine Arbeitsleistung ist.
Über die Vertragssituation hat Betreuerwichtel ja schon alles geschrieben.


Gruß
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pelotte ist offline  
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Alt 14.07.2020, 13:01   #8
Stammgast
 
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Wie bereits oben festgestellt, ist der Vertrag nur mit der Zustimmung des Betreuers wirksam, wegen dem Einwilligungsvorbehalt. Wird diese verweigert, ist der Vertrag entgültig unwirksam.


Die Nutzung des Gartens beinhaltet mehr als den Wasserverbrauch. Erholung, Lebensfreude, Erdbeerernte und und und. Das muss sich der Nutzer alles bei einer Nutzungsentschädigung zurechnen lassen. Wie bereits gesagt, muss man hier auf eine sinnvolle Einigung mit dem vorherigen Pächter kommen. 300,00 € sind meines Erachtens wohl zu viel. Aber was da als angemessen anzusehen ist, muss in einem persönlichen Gespräch verhandelt werden. Da gibt es auch keine Richtwerte.


Das was hier als "Verkaufsvertrag" angepriesen wird (Gartenlaube, Baumbestand, Gartenmöbel, Werkzeug, etc.pp.) ist in Wirklichkeit kaum als solcher zu bezeichnen. Alle fest mit dem Boden verbundene Dinge wie Pflanzen und Gebäude sind wesentlicher Bestandteil des Grundstückes. Damit sind sie nach deutschem Recht gesondert vom Grund und Boden unverkäuflich. Das Werkzeug könnte als Inventar gelten und wäre dann auch unverkäuflich.
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Geändert von Betreuerwichtel (14.07.2020 um 14:13 Uhr)
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 14.07.2020, 15:10   #9
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Zitat:
Zitat von Betreuerwichtel Beitrag anzeigen
Das was hier als "Verkaufsvertrag" angepriesen wird (Gartenlaube, Baumbestand, Gartenmöbel, Werkzeug, etc.pp.) ist in Wirklichkeit kaum als solcher zu bezeichnen. Alle fest mit dem Boden verbundene Dinge wie Pflanzen und Gebäude sind wesentlicher Bestandteil des Grundstückes. Damit sind sie nach deutschem Recht gesondert vom Grund und Boden unverkäuflich. Das Werkzeug könnte als Inventar gelten und wäre dann auch unverkäuflich.

Es wird aus der Eingangsfrage nicht ganz klar, worum es hier geht. Ich kenne z . B. solche Freizeit/Garten/Wochenendidyllen, wo es so funktioniert: Grund und Boden gehören einem Eigentümer, der die Parzellen verpachtet. Mit der Pacht wird auch für Wasser und Strom gezahlt. Auf den Parzellen stehen sogenannte Mobilheime. Die gehören mit Inhalt denjenigen, die die Parzelle gepachtet haben. Wenn sie die Parzelle kündigen, müssen sie entweder das Mobilheim an den Nachpächter verkaufen oder es entfernen.
mimi91 ist offline  
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Alt 15.07.2020, 12:55   #10
Stammgast
 
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Beiträge: 992
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Ich denke, dass es eventuell klar gemacht werden sollte, in welchem Bundesland diese Angelegenheit stattfindet.


Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern) sind häufig fest aufstehende Bungalows oder Gartenlauben errichtet worden. Mit Fundament und allem drum und dran.



Auch diese werden "verkauft". Laut BGB kann und darf das Eigentum an Grundstücken und das Eigentum an Gebäuden nur bei Erbbaurecht und Eigentum nach dem WEG (Wohneigentumsgesetz) auseinander fallen. Diese "Pseudokaufverträge" gibt es dennoch auch in den neuen Bundesländern. Diese werden in der Regel jedoch nur als Aufwandsentschädigung für den "Veräußerer" angesehen (Kostenentschädigung für die Aufwendungen für den Erhalt des Gebäudes).


Die Falle für den "Erwerber" ist, dass er, wenn er ohne Nachnutzer den Garten aufgeben will, er meist auf seine Kosten die aufstehenden Gebäude abreißen muss. Häufig müssen auch Obstgehölze entfernt werden. Da muss man in die Satzung schauen. Das Ende vom Lied ist, dass es dann nochmal richtig teuer werden kann. Erst hat man für viel Geld nichts gekauft und muss es dann auch noch entsorgen.
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Betreuerwichtel ist offline  
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