Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung von meinem Bruder im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Gegen meinen Bruder läuft ein Unterbringungsverfahren.Dieses Unterbringungsverfahren wurde initiiert weil mein Bruder psychische Probleme hatte und auch noch hat.Nach dem ...
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23.07.2020, 17:03 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.07.2020
Beiträge: 13
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Betreuung von meinem Bruder
Gegen meinen Bruder läuft ein Unterbringungsverfahren.Dieses Unterbringungsverfahren wurde initiiert weil mein Bruder psychische Probleme hatte und auch noch hat.Nach dem Tod meiner Mutter sieht der Betreuer aber keinen Grund ihn weiter unterzubringen.Er hat an das Gericht geschrieben das er gegen eine Unterbringung ist.Nun hat das Amtsgericht schon einmal einen Schrieb an meinen Bruder geschrieben das er untergebracht werden soll.Gegen diesen Schrieb hat er erfolgreich vor dem Landgericht Einspruch erhoben und dem wurde auch stattgegeben.Jetzt hat der Verfahrenspfleger eine Rüge vor dem Landgericht eingereicht,eine Anhörungsrüge so meine ich. dieser Rüge wurde stattgegeben.Das Verfahren läuft jetzt von neuem.Unser Betreuer meint mein Bruder hat nichts zu befürchten.Das wir zu 99,9 Prozent in der Wohnung wohnen bleiben können in der wir leben.Das nichts passieren wird.Das mein Bruder nirgendwo untergebracht werden wird.Er hält es nicht für nötig einen Anwalt hinzuzuziehen oder rechtlichen Beistand.Wie wird das Verfahren jetzt gegen meinen Bruder ausgehen ?
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23.07.2020, 17:07 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Also meine Glaskugel sagt mir : Alles wird gut!! Nein im Ernst. Wer hat denn überhaupt einen Antrag auf Unterbringung gestellt und wo und warum soll diese denn stattfinden. Wenn der Betreuer keinen Unterbringungsantrag gestellt hat ist mir etwas unklar worum es dabei gehen soll.
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23.07.2020, 18:58 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.07.2020
Beiträge: 13
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Doch der Betreuer hatte als unsere Mutter noch gelebt hat einen Antrag auf Unterbringung gestellt.In Schleswig Holstein Kropp eine Einrichtung für psychisch kranke.Naja irgendwann in naher Zukunft.Ich war bei einer Beratungsstelle einem Verein für Betreuung dort sagte man mir ich müsse mir keine Sorgen machen.Ich glaube das er einen Antrag gestellt hat,ich weiß es jetzt aber nicht mit 100%iger Sicherheit.
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23.07.2020, 19:32 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Hallo Fun1987, ich denke es wäre das Beste, wenn dein Bruder sich das von seinem Betreuer noch mal genau erklären lässt:
Hat der Betreuer den Antrag auf Unterbringung tatsächlich zurückgezogen? Warum läuft dann das Unterbringungsverfahren weiter? Solche Fragen wird der Betreuer sicher sehr gut beantworten können und er wird auch beantworten können, warum dein Bruder nichts befürchten muss. Bei deiner Darstellung der Lage fehlen wahrscheinlich viele Informationen, weshalb es schwierig sein wird, dir hier im Forum eine zufriedenstellende Antwort zu geben. LG Annegret |
23.07.2020, 20:41 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.07.2020
Beiträge: 13
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Ich weiß jetzt auch nicht aus dem Kopf ob der Betreuer den Antrag zurückgezogen hat.Das ist auch etwas was mich wundert.Das Verfahren läuft aktuell definitiv weiter.Ich bin jetzt der Meinung er hat ihn nicht zurückgezogen.Ja das wird wohl das beste sein er redet nocheinmal mit seinem Betreuer.
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Stichworte |
betreuer, unterbringung |
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