Dies ist ein Beitrag zum Thema Anrechnung Ehrenamtspauschale im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe KollegInnen,
meine B. betätigt sich ehrenamtlich und erhält in diesem Zusammenhang eine monatliche Ehrenamtspauschale (je Aufwand).
Im "richtigen Leben" ...
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#1 |
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Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 887
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Liebe KollegInnen,
meine B. betätigt sich ehrenamtlich und erhält in diesem Zusammenhang eine monatliche Ehrenamtspauschale (je Aufwand). Im "richtigen Leben" hat man gem. § 3 Nr. 26 EStG hier einen jährlichen (!) Freibetrag in Höhe von 2.400 €. Als Grundsicherungsempfängerin jedoch scheint das Zuflussprinzip zu gelten. Meine B. hat coronabedingt also ein paar Monate nix bekommen, im letzten Monat jedoch 270 €. Laut Sozialamt gilt hier: alles, was monatlich 200 € überschreitet wird als Einkommen berücksichtigt (Zuflussprinzip). Hat jemand Informationen, ob das wirklich so sein muss? |
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#2 | |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
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Zitat:
Ja, das ist genau so (bei ALG 2 und Sozialhilfe) An sich war eine Gleichstellung zum Steuerrecht geplant (12x 200). Aber wenn das nicht Monat für Monat gezahlt wird, klappts nicht. Für die jährliche Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer ist das sogar von BSG bestätigt: https://dejure.org/dienste/vernetzun...0AS%209/16%20R
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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