Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Anrechnung Ehrenamtspauschale

Dies ist ein Beitrag zum Thema Anrechnung Ehrenamtspauschale im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe KollegInnen, meine B. betätigt sich ehrenamtlich und erhält in diesem Zusammenhang eine monatliche Ehrenamtspauschale (je Aufwand). Im "richtigen Leben" ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 24.07.2020, 10:32   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 887
Standard Anrechnung Ehrenamtspauschale

Liebe KollegInnen,


meine B. betätigt sich ehrenamtlich und erhält in diesem Zusammenhang eine monatliche Ehrenamtspauschale (je Aufwand).
Im "richtigen Leben" hat man gem. § 3 Nr. 26 EStG hier einen jährlichen (!) Freibetrag in Höhe von 2.400 €.


Als Grundsicherungsempfängerin jedoch scheint das Zuflussprinzip zu gelten. Meine B. hat coronabedingt also ein paar Monate nix bekommen, im letzten Monat jedoch 270 €.


Laut Sozialamt gilt hier: alles, was monatlich 200 € überschreitet wird als Einkommen berücksichtigt (Zuflussprinzip).


Hat jemand Informationen, ob das wirklich so sein muss?
Marsupilami ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.07.2020, 11:59   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
Standard

Zitat:
Zitat von Marsupilami Beitrag anzeigen
Liebe KollegInnen,
meine B. betätigt sich ehrenamtlich und erhält in diesem Zusammenhang eine monatliche Ehrenamtspauschale (je Aufwand).
Im "richtigen Leben" hat man gem. § 3 Nr. 26 EStG hier einen jährlichen (!) Freibetrag in Höhe von 2.400 €.
Als Grundsicherungsempfängerin jedoch scheint das Zuflussprinzip zu gelten. Meine B. hat coronabedingt also ein paar Monate nix bekommen, im letzten Monat jedoch 270 €.
Laut Sozialamt gilt hier: alles, was monatlich 200 € überschreitet wird als Einkommen berücksichtigt (Zuflussprinzip).
Hat jemand Informationen, ob das wirklich so sein muss?

Ja, das ist genau so (bei ALG 2 und Sozialhilfe) An sich war eine Gleichstellung zum Steuerrecht geplant (12x 200). Aber wenn das nicht Monat für Monat gezahlt wird, klappts nicht. Für die jährliche Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer ist das sogar von BSG bestätigt: https://dejure.org/dienste/vernetzun...0AS%209/16%20R
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:41 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40