Dies ist ein Beitrag zum Thema Informationspflichten des Gerichts in Betreuungsverfahren im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Christian,
eigentlich spiele ich ja voll mit in Deiner Meinung.
Das Problem....es ist doch nervend, dass ich dem RA ...
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04.08.2020, 18:59 | #11 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 26.07.2020
Beiträge: 40
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Hallo Christian,
eigentlich spiele ich ja voll mit in Deiner Meinung. Das Problem....es ist doch nervend, dass ich dem RA mehr oder weniger erläutere bzw. frage, warum er nicht so handelt. Liegt es u.U. an der Honorarvereinbarung??? Ich besitze quasi 2 Vorsogevollmachten. Die erste aus Februar 2019. Haken daran, Datum wurde vergessen.Betroffene kann genau erklären warum Datum vergessen wurde. Plausibel und für jedermann nachvollziehbar. Zudem ist nachgewiesen,wann diese VV erstmalig verwendet wurde/ zur Anwendung kam. Es ist nachweisbar wann beim Arzt vorgelegt. .Dieser stimmte eigener Medikamenteneinnahme durch die Betroffene zu, nachdem er sich ausführlich mit der Betroffenen auseinandergesetzt hat.= voll geschäftsfähig, klar im Kopf. Grund war innerhalb 6 Tagen 3x vollkommen falsche Tabletten erhalten (natürlich nicht genommen weil ja klar im Kopf) Die "zweite" VV aus Mai 2020. Gleicher Inhalt wie die Erste, nur ergänzt, dass alle vor diesem Datum (Mai 2020) liegenden Vollmachten widerrufen sind und dass der Ehemann keinesfalls Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigter sein soll. Nun will Gericht wissen warum Datum der ersten Vorsorgevollmacht fehlt. Eigentlich m.M.n. quatsch, denn in der zweiten sind ja alle vor diesem Datum liegenden VV widerrufen worden. Gestern und heute versucht die Geschäftsstelle des AG zu erreichen. Wollte mal nachfragen wann die Ladung zum anhörungstermin an mich versandt wurde. Erfolglos...nobody there. Morgen also erneut, dann ggf. per Fax. Werde hier auf jeden Fall berichten wie das ausgeht. Immer streiten...Christian, Du kennst mich schon sooooo lange. Solange gemacht wird was im Gesetz steht, streite ich mich ja nicht. Aber gerade hierbei, wo es doch nicht um einen Kotflügel eines W201/W124 geht sondern um einschneidende Grundrechte....wenns sein muss bis aufs Messer. Schau mal in mein neues Thema. Postnachsendeauftrag. See you later Ralph |
05.08.2020, 19:12 | #12 | |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,593
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Moin moin
Zitat:
MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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05.08.2020, 20:11 | #13 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 26.07.2020
Beiträge: 40
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Hallo Imre,
natürlich habe ich dafür Verständnis.Mir ist bloß vollkommen unklar, warum die handschriftliche Stellungnahme der Betroffenen zu dieser Frage den sie vertretenden RA nicht zu interessieren scheint; er diese nicht bereits im Vorfeld der Anhörung dem Gericht zu kommen lässt. Das Gericht bat um Stellungnahme der Betroffenen genau dazu. RA sagt ist nicht so wichtig....... Für ihn ist die Anhörung am wichtigsten. Habe heute mit Geschäftszimmer des zuständigen Amtsgerichts gesprochen. Habe gefragt, warum ich als Vorsorgebevollmächtigter = Verfahrensbeteiligter keine Ladung zur Anhörung erhalten habe. Der Richter will erst einmal mit der Betroffenen und dem RA alleine reden war die Antwort.Soll er ja, ich will gar nicht direkt dabei sein wenn er mit der Betroffenen redet um nicht als "Beeinflussend" hingestellt werden zu können. Er kann ja dann mit mir alleine reden oder im Beisein von RA und Betroffener und die sich anhören, was ich im sinne der Betroffenen zu dem GA zu sagen habe. Ich meine jedoch, dass der RA bzgl. des erstellten GA nichts vorbringen wird/will, weil ihn die Stellungnahme zu diesem GA anscheinend nicht interessiert. Ich kann nicht einordnen ob er aus "taktischen Gründen" so agiert und alles im Anhörungsverfahren auf den Tisch legt. Oder eher davon ausgeht, dass die Betroffene im Anhörungsverfahren einen so geschäftsfähigen Eindruck bei dem Richter hinterlässt, dass dann eh eine Betreuung nicht mehr im Raum steht. Ich bin mir sicher, dass die Betroffene dies vollkommen alleine unter Beweis stellen wird. Aber ich habe auch schon die bekannten Pferde vor der Apotheke kotzen sehen. Deshalb bin ich ein Verfechter, immer! einen Plan B in der Hand zu haben. Und zwar BEVOR man ggf. ein Beschwerdeverfahren einleiten muss sollten die Pferde recht behalten. Das widerum erachte ich als unnötig. Zudem verursacht es Kosten für die Betroffene. Und der Honorarsatz pro Stunde für den RA ist definitiv "erheblich". Unabhängig von der dadurch entstehenden psychischen Belatung der Betroffenen. |
06.08.2020, 09:58 | #14 | |
Moderator
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Zitat:
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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06.08.2020, 10:13 | #15 |
Stammgastanwärter
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Beiträge: 486
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Was spräche dagegen, in derselben Urkunde eine neue Vollmacht zu erteilen und gleichzeitig die frühere Vollmacht zu widerrufen – solange die frühere Vollmacht derselben Person erteilt wurde?
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06.08.2020, 10:15 | #16 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 26.07.2020
Beiträge: 40
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"Mahlzeit" zusammen,
Vielen Dank HorstD für die Info. Die spätere VV - also die mit Datum - beinhaltet den Widerruf der VV ohne Datum. Zur "Beruhigung" der Gemüter/ Verschwörungstherorien etc. Ich habe mich heute schriftlich (vorab per Fax) an den Betreuer des Ehemannes bzgl. Postnachsendeauftrag gewandt. Er möge die in Anspruch genommene Rechtsgrundlage unverzüglich mitteilen ggf. unverzüglich den Nachsendeauftrag richtig stellen und schriftlich mich informieren. Hat Zeit dies zu erledigen bis heute 18 Uhr. (Ist alles online und sogar telefonisch machbar! da Auftragsdaten bereits bestätigt nach Rücksprache mit deutsche Post AG Nachsende- und Lagerservice) Denke es ist ein für beide Seiten gangbarer Kompromiss. Passiert da nichts...eben doch "der andere Weg". Allen einen super schönen Tag wünscht Ralph |
06.08.2020, 10:25 | #17 |
Moderator
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Ja, bei Personengleichheit (alter = neuer Bevollmächtigter) dürfte das gehen. Aber die alte V.urkunde muss trotzdem aus der Welt.
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07.08.2020, 17:26 | #18 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 282
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Hallo, die einzig "beunruhigten Gemüter" die ich hier erkennen kann sind die des Fragestellers...sehr seltsame Vorgehensweise...
MFG |
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