Dies ist ein Beitrag zum Thema Ratenzahlung der Betreuer-Kosten? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Pichilemu
Wenn die Wohnung des Vermieters von der Größe her angemessen wäre (80 m² für ETW, 90 ...
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04.08.2020, 19:25 | #11 | |
Einsteiger
Registriert seit: 23.01.2016
Beiträge: 15
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Zitat:
die Wohnung würde von der Größe passen und mit dem Bausparer bekäme ich den Kredit dafür. Deshalb will ich den ja nicht so einfach auflösen; da hängt für mich schon viel dran. by the way... das ist die erste Wohnung in meinem Leben, in dem ich sowas wie Sicherheit erlebe. Das hat erheblich zu mehr psychischer Stabilität geführt! Wenn das nicht so wäre, würde ich bestimmt auch nicht so dran festhalten wollen. |
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08.08.2020, 19:20 | #12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 195
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Ratenzahlung Betreuungskosten
Hallo, Tinkalina - bist Du berufstätig oder welche Form von Einkommen hast Du? Das müsste man erst mal wissen um Dir Ratschläge zum Thema Schonvermögen geben zu können!
Gruss Motzerella |
24.08.2020, 15:14 | #13 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 22.08.2020
Ort: am Rande einer großen Stadt
Beiträge: 25
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Hallo Tinkalina,
auch den Hinweis von bemeko, ob evtl. ein ehrenamtlicher Betreuer ausreichend wäre, finde ich in Deinem Fall interessant. Die Kosten für die letzten Monate musst Du so oder so bezahlen. Mit einem ehrenamtlichen Betreuer hättest Du künftig weiterhin die hilfreiche Unterstützung mit einem niedrigen Kostenaufwand. Vielleicht könntest Du diese Möglichkeit prüfen, bevor Du ganz an eine Betreuungsaufhebung denkst. Viele Grüße Andrea |
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