Dies ist ein Beitrag zum Thema Ratenzahlung der Betreuer-Kosten? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe seit Februar (wieder) eine Betreuung für die Gesundheitsfürsorge. Nun habe ich letzte Woche vom Gericht Post bekommen, ...
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03.08.2020, 14:35 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.01.2016
Beiträge: 15
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Ratenzahlung der Betreuer-Kosten?
Hallo,
ich habe seit Februar (wieder) eine Betreuung für die Gesundheitsfürsorge. Nun habe ich letzte Woche vom Gericht Post bekommen, mit der Nachricht, dass die Kosten der Betreuung nicht von der Staatskasse übernommen werden, da ich ein aktives Vermögen von mehr als 5000 € habe. Ich kann dies nachvollziehen; es ergibt sich, obwohl ich mein Konto mit mehr als 5000 € überzogen habe, aus meinem Bausparvertrag mit einem Guthaben von 13000 €. Diesen Bausparvertrag habe ich, weil mein Vermieter in Kürze die Wohnung verkaufen will. Kündige ich den BSV, um tatsächlich auf dieses Vermögen zurückgreifen zu können, müsste ich mir direkt eine neue Mietwohnung suchen (was für meinen psychischen Zustand eine Katastrophe wäre). also müsste ich nun, um die 1000 € Kosten für die erste Betreuer-Rechnung begleichen zu können, versuchen, einen Kredit zu bekommen. Die nächste Rechnung kommt ja dann sicher auch bald. ich stelle nicht in Frage, dass ich die Betreuung selbst bezahle, wenn ich dazu tatsächlich in der Lage bin. Nur, ist es praktisch ganz schön schwierig für mich. Lässt sich das Gericht hier auf eine Ratenzahlung ein? habt Ihr dazu Erfahrungen? Auf längere Zeit werde ich das überhaupt nicht stemmen können; ich muss bald einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung stellen was doof ist, weil die Betreuerin ist mir wirklich eine Unterstützung... vielen Dank schon mal Tinkalina |
03.08.2020, 16:25 | #2 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 21.03.2020
Ort: NRW
Beiträge: 8
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Hallo Tinkalina,
wenn es "nur" für die Gesundheitsfürsorge ist.... wäre da nicht ein Ehrenamtler denkbar? Dann würde das die Kosten natürlich um ein vielfaches reduzieren und Dich ggf nicht in solche Schwierigkeiten/Umstände bringen. Wurde da von vorn herein ein Berufsbetreuer eingesetzt? LG bemeko |
03.08.2020, 19:00 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Moin moin
Du schuldest die Vergütung Deiner Betreuerin und nicht dem Gericht (das schreibt ja, dass die Vergütung nicht von der Staatskasse übernommen wird). Wg. einer Ratenvereinbarung kannst Du daher besser Deine Betreuerin ansprechen. Sie ist die richtige Adresse. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
03.08.2020, 21:44 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.01.2016
Beiträge: 15
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Die erste Rechnung wurde von der Staatskasse schon bezahlt; daher wollen sie es jetzt von mir zurück. Nachvollziehbar, aber ich habe keine Ahnung wie das gehen soll.
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04.08.2020, 07:12 | #5 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Diesen wird man allerdings halbwegs begründen müssen und da habe ich ein Verständnisproblem. Du schreibst: Zitat:
Deine fiananziellen Verhältnisse, z.B. ob dein Geld auf einem Festgeldkonto liegt oder in einem Bausparvertrag, gehen deinen Vermieter doch gar nichts an. Oder ist der Bausparvertrag als Sicherheit hinterlegt für was auch immer?
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04.08.2020, 09:06 | #6 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Ich denke, die Threadstarterin möchte ihrem Vermieter die Wohnung abkaufen.
Allerdings ist das für die Staatskasse recht uninteressant, was in Zukunft von den einzelnen Betroffenen geplant ist. Es kommt auf den IST-Zustand an und da ist nunmal einsetzbares Vermögen über dem Schonbetrag (5.000 €) vorhanden. Ein Bausparvertrag kann auch beliehen werden, ohne Auflösung. Aber - sofern eine Zweckbindung (z. B. eine Verpfändung zu einem bereits abgeschlossenen Darlehnsvertrag) nicht vorhanden ist, muss man das Geld einsetzen.
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04.08.2020, 10:47 | #7 | |
Einsteiger
Registriert seit: 23.01.2016
Beiträge: 15
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Zitat:
Ich habe auch verstanden, dass ich vorhandenes "Vermögen" einsetzen muss. Das ganze fällt wohl unter "persönliches Einzelschicksal"... Ich werde also beantragen, dass die Betreuung schnellstmöglich aufgehoben wird und ich das bisher angefallene Geld aus den Rechnungen der Betreuerin irgendwo herbekomme. |
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04.08.2020, 12:16 | #8 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,247
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Naja... es gäbe ja das da:
Zitat:
Wenn die Wohnung des Vermieters von der Größe her angemessen wäre (80 m² für ETW, 90 m² für Häuser) und der Bausparvertrag das hergibt davon die Wohnung des Vermieters zu kaufen, könnte der Bausparvertrag tatsächlich unter Schonvermögen fallen. Versuchen würde ichs. |
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04.08.2020, 12:32 | #9 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Du scheinst eine Betreuung wirklich zu brauchen denn du schreisbt das dies deine zweite Betreuung ist. Überlege dir genau ob es realistisch ist einen Wohnungskauf ins Auge zu fassen wenn letztlich nicht einmal ca 200 Euro monatlich wegen der Betreuungskosten gezahlt werden können? Ich möchte bitte nicht überheblich erscheinen wenn ich sage dass bei einem derart engen finanziellen Rahmen ein Wohnungskauf ziemlich unmöglich ist. Ob es sich dafür lohnt etwas aufzugeben was man im Moment bräuchte lässt sich bei den wenigen Infos nicht beurteilen. Was Pichilemu geschrieben hat ist auch nicht von der Hand zu weisen- allerdings müsste - um evtl. Berücksichtigung zu finden- der Plan Wohnungskauf Hand und Fuss haben.
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04.08.2020, 19:19 | #10 | |
Einsteiger
Registriert seit: 23.01.2016
Beiträge: 15
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Zitat:
Der Plan mit der Wohnung hat schon Hand und Fuß Ich bin hauptsächlich wegen Corona so schlimm im Minus mit meinen Konten. Ein Teil meines Einkommens bekomme ich über freiberufliche Tätigkeit. Also ist das erstmal nur vorübergehend. Und wenn ich die Wohnung tatsächlich kaufen kann, habe ich monatlich mind. 500 € mehr zur Verfügung, weil ich dann nicht mehr die teure Miete + Bausparer zahlen muss. Also irgendwann würde ich das mit der Selbst-Finanzierung der Betreuung schon hinbekommen, nur jetzt ist es eben eine heftige Belastung. ist es so etwas verständlicher? Danke Euch |
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