Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Ratenzahlung der Betreuer-Kosten?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ratenzahlung der Betreuer-Kosten? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe seit Februar (wieder) eine Betreuung für die Gesundheitsfürsorge. Nun habe ich letzte Woche vom Gericht Post bekommen, ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 03.08.2020, 14:35   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.01.2016
Beiträge: 15
Standard Ratenzahlung der Betreuer-Kosten?

Hallo,
ich habe seit Februar (wieder) eine Betreuung für die Gesundheitsfürsorge. Nun habe ich letzte Woche vom Gericht Post bekommen, mit der Nachricht, dass die Kosten der Betreuung nicht von der Staatskasse übernommen werden, da ich ein aktives Vermögen von mehr als 5000 € habe.

Ich kann dies nachvollziehen; es ergibt sich, obwohl ich mein Konto mit mehr als 5000 € überzogen habe, aus meinem Bausparvertrag mit einem Guthaben von 13000 €.
Diesen Bausparvertrag habe ich, weil mein Vermieter in Kürze die Wohnung verkaufen will. Kündige ich den BSV, um tatsächlich auf dieses Vermögen zurückgreifen zu können, müsste ich mir direkt eine neue Mietwohnung suchen (was für meinen psychischen Zustand eine Katastrophe wäre).
also müsste ich nun, um die 1000 € Kosten für die erste Betreuer-Rechnung begleichen zu können, versuchen, einen Kredit zu bekommen. Die nächste Rechnung kommt ja dann sicher auch bald.

ich stelle nicht in Frage, dass ich die Betreuung selbst bezahle, wenn ich dazu tatsächlich in der Lage bin. Nur, ist es praktisch ganz schön schwierig für mich.
Lässt sich das Gericht hier auf eine Ratenzahlung ein? habt Ihr dazu Erfahrungen?
Auf längere Zeit werde ich das überhaupt nicht stemmen können; ich muss bald einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung stellen was doof ist, weil die Betreuerin ist mir wirklich eine Unterstützung...

vielen Dank schon mal
Tinkalina
Tinkalina ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2020, 16:25   #2
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 21.03.2020
Ort: NRW
Beiträge: 8
Standard

Hallo Tinkalina,



wenn es "nur" für die Gesundheitsfürsorge ist.... wäre da nicht ein Ehrenamtler denkbar? Dann würde das die Kosten natürlich um ein vielfaches reduzieren und Dich ggf nicht in solche Schwierigkeiten/Umstände bringen. Wurde da von vorn herein ein Berufsbetreuer eingesetzt?
LG
bemeko
bemeko ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2020, 19:00   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin moin

Du schuldest die Vergütung Deiner Betreuerin und nicht dem Gericht (das schreibt ja, dass die Vergütung nicht von der Staatskasse übernommen wird).
Wg. einer Ratenvereinbarung kannst Du daher besser Deine Betreuerin ansprechen. Sie ist die richtige Adresse.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2020, 21:44   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.01.2016
Beiträge: 15
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen

Du schuldest die Vergütung Deiner Betreuerin und nicht dem Gericht (das schreibt ja, dass die Vergütung nicht von der Staatskasse übernommen wird).
Die erste Rechnung wurde von der Staatskasse schon bezahlt; daher wollen sie es jetzt von mir zurück. Nachvollziehbar, aber ich habe keine Ahnung wie das gehen soll.
Tinkalina ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2020, 07:12   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
aber ich habe keine Ahnung wie das gehen soll.
Bitte deine Betreurin für dich einen Ratenzahlungsantrag an die Gerichtskasse zu stellen.


Diesen wird man allerdings halbwegs begründen müssen und da habe ich ein Verständnisproblem.
Du schreibst:
Zitat:
Diesen Bausparvertrag habe ich, weil mein Vermieter in Kürze die Wohnung verkaufen will. Kündige ich den BSV, um tatsächlich auf dieses Vermögen zurückgreifen zu können, müsste ich mir direkt eine neue Mietwohnung suchen
Wieso würde dir die Wohnung gekündit werden wenn du deinen Bauvertrag auflöst?
Deine fiananziellen Verhältnisse, z.B. ob dein Geld auf einem Festgeldkonto liegt oder in einem Bausparvertrag, gehen deinen Vermieter doch gar nichts an. Oder ist der Bausparvertrag als Sicherheit hinterlegt für was auch immer?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2020, 09:06   #6
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Ich denke, die Threadstarterin möchte ihrem Vermieter die Wohnung abkaufen.


Allerdings ist das für die Staatskasse recht uninteressant, was in Zukunft von den einzelnen Betroffenen geplant ist.
Es kommt auf den IST-Zustand an und da ist nunmal einsetzbares Vermögen über dem Schonbetrag (5.000 €) vorhanden.
Ein Bausparvertrag kann auch beliehen werden, ohne Auflösung.
Aber - sofern eine Zweckbindung (z. B. eine Verpfändung zu einem bereits abgeschlossenen Darlehnsvertrag) nicht vorhanden ist, muss man das Geld einsetzen.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2020, 10:47   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.01.2016
Beiträge: 15
Standard

Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Ich denke, die Threadstarterin möchte ihrem Vermieter die Wohnung abkaufen.


Allerdings ist das für die Staatskasse recht uninteressant, was in Zukunft von den einzelnen Betroffenen geplant ist.
Es kommt auf den IST-Zustand an und da ist nunmal einsetzbares Vermögen über dem Schonbetrag (5.000 €) vorhanden.
Ein Bausparvertrag kann auch beliehen werden, ohne Auflösung.
Aber - sofern eine Zweckbindung (z. B. eine Verpfändung zu einem bereits abgeschlossenen Darlehnsvertrag) nicht vorhanden ist, muss man das Geld einsetzen.
vielen Dank für die Rückmeldung. ja genau, ich möchte die Wohnung kaufen, um später nicht in die Altersarmut zu kommen. Aber das spielt keine Rolle, ich weiß.
Ich habe auch verstanden, dass ich vorhandenes "Vermögen" einsetzen muss.
Das ganze fällt wohl unter "persönliches Einzelschicksal"... Ich werde also beantragen, dass die Betreuung schnellstmöglich aufgehoben wird und ich das bisher angefallene Geld aus den Rechnungen der Betreuerin irgendwo herbekomme.
Tinkalina ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2020, 12:16   #8
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,247
Standard

Naja... es gäbe ja das da:


Zitat:
Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertung [...] eines sonstigen Vermögens, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks im Sinne der Nummer 8 bestimmt ist, soweit dieses Wohnzwecken von Menschen mit erheblichen Teilhabeeinschränkungen (§ 99 des Neunten Buches) oder von blinden Menschen (§ 72) oder pflegebedürftigen Menschen (§ 61) dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde

Wenn die Wohnung des Vermieters von der Größe her angemessen wäre (80 m² für ETW, 90 m² für Häuser) und der Bausparvertrag das hergibt davon die Wohnung des Vermieters zu kaufen, könnte der Bausparvertrag tatsächlich unter Schonvermögen fallen. Versuchen würde ichs.
Pichilemu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2020, 12:32   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich werde also beantragen, dass die Betreuung schnellstmöglich aufgehoben wird und ich das bisher angefallene Geld aus den Rechnungen der Betreuerin irgendwo herbekomme.
Entschuldige wenn ich noch weiter frage.
Du scheinst eine Betreuung wirklich zu brauchen denn du schreisbt das dies deine zweite Betreuung ist.


Überlege dir genau ob es realistisch ist einen Wohnungskauf ins Auge zu fassen wenn letztlich nicht einmal ca 200 Euro monatlich wegen der Betreuungskosten gezahlt werden können?

Ich möchte bitte nicht überheblich erscheinen wenn ich sage dass bei einem derart engen finanziellen Rahmen ein Wohnungskauf ziemlich unmöglich ist.


Ob es sich dafür lohnt etwas aufzugeben was man im Moment bräuchte lässt sich bei den wenigen Infos nicht beurteilen.


Was Pichilemu geschrieben hat ist auch nicht von der Hand zu weisen- allerdings müsste - um evtl. Berücksichtigung zu finden- der Plan Wohnungskauf Hand und Fuss haben.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2020, 19:19   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.01.2016
Beiträge: 15
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Entschuldige wenn ich noch weiter frage.
Du scheinst eine Betreuung wirklich zu brauchen denn du schreisbt das dies deine zweite Betreuung ist.


Überlege dir genau ob es realistisch ist einen Wohnungskauf ins Auge zu fassen wenn letztlich nicht einmal ca 200 Euro monatlich wegen der Betreuungskosten gezahlt werden können?

Ich möchte bitte nicht überheblich erscheinen wenn ich sage dass bei einem derart engen finanziellen Rahmen ein Wohnungskauf ziemlich unmöglich ist.
.
Ich denke schon, dass die Betreuung zurzeit sehr sinnvoll ist. Es ist das dritte Mal, dass ich eine Betreuung habe. Es könnte auch sein, wenn ich beantrage, dass die Betreuung aufgehoben wird, dass es durch ein Gutachten überprüft wird und das dann zu dem Schluss kommt, ich wäre partiell nicht geschäftsfähig. Hatte ich schon zwei Mal im Gutachten stehen. Dann hätte ich in dem Fall echt die A**karte...
Der Plan mit der Wohnung hat schon Hand und Fuß Ich bin hauptsächlich wegen Corona so schlimm im Minus mit meinen Konten. Ein Teil meines Einkommens bekomme ich über freiberufliche Tätigkeit. Also ist das erstmal nur vorübergehend.
Und wenn ich die Wohnung tatsächlich kaufen kann, habe ich monatlich mind. 500 € mehr zur Verfügung, weil ich dann nicht mehr die teure Miete + Bausparer zahlen muss. Also irgendwann würde ich das mit der Selbst-Finanzierung der Betreuung schon hinbekommen, nur jetzt ist es eben eine heftige Belastung.
ist es so etwas verständlicher?

Danke Euch
Tinkalina ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:51 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39