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Postnachsendeauftrag

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Alt 05.08.2020, 11:10   #11
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 26.07.2020
Beiträge: 40
Standard

Guten Morgen,

zu Carlos:

Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass es erst gar nicht zu einem Schaden in welcher Form auch immer kommen soll/darf. Denn wenn "das Kind in den Brunnen gefallen ist", ist es meist nicht einfach ohne viel Aufwand alles wieder gesetzlich gerade zu rücken.
Ähnlich wie Unfallverhütung zum Beispiel. Man sorgt dafür, dass es erst gar nicht zu einem Unfall kommt.
Das ist zumindest mein Verständis dazu.

Nicht nur ich persönlich denke es ist Absicht.
meine persönliche Meinung warum es Absicht ist, lässt sich nur darstellen, wenn man alle Umstände kennt.

ersteinmal ganz kurz etwas was durchaus wichtig ist zu erwähnen.
Vom 02.10.2017 bis zum 15.03.2020 war ich TÄGLICH 3-4 Stunden zu unterschiedlichen Zeiten in dieser Einrichtung.
Ein Novum denke ich, wozu kaum ein Berufsbetreuer zeitlich in der Lage sein wird.
Dann kam "Corona". Der Betreiber lies, entgegen den Senatsverordnungen, niemanden mehr in die Einrichtung AUSSER nahe Angehörige und NUR AUF EINLADUNG DER HEIMLEITUNG!! Ergo, Bewohner die keine nahen Angehörigen haben sind seitdem vollkommen isoliert. Auswirkungen auf Isolation sind wohl jedem bekannt. Insbesondere bei Senioren/hochbetagten Menschen.

Aufgrund meiner Berufsausbildung und Tätigkeit bin ich mit diversen Rechtsgebieten recht gut vertraut. U.a. mit den Rahmenverträgen zwischen Pflegekassen und Heimbetreibern. Ich weiß wo ich hingucken muss und wie die Rechtslage dazu ist. Ich verlange nur, dass vereinbarte Leistungen auch tatsächlich erbracht werden.

Das macht bekanntlicher Weise keine Freunde.

Zu michaela mohr

Auch wenn es für Dich es eine weitere Betreuungsverschwörung sein mag, die Dich (und vielleicht auch andere) zum lachen oder zumindest zum schmunzeln bringt.

Mich stimmt folgendes sehr sehr nachdenklich.

Heimleitung weist Mitarbeiter an, jeglichen persönlichen alleinigen Kontakt zwischen Bewohnern möglichst zu unterbinden.

Heimleitung weist an, möglichst jeden Bewohner in Pflegegrad 3 oder 4 zu bekommen. (Wie man so etwas hinbekommt sollte wohl jedem der sich mit dem Thema ernsthaft auseinandersetzt geläufig sein)

Im Heim (44 Bewohner) stehen meines Wissens 28 Bewohner unter Betreuung. (ob zu recht oder nicht lasse ich mal außen vor)
Diese 28 Bewohner werden von ich meine 3 oder 4 Berufsbetreuern betreut. Allein das finde ich schon "bemerkenswert". Diese werden absolut von der Heimleitung favorisiert. (Das sind keine Hirngespinnste von mir sondern Tatsachen die von diversen Mitarbeitern mir bestätigt werden)

Heimleiter hat Schlüssel zur Mietwohnung. (Nicht zulässig). Händigt diesen, obwohl der Ehemann - zu diesem Zeitpunkt noch nicht unter Betreuung stehend- bei Bezug des Heimes die Übergabe an seine Ehefrau mehrfach geäußert hat der Ehefrau NICHT aus mit der Äußerung:
"Ihre Frau braucht den Schlüssel nicht. Zudem wird ihre wohnung von honorigen Leuten bewacht".

Nachbarin der Mietwohnung hat ebenfalls wohnungsschlüssel. Mehrfache Auforderung der Wohnungsinhaberin (Ehefrau für die ich VBV bin) auf Herausgabe der Schlüssel bleiben erfolglos. Begründung dieser Person:
"...um die Wohnungskündigung und Auflösung kümmert sich der Heimleiter..."

Resultat daraus: Ich habe den Schließzylinder zu Sicherung des eigentums des Ehepaares austauschen lassen. Das war nicht einfach, denn die Heimleitung hat bereits in 2017 meine Betroffene schlicht umgemeldet auf die Wohnanschrift des Heimes. Das ist nicht zulässig.

Laut Aussage des Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau am Tage des Bezugs seines Zimmers im Heim,(danach wurde jeglicher Kontakt zwischen den eheleuten strikt unterbunden, sogar mit "Wachen" vor der Zimmertüre) sind in der Wohnung erhebliche Bargeldbeträge (im 5-Stelligen Euro-Bereich) vorhanden.
(Stichwort dazu= Ehe= Zugewinngemeinschaft= alles gehört den eheleuten zur Hälfte im Zweifel)
Kontostände LAUT AUSSAGE DES HEIMLEITERS!!!!!??????(schriftlich im Gutachten dokumentiert) ist im 6-stelligen Eurobereich und die erste Ziffer ist keine 1 oder 2.
Davon wusste ich persönlich bis zum Juni 2020 überhaupt nichts.
Finanzen waren niemals irgendein Thema zwischen der Betroffenen und mir.
Meine VV´ten werden vom Heimleiter!!!!! angegriffen, ich würde an das Vermögen der Betroffenen heran wollen. Zudem sei ja die Betroffene bereits seit November 2017 vollkommen geschäftsunfähig und schwerst pflegebedürftig, die VV somit unwirksam.

Die Betroffene, kann laufen, körperpflege selbst erledigen, macht sogar selbst ihr Bett, kann alleine essen/trinken, kennt ihre Medikamente namentlich und Wirkstoffmäßig, und hat z.B. MMST
mit "bravour" (25 von 30 Punkten) absolviert.

GA jedoch bescheinigt vollkommene Geschäftsunfähigkeit, senile Demez Typ Alzheimer (Gutachterin hat nie derartige Test gemacht was aber verpflichtend ist), weiß anscheined nicht das senile Demenz etwas vollkommen anderes als Alzheimer ist etc. pp.

Anregung zur Betreuung erfolgt seitens Heimleitung 2 Tage nach Bezug des Zimmers des Ehemannes in der Einrichtung. Gleichzeitig wird ebenfalls Betreuung meiner Betroffenen angeregt.

Der Betreuer des Ehemannes fordert die Herausgabe des Wohnungsschlüssels von mir(neuer Schließzylinder). Er MÜSSE alleine in die Wohnung um sich um Wohnungsabnahme etc. zu kümmern, Werte zu sichern, Bekleidung für seinen Betreuten zu holen.
Wunsch ist mir nur teilweise verständlich. Er kann auch in die Wohnung. ABER niemals alleine! Grund...siehe o.g. Ausführungen.

Zudem ist mit der Wohnung bereits alles vollumfänglich geklärt von beiden Eheleuten vor Betreung des Ehemannes. Fristgerechte Kündigung, Wohnungsvorabnahme, ggf. Renovierung, Auflösung (also Abtransport der Dinge die Weggeworfen werden sollen nach Wunsch der Eheleute), Wohnungsendabnahme.
Alles rechtssicher durch Mieterverin geregelt. Post diesbzgl. geht ausschließlich an die Ehefrau (gemeinsame Entscheidung der Eheleute) Der Betreuer des Ehemannes hat damit gar nichts mehr zu tun, muss/soll nur bei allem dabei sein.
Begehung gern und jeder Zeit im Beisein der Eheleute/Betreuer um zu protokollieren welche Gegenstände z.B. behalten und ins Heim kommen sollen, zu protollieren was zu entsorgen etc. Für mich kein Problem. Anscheinend aber für den Betreuer. Der droht sogar, die Wohnung aufbrechen zu lassen (soll er sich mal wagen!)

Post

um es ganz genau zu machen, weil anscheined davon ausgegangen wird, ich weiß nicht was ich tue

Bisheriger Empfänger:
1. ....dann Name des Ehemannes
2. ....dann Name der Ehefrau

Bisherige Adresse: Anschrift der Mietwohnung
Neue Adresse: Name und Anschrift der Kanzlei des RA/Berufsbetreuers des Ehemannes

Wenn allein das bisher von mir beschriebene alles "kleine nickeligkeiten deren man sich enthält" sind....dann habe ich zumindest anscheinend doch irgendetwas falsch verstanden in Bezug "zum Wohle des Betreuten" handeln. (Achtung Ironie meinerseits!)

Zumindest wird ja "zugegeben", dass der RA wohl etwas übers Ziel hinaus geschossen ist. Da hat eben jeder seine ganz eigene Einstellung zu. Meine ist da eben eher "Gesetzeskonform".

Zudem ist es doch merkwürdig, dass der RA schon allein aufgrund der sogenannten "beidseitigen Rechtssicherheit" keinerlei Interesse an einer gemeinsamen Begehung der Mietwohnung hat.
Ich persönlich würde das immer einfordern damit niemand auch nur ansatzweise behaupten kann, ich hätte irgendetwas aus der Wohnung entnommen.
Man stelle sich einfach vor, an Dich gerichtet Post von Deiner Bank erreicht den Betreuer Deines Mannes. Der guckt sich das an und leitet es nicht an Dich weiter. Beweisen, dass er es bekommen hat, kannst Du nicht. Wäre das - hier ein ganz simples Beispiel -für Dich eine Nickeligkeit das jemand unbefugtes über Deine Vermögensverhältnisse bescheid weiß?

Mir als Betroffener würde da schlicht der Kragen platzen.

Der letzte Absatz Deiner Antwort liest sich für mich persönlich so, als würdest Du das bisher von mir beschriebene recht "locker" und nicht so schlimm sehen.
Sollte ich das richtig so interpretieren bestätigt es mir meine bisher gemachten Erfahrungen und Bestätigungen durch Betreute, dass ich in der Zeit von 2017 bis 2020 nicht einen einzigen Betreuer in der Einrichtung gesehen habe. Zudem auf Nachfrage bei Betreuten sie allesamt angegeben haben, nur einmal bisher ihren Betreuer gesehen zu haben (wohl beim Erstgespräch/-Kontakt). Auch telefonischer Kontakt seitens des Betreuers erfolgt nicht und wenn sich sich Betroffene selbst an den Betreuer wenden und um persönliches Gespräch bitten zig gründe vorgebracht werden nicht erscheinen zu können . So erst gestern wiederholt geschehen bei einer Betroffenen.
Ich relativiere das keinesfalls! Ich beziehe das ausschließlich auf die mir bekannte Einrichtung bzw. deren mir bekannten Bewohner die unter Betreuung stehen.

Im übrigen ist mir durchaus bewusst, ein recht sensibles Thema hier anzusprechen. Ich bin und will auch gar nicht "Everybody´s Darling" sein. Ich berichte über Tasachen die ich im Zweifel belegen kann und stelle Fragen ob meine rechtsauffassung die richtige ist.

Liebe Grüße
Ralph
niu12157 ist offline  
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Alt 05.08.2020, 11:29   #12
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
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Nunja.



Du hast nach Meinungen/Einschätzungen gefragt und solche auch erhalten. Also ist doch alles bestens.


Wie du nun weiter vorgehst, ist unbestritten deine Angelegenheit.
Flafluff ist offline  
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Alt 05.08.2020, 11:48   #13
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Zitat:
Zitat von niu12157 Beitrag anzeigen
Kontostände LAUT AUSSAGE DES HEIMLEITERS!!!!!??????(schriftlich im Gutachten dokumentiert) ist im 6-stelligen Eurobereich und die erste Ziffer ist keine 1 oder 2.
Davon wusste ich persönlich bis zum Juni 2020 überhaupt nichts.
Finanzen waren niemals irgendein Thema zwischen der Betroffenen und mir.

Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
mimi91 ist offline  
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Alt 05.08.2020, 12:46   #14
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 26.07.2020
Beiträge: 40
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Tja, steht so im GA drin wie ich es angegeben habe. Ist keine Erfindung von mir!!!!
Ich erfuhr erstmals von einem Kontostand eines! Kontos als die Betroffene ein auf ihren Namen lautendes Konto eröffnen wollte und für das bestehende angebliche Gemeinschaftskonto der Eheleute eine neue EC-Karte erhalten wollte. Bingo....die Betroffene war lediglich Bevollmächtigte und nicht Mitinhaberin eines Gemeinschaftskontos. = EC Karte nur durch Bestätigung des Kontoinhabers erhältlich.= Ehemann.
Bankangestellte rief nachweislich DEN HEIMLEITER!!!! (nicht etwa den Kontoinhaber der erst 6 Tage in diesem Heim wohnte) an und informierte diesen, dass Bevollmächtigte Ehefrau in meiner Begleitung erschien, vermutlich in betrügerischer Absicht.
Geile Nummer, oder??? = Verletzung Bankgeheimnis fällt mir spontan dazu ein, Verleumdung meiner Person. Zumal in VV Finanzdinge verneint sind!!! Habe alles vorgelegt, auch meinen PA und Telefonnummer. Die Bevollmächtigte war dabei und hat selbst um Kontoneueröffnung und EC Karte gebeten.
Vorgehensweise der Bank bei derartigen Verdachtsmomenten ist vorgegeben. Nicht eingehalten.
Aber wohl alles nur "Nickeligkeiten und Hirngespinnste von mir.....

Und da ist wieder mal das Problem. In diesem Fall ist alles so unglaublich, dass ich mitunter als "Spinner" angesehen werde.

Und wenn ich dann Ordner auf den Tisch lege, in denen Unterlagen sind, die all das was ich von mir gebe schriftlich belegen und die nicht meiner Feder entsprungen sind, fällt bisher jedem der sich die Zeit nahm das mal nach zu vollziehen alles aus dem Gesicht.

Und das ist wirklich nur die spitze des Eisbergs was ich in diesem Forum in meinen beiden Posts geäußert/gefragt habe.

Ich zitiere mal einen RA der mich zeitnah in eigener Angelegenheit (erfolgreich) gegenüber der Einrichtung vertreten hat.

"Herr Kräft, wissen Sie denn nicht dass gerade in.... - (jetzt käme Stadt und der Name des Stadtteils) die Hochburg der "Heimmafia" beheimatet ist? Das geht bis in die höchsten Kreise..."
Zumal der Heimbetreiber bei Staatsanwaltschaften keinesfalls ein unbekannter ist.

Oder ein ..... im Gespräch unter vier Ohren

"Die Einrichtung und der Leiter dieser Einrichtung sind hier nicht unbekannt und gelten als "recht problematisch".

That´s life!!!!

Geändert von niu12157 (05.08.2020 um 12:57 Uhr)
niu12157 ist offline  
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Alt 05.08.2020, 13:00   #15
Moderator
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
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Wenn die Mieter/Besitzer einer gemeinsamen Wohnung beide so dement sind, dass sie keinen Willen diesbezüglich mehr bilden können, sind die Wertsachen dort natürlich zu sichern. Aber vollkommen selbstverständlich nur gemeinsam von beiden gesetzlichen bzw gewillkürten Vertretern (da ja auch die Vermögenswerte den einzelnen Personen zuzuordnen sind, die Aufteilung 50/50 nach § 742 BGB gilt ja nur dann, wenn der einzelne Eigentümer nicht ermittelt werden kann). Zugewinnausgleich gibts nur bei Scheidung oder Tod eines der beiden.

Da offenbar die Wirksamkeit der Vollmacht bestritten wird, unverzüglich das Betreuungsgericht kontaktieren zwecks Feststellung, dass eine Betreuung nicht nötig ist (hilfsweise, den Bevollmächtigten als Betreuer zu bestellen, § 1897 Abs. 4 BGB).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 05.08.2020, 13:19   #16
Forums-Azubi
 
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Zu Frankreichfahrer

Nochmals ganz unmissverständlich. Es geht nicht um Kompetenzrangelei. Der Betreuer des Ehemannes soll einfach das, UND NUR DAS, machen, was seine Aufgaben sind.
Es steht ihm schlicht nach dem Gesetz nicht zu, Post einer Person für die er nicht zum Betreuer bestellt ist an seine Kanzlei um zu leiten.
Vollkommen egal ob das eine Kanzleiangestellte tat oder nicht. Er ist derjenige, der dafür gerade stehen muss. Im Zweifel muss er das intern mit seiner Angestellten klären.

Klar kann man das in einem "netten" Telefonat versuchen zu klären. Muss man aber nicht. Oder?

Und darauf zu pochen, dass die Post einer nicht unter Betreuung stehenden Person nicht in seine Hände gelangt, ist doch ganz sicher unbestritten Handeln zum Wohl der betroffenen Person= der Ehefrau.

Liebe Grüße

Ralph
niu12157 ist offline  
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Alt 05.08.2020, 13:58   #17
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 26.07.2020
Beiträge: 40
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Zu HorstD

Die Betroffene Ehefrau ist nur nach dem GA vollkommen geschäftsunfähig.
Sowohl der Anwalt (er hat 2 Stunden ganz alleine mit ihr geredet), die Hausärztin (diverse "Demenztests" gemacht) sind vollkommen konstatiert ob dieses GAtens. Deshalb reagierte der Anwalt sofort gegenüber dem Gericht.
Die Betroffene steht derzeit nicht unter Betreuung. Der Anhörungstermin ist Ende August. Anwalt hat neues GA angeraten.

Vermögensaufteilung wird schon so sein, Grundbucheinträge sollen beide Ehepartner beinhalten. Ist ganz sicher belegbar bei gemeinsamer!! Wohnungsbegehung.

Bzgl. im Raum stehender Unwirksamkeit einer! VV
Alles schon am laufen.
In jeder VV ist bekundet wenn Betreuung dann VBV.

Da hätte Gericht nur Möglichkeit mich nicht als Betreuer einzusetzen, wenn Nachweis erbracht wird, ich sei ungeeignet.
Aber es geht ja darum zu bestätigen, dass Betroffene geschäftsfähig ist. Und das bekommt sie ganz bestimmt hin.

Liebe Grüße


Ralph
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Alt 05.08.2020, 15:56   #18
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 282
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Bei der Vielzahl der vom Fragesteller geschilderten Zweifel und Widrigkeiten steht einer schriftlichen Klärung unter Vorlage der Sachstände doch sicher nichts im Wege.
Sachlich bleiben. Tempo rausnehmen. Gesprächsbereit sein.
Im Betreueralltag erlebt man die interessantesten Fallkonstellationen und Lebensentwürfe. Auch objektiv unerklärliches Verhalten Dritter gehört zur Aufgabenbewältigung als Nebeneffekt dazu.
Ich erlebe in diesem Post zuviele unangebrachte Emotionen, was der Klärung der Sachlage sicher nicht zuträglich ist.

Damit ist niemandem gedient.
Frankreichfahrer ist offline  
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