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Kurzfristige, temporaere Betreuung moeglich?

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Hallo, nur mal so gefragt , wer hat denn festgestellt das dein Vater geschäftsunfähig ist, vielleicht ist er das ja ...


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Alt 13.08.2020, 13:35   #11
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von pelotte
 
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
Standard

Hallo,
nur mal so gefragt , wer hat denn festgestellt das dein Vater geschäftsunfähig ist, vielleicht ist er das ja gar nicht.
Gruß
__________________
Nur die harten kommen in den Garten,
durch diese Selektion arbeiten wir an einer gesunden und leistungsfähigen Herde
pelotte ist offline  
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Alt 14.08.2020, 02:51   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Mir kommt das komisch vor.

Mein Vater hatte ALS, hat aber noch sehr lange Überweisungen getätigt, obwohl natürlich die Unterschrift immer unleserlicher wurde. Als Schreiben gar nicht mehr ging, ist er auf Telefonbanking umgestiegen.

Man braucht doch keinen Betreuer, nur weil man den rechten Arm nicht mehr benutzen kann. Dann unterschreibt man halt anders als sonst. Und? Trotzdem darf man noch allein unterschreiben.
Stefanie78 ist offline  
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Alt 14.08.2020, 20:56   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 218
Standard

Hallo Wien-Fan,

das sind ja zwei paar Schuhe:

1) Vertretung für Papa:
Betreuung beim Amtsgericht anregen. Dann kommen Betreuungsstelle und ggf. ein Gutachter. Wenn er mag und geschäftsfähig ist, kann er eine Vollmacht für dich ausstellen. Wenn nicht, könntest du als ehrenamtlicher Betreuer bestellt werden. Ehrenamt hat Vorrang vor Berufsbetreuung, du musst also keine Angst haben, dass "dem Vater plötzlich ein Fremder vor die Nase gesetzt wird". Wenn ein Angehöriger bereit und geeignet ist, kein Problem.

2) Vertretung für Mama:
Wenn sie - wie beschrieben - geschäftsfähig ist, kann sie eine Vollmacht mit Handzeichen ausstellen. Die Betreuungsbehörden dürfen auch Handzeichen beglaubigen, kostet 10 €und stellt Rechtssicherheit her.

Betreuungsstelle oder -vereine beraten gerne vertieft und unterstützen Ehrenamtliche.
Forenfuchs ist offline  
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Alt 16.08.2020, 23:39   #14
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 10.05.2018
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 51
Standard

Soweit der Vater - trotz vorangeschrittener Erkrankung - immernoch seinen Willen erklären kann, reicht hier zunächst (auch weils schneller geht) genauso wie bei der Mutter eine Vorsorgevollmacht aus.

Kostet nix und dauert keine Stunde.

Für den Vater sollte ein Arzt des Vertrauens eben noch einmal (am besten direkt auf der Vorsorgevollmacht) erklären, dass der Vater zum Zeitpunkt der Erklärung noch in der Lage war, seinen Willen zu erklären (Praxisstempel + Unterschrift).

Im Rahmen der Vollmacht kann man zugleich mit aufnehmen, dass für den Fall, dass eine Betreuung notwendig wird, der Bevollmächtigte als Betreuer eingesetzt wird.

So hält man die Behörde und das Gericht erst einmal raus und kann das meißte im familiären Rahmen klären. Das dürfte dem Bevollmächtigen (und dem damit zunächst nicht bestellten Betreuer) auch viel Papierkram ersparen.

Die Vollmacht gibts u.a. hier kostenlos: https://justizportal.niedersachsen.d...rierefrei_.pdf

Ich hoffe, ich verstoße damit nicht gegen die Forenregeln.
knoips ist offline  
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Alt 17.08.2020, 10:18   #15
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.08.2020
Ort: Hessen
Beiträge: 12
Standard

Hallo Allerseits,


ich wollte mich kurz gemeldet haben und ein Dankeschön an Euch loswerden für all die vielen Tipps

Werde jetzt in die Umsetzung gehen!
Gruß WienFan
WienFan ist offline  
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Alt 26.08.2020, 21:48   #16
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 22.08.2020
Ort: am Rande einer großen Stadt
Beiträge: 25
Standard

Vor ca. fünf Jahren hat meine Mutter (mein Vater ist vor zehn Jahren gestorben) mir eine Vollmacht erteilt. Im Zuge dessen habe ich mich "in diese Materie" eingelesen.

Die Broschüre "Betreuungsrecht. Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht."** fand ich sehr hilfreich.

Wie von den andern Kommentatoren bereits erwähnt gibt es die Möglichkeit, eine Vollmacht von einem Notar erstellen zu lassen. Dies ist besonders dann ratsam, wenn ggf. Vermögen der Eltern zu verwalten ist.

Unser Notar hat von sich aus eine "Generalvollmacht" und keine "Vorsorgevollmacht" aufgesetzt. Der Nutzen erschließt sich aus folgendem Zitat des Betreuungsrichters Jürgen Seichter:

"die Vollmachtserteilung wirkt nicht sofort, sondern erst, wenn der Vorsorgefall eingetreten ist. […]
Eben diese Bedingtheit ist es, die zu Schwierigkeiten bei der Arbeit mit einer Vorsorgevollmacht führen kann. Wer sie präsentiert muss immer mit der Frage rechnen, inwieweit die Bedingung […] denn eingetreten ist und wie das nachgewiesen werden soll. […] Aus diesem Grund sollte, wenn immer möglich, statt einer Vorsorgevollmacht eine nicht bedingte Generalvollmacht erteilt werden."***

Viele Grüße
Andrea



** https://www.bundesregierung.de/breg-...gsrecht-735730


*** Seichter, J. (2018). Einführung in das Betreuungsrecht. Ein Leitfaden für Praktiker des Betreuungsrechts, Heilberufe und Angehörige von Betreuten. Berlin.
AndreaSö ist offline  
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Alt 27.08.2020, 19:34   #17
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin AndreaSö

Ich befasse mich seit vielen Jahren auch mit Vorsorgevollmachten und dem ganzen Drumherum. Meine Haltung dazu hat sich im Laufe der Zeit schon das eine und das andere mal gedreht und gewendet.

Ob nun Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht hängt m.E. von der Situation und den Bedarfen des Vollmachtgebers ab und kann mal so und mal so besser sein. Die Äusserungen eines Notars genieße ich inzwischen grundsätzlich mit Vorsicht, da ich noch keine zwei Notare erlebt habe, die nicht mindestens drei Meinungen gehabt haben. Ebenso hat noch kein Notar der Meinung eines Kollegen grundsätzlich zugestimmt. Üblicherweise wurden Vollmachten erstmal grundsätzlich verrissen...
Also Vorsicht, auch bei diesen Herrschaften geht es ums Geld, dass sie eintüten könnten.

Nicht, dass Du glaubst, ich hätte jetzt was gegen Vollmachten. Ich habe selber eine erteilt, wußte aber auch was ich da drin haben wollte und was nicht.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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