Dies ist ein Beitrag zum Thema Kurzfristige, temporaere Betreuung moeglich? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Allerseits,
mein Vater ist an einer Demenz erkankt. Bisher "betreute" meine Mutter ihn. Leider hat sie nun einen Schlaganfall ...
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11.08.2020, 10:24 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 09.08.2020
Ort: Hessen
Beiträge: 12
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Kurzfristige, temporaere Betreuung moeglich?
Hallo Allerseits,
mein Vater ist an einer Demenz erkankt. Bisher "betreute" meine Mutter ihn. Leider hat sie nun einen Schlaganfall erlitten, kann schwer sprechen und der rechte Arm ist gelaehmt, sie befindet sich derzeit in einer Reha. Ich wuerde gerne helfen, kann dies aber kaum, da es keinerlei "Vollmachten" seitens meiner Eltern gibt. Selbst als Sohn, komme ich nur schwer an Infos/Auskuenften. Nun hat die Reha angeregt, dass ich fuer die Zeit, wo meine Mutter in der Reha ist, beim Amtsgericht eine Betreuung/Vollmacht beantrage, um diverse Unterschriften (unter Augeschein der Mutter) taetigen zu koennen, da meine Mutter, geistig noch absolut fit, nicht mit der linken Hand unterschreiben kann. Beim Amtsgericht informiert, teilte man mir mit, dies gehe so nicht! Tja, was nun?? Soviel in Kuerze.... Geändert von WienFan (11.08.2020 um 11:15 Uhr) |
11.08.2020, 13:29 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Es gibt entweder nur das Eine oder das Andere. Für Beglaubigungen von Vollmachten ist das Amtsgericht, hier besonders das Betreuungsgericht nicht zuständig. Du kannst einen Notar mit der Erstellung einer Vollmacht nach euren Wünschen beauftragen. Keine Sorge, das kostet in der Regel nicht die Welt. Ein Arzt der Reha könnte -neben der Notarspflicht die geistige Gesundheit deiner Mutter zu überprüfen und zu bestätigen zusätzlich dazu eine Aussage tätigen. Fertig, und du könntest an Stelle deiner Mutter agieren. Überlegt euch zuvor in welchen Bereichen die Vollmacht greifen soll und informiert den Notar entsprechend. Beim Amtsgericht könntest du die ehrenamtliche Betreuung für deine Mutter anregen und dich dafür auch gleich zur Verfügung stellen. Das wird aber dann etwas umständlicher und langfristiger. Wenn alles so ist wie du schreibst und Einigkeit in der Famile besteht dann halte ich den Notar/Vollmachtsvorschlag für schneller und besser umsetzbar.
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11.08.2020, 13:51 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 09.08.2020
Ort: Hessen
Beiträge: 12
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Hallo michaela mohr,
lieben Dank für Deine interessante Antwort |
11.08.2020, 17:03 | #4 | |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Zitat:
Wenn die Mutter geistig fit ist und nur aus motorischen Gründen nicht unterschreiben kann, braucht sie vielleicht gar keine rechtliche Vertretung. Sie könnte auch mit linker Hand ein Kritzel machen und ein ärztliches Attest beilegen, dass sich aus gesundheitlichen Gründen die Unterschrift geändert hat - oder? |
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11.08.2020, 18:10 | #5 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Du hast mit deinem Einwand natürlich völlig recht. Zitat:
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11.08.2020, 18:33 | #6 | |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Zitat:
Falls es sich um eine Vorsorgevollmacht handelt - könnte es möglich sein, dass der Vater die Erlaubnis zur Erteilung von Untervollmachten eingeräumt hat. Dann könnte die Mutter dem Sohn eine Untervollmacht erteilen, ggf. mit Bestätigung der Betreuungsbehörde. |
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12.08.2020, 10:13 | #7 | |
Einsteiger
Registriert seit: 09.08.2020
Ort: Hessen
Beiträge: 12
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Zitat:
auch so handeln, jedoch teilte man mir am Ende dann doch mit, das dies nicht so geht! Und wie erwä¤hnt, es gibt leider keinerlei Vollmachten weder unter den Eltern noch für meine Person. Eure Vorschläge/Tipps würde ich auch gerne umsetzen wollen, beiße bei meinen Eltern da aber schon seit Jahren auf Granit, selbst die Sozialdienste im KH und der Reha, die meiner Mutter ins Gewissen redeten und all dies ansprachen, kamen keinen Schritt weiter. Was jetzt folgen könnte ist mir bewuß, ich werde es wohl nicht ä¤ndern können. Ich Danke Euch jedenfalls für Eure Hilfestellung Grüsse vom WienFan |
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12.08.2020, 10:37 | #8 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Danke für die Rückmeldung.
Zitat:
Solltest du denken oder wissen dass es so ungeregelt nicht weitergehen kann dann könntest du mit der Reha darüber sprechen ob die Klinik die Notwendigkeit sieht eine Betreuung anzuregen? Klinikanregungen werden oft schneller bearbeitet we "normale" Anregungen. Sollte das in Frage kommen könntest du dich als ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung stellen. Du hast wenig über die Lebensverhältnisse und den (jweiligen geistigen) Gesundheitszustand deiner Eltern geschrieben so dass hier keiner auch nur annhähernd beurteilen könnte ob das angebracht wäre.
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12.08.2020, 11:05 | #9 | |
Einsteiger
Registriert seit: 09.08.2020
Ort: Hessen
Beiträge: 12
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Zitat:
Vater ist seit gut 1/2 Jahr an Demenz erkrankt, die Krankheit schreitet so voran, dass er u.a. keine Lust mehr auf seine Hobby hat. Geistig ist er manchmal noch voll da und dann ruft er x-male an und weis nicht welche Tabletten er denn nun einnehmen muss. Pflegegrad ist beantragt, wegen der Pandemie sollte es telefonsich geregelt werden aber der Schlaganfall der Mutter verhinderte dies. . Mutter, wie gesagt nun mit Schlaganfall, derzeit in Reha. Lt. Ärzte wird sie ihren rechten Arm max. 20% noch "nutzen" können. Sprachlich wird es besser. Geistig lt. Ärzte noch voll da. Beide > 70 Jahre jung und in abgesicherten Verhältnissen lebend. Nach der Reha, bedarf es mit Sicherheit einer Hilfe, Mutter wird dies nicht mehr alleine hinbekommen. Mit den Ärzten und Sozialdienst der Reha stehen noch Gespräche an! |
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12.08.2020, 14:59 | #10 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 50
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Wenn bisher keine Vollmachten erteilt wurden und Dein Vater mittlerweile nicht mehr geschäftsfähig ist, wird hier nur die Betreuerbestellung möglich sein.
Deine Mutter kann Dir eine Vollmacht erteilen (da laut Ärzten geschäftsfähig). Das Handzeichen (so nennt man den Strich, der keiner Unterschrift ähnelt) kann von der Betreuungsstelle/-behörde beglaubigt werden. Damit solltest Du dann keine Probleme haben. |
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