Dies ist ein Beitrag zum Thema Verhinderungspflege im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
sehe ich nicht so. Betreuung und Pflege sind 2 verschiedene Schuhe.
Schade dass du nicht verstehen kannst dass die ...
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22.10.2020, 06:52 | #11 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Es macht doch keinen Sinn etwas "aneinander vorbei" zu organiseren. Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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22.10.2020, 07:10 | #12 |
Einsteiger
Registriert seit: 29.08.2020
Beiträge: 12
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Wahrscheinlich reden wir wirklich aneinander vorbei. Beispiel:
Ich bin die Pflegeperson, organisiere stundenweise Verhinderungspflege, wenn ich nicht verfügbar bin. Ich fülle den Antrag aus, der betreute unterschreibt und ich leite es an die pflegekasse weiter. Richtig? |
22.10.2020, 07:40 | #13 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Nur halb.
Hier der Gesetzestext dazu. https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/39.html Halb nur insoweit als der Betreute genau wissen müsste was er da unterschreibt. Es gibt bei der Stundenweise Verhinderungspflege verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten die sich u.U. auf den gesamten (Pflege-) Betrag auswirken können. Siehe hier: https://www.pflege-durch-angehoerige...en-sie-achten/ Ob die Betreute diese Kenntnisse hatte und überblickt bezweifle ich. So etwas sollte zuvor ordentlich geprüft werden. Zitat:
Du hast dich in aller Deutlichkeit nicht in ihre Aufgabengebiete einzumischen und ohne ihr Wissen etwas zu "organisieren" wofür letztlich de Betreuerin die (finanzielle) Verantwortung trägt. Bist denn tatsächlich die originäre Pflegekraft?
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