Dies ist ein Beitrag zum Thema Verhinderungspflege im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
die Verhinderungspflege ist für jeden, der eine Pflegestufe hat zu beantragen, auch wenn dieser eine Betreuerin hat?...
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30.08.2020, 13:34 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 29.08.2020
Beiträge: 12
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Verhinderungspflege
Hallo,
die Verhinderungspflege ist für jeden, der eine Pflegestufe hat zu beantragen, auch wenn dieser eine Betreuerin hat? |
30.08.2020, 16:03 | #2 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Zitat:
Aber ein/e Betreuer/in kann natürlich in Vertretung des Menschen, den er/sie betreut, die notwendige Verhinderungspflege beantragen. |
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30.08.2020, 17:20 | #3 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
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31.08.2020, 12:56 | #4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,781
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Gesundheitssorge sollte ausreichen, alternativ auch Behördenangelegenheiten oder Vertretung ggü Sozialversicherungsträgern.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
21.10.2020, 19:17 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 29.08.2020
Beiträge: 12
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Folgender Sachverhalt:
Wir haben verhinderungspflege beantragt und auch gezahlt bekommen. Das Geld wurde von uns verauslagt. Die Zahlung ging an den zu pflegenden, der eine Betreuerin hat. Gegen diese läuft eine Beschwerde bei Gericht mit der Forderung auf Betreuer Wechsel. Gründe sehr vielfältig... völlige Unfähigkeit, frech und anmaßend gegenüber der familie. Von einer Verhinderungspflege will sie gar nichts wissen------ kennt sie angeblich nicht und das Geld will sie nicht auszahlen, weil....Zitat " die Familie könnte sich ja bereichern und was man mit soviel Geld machen will" Ich bin so wütend, was können wir tun? |
21.10.2020, 19:55 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Moin Mondtaler
Habt ihr das mit der Verhinderungspflege denn nicht mit der Betreuerin vorher besprochen? Das wäre eigentlich das mindeste was man tun sollte. Kein Wunder, wenn es hinterher Konflikte gibt. Unabhängig davon: Wo es Verhinderungspflege gibt, da gibt es üblicherweise auch ganz reguläre Pflege (Sonst gäbe es nämlich keine Verhinderungspflege.) Wie ist denn die geregelt und wer organisiert diese? Und wer führt sie durch? Sofern die Betreuerin die passenden Aufgabenkreise hat, ist es ihre Sache die Pflege und die Verhinderungspflege zu organisieren (nicht: selber durchzuführen). Ich wäre da als Betreuer wahrscheinblich auch erstmal stinksauer, wenn mir da jemand in meine Aufgaben reinpfuscht und erst hinterher ankommt und auch noch Forderungen stellt. Damit verteidige ich jetzt nicht die Betreuerin. Aber stelle schon klar, dass Du bzw. ihr ggf. auch einen Anteil an den Problemen hast/habt, die Du beklagst. Wenn das der Fall ist, wird die Beschwerde beim Gericht gegen die Betreuerin wohl kaum eine Chance haben. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
21.10.2020, 20:06 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 29.08.2020
Beiträge: 12
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Ich hatte um einen Termin gebeten um mit ihr ( der betreu) den Antrag für verhinderungspflege zu besprechen. Antwort.... ich zitiere:" ich weiß gar nicht, was das ist, Termin geht so schnell nicht, bitte Heuschrecken, und ich entscheide, ob ich das befürworte oder nicht".
Mein Puls auf 900. Habe ihr gesagt, dass es mich verwundert, dass sie das nicht weiß, und sie das gar nicht zu entscheiden hat. Diese Leistungen sind tatsächlich erbracht worden und das Geld kann sie überhaupt nicht zurückhalten. |
21.10.2020, 20:08 | #8 |
Einsteiger
Registriert seit: 29.08.2020
Beiträge: 12
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herschicken
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21.10.2020, 21:34 | #9 | |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Zitat:
Eine Verhinderungspflege zu beantragen ist Sache der Betreuerin, sofern sie die entsprechenden Aufgabenkreise hat. Sie beantragt diese, wenn eine Notwendigkeit dafür besteht, z. B. Urlaub, Abwesenheit oder Krankheit der Pflegeperson. Das muss natürlich abgesprochen werden. Wer hat denn in diesem Fall den Antrag auf Verhinderungspflege unterschrieben, wenn nicht die Betreuerin? Was für Kosten sind verauslagt worden und warum? Wer hat aufgrund wessen Auftrag Leistungen erbracht? |
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22.10.2020, 04:29 | #10 | |
Einsteiger
Registriert seit: 29.08.2020
Beiträge: 12
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Zitat:
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