Dies ist ein Beitrag zum Thema "Abwicklung" bei Heimaufnahme im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe eine Vorsorgevollmacht für meinen Vater.
Er ist jetzt in ein Pflegeheim umgezogen.
Ab wann muss ich die ...
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23.09.2020, 18:28 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 21.09.2020
Beiträge: 2
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"Abwicklung" bei Heimaufnahme
Hallo,
ich habe eine Vorsorgevollmacht für meinen Vater. Er ist jetzt in ein Pflegeheim umgezogen. Ab wann muss ich die Rente an das Pflegeheim umleiten und was passiert mit seinem laufenden Darlehen? Muss ich das kündigen oder erstmal die Raten aussetzen? Und in welcher Form muss der offizielle Schriftverkehr erfolgen. Ein Anruf bei der Bank ist erfolgt, dort wurde gesagt, das "das Ganze" dann an ein Inkassobüro geht. Für den konkreten Sachverhalt konnte ich bisher im Internet keine Handlungsvorgaben finden Vielen Dank für Hinweise Viele Grüße |
23.09.2020, 20:10 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 282
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Hallo,
ganz wichtig ist zu wissen, ob der Vater mit seiner Rente und seinem Vermögen die Heimkosten bezahlen kann, und ob ein Pflegegrad besteht oder beantragt wurde? Sollte die Rente nicht ausreichen, und kein Vermögen vorhanden sein, sollte umgehend ein Antrag beim Sozialamt der Stadt gestellt werden, in welcher der Vater vor Umzug ins Heim gelebt hat: Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten, Hilfe in Einrichtungen, Pflegewohngeld, usw. In manchen Städten muss als vorrangige Leistung auch noch Wohngeld beantragt werden... Alle Anträge können beim örtlich zuständigen Sozialamt, und zwar in Schriftform, gestellt werden, diese werden dann von dort an die entsprechenden Stellen weiter geleitet. Grundsätzlich gilt: Leistung erst ab Tag der Antragstellung. Wenn noch nicht klar ist, ob SGBXII Leistungen benötigt werden, würde ich trotzdem als Bevollmächtigte die Anträge stellen, damit der Anspruch gesichert ist. Hierzu reicht ein formloses Schreiben mit Angaben des Hilfebedürftigen und der Satz: "Bitte lassen Sie mir die hierfür benötigten Unterlagen zukommen" Die Vorsorgevollmacht muss in Kopie dem Antrag beigefügt sein. Das ist zunächst die wichtigste Tat, damit keine Finanzierungslücke entsteht. Die Pflegekasse auch über den Heimeinzug informieren mit Bitte, die Pflegeleistungen direkt auf das Heimkonto zu zahlen. Was die Rente betrifft: Diese muss ab dem 1. Tag der Heimaufnahme zur Heimplatzfinanzierung herangezogen werden, die Heime haben oft vorformulierte Schreiben vorrätig zur Rentenumleitung aufs Heimkonto, dort einfach nachfragen. Zügig sämtliche laufenden Betriebskosten des vorherigen Wohnsitzes minimieren, Strom, Telefon, Wasser, Abmeldung von der GEZ wegen Heimaufenthalt...Diverse Versicherungen lassen häufig eine kulante Entlassung aus dem Vertrag zu, da diese mit Sozialhilfebezug nur schwer weiter zu führen sind. Die Haftpflichtversicherung sollte in jedem Fall beibehalten werden. Bei einer Mietwohnung mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag verhandeln, zumeist stimmen diese zu, wenn klar ist, dass keine Mietzahlung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu erwarten ist. ABER auch hier nicht den zugehörigen Antrag vergessen: Auch wieder zuständiges Sozialamt: Antrag auf Übernahme der noch zu zahlenden Mietkosten bis zur Wohnungsauflösung. Auch kann dort ein Antrag auf Kostenübernahme der Wohnungsräumung gestellt werden... Das fällt mir jetzt erstmal spontan dazu ein... Alle Anträge können zunächst formlos und sinngemäss gestellt werden. Die Ämter schicken die eigentlichen Antragsformulare dann auch zu, und müssten auch behilflich beim Ausfüllen sein, wenn Fragen auftauchen. Viel Erfolg! |
23.09.2020, 21:35 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.09.2014
Ort: NRW
Beiträge: 78
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Hallo rangarin!
Da Frankreichfahrer schon so ausführlich geantwortet hat, sage ich nur noch etwas zu dem Darlehn. Sollte dein Vater über genügend Geld verfügen (alle anderen grundlegenden Posten wie z.b. Heimkosten müssen gedeckt sein) und seinen Verpflichtungen weiter nachkommen wollen, kannst du die Raten natürlich weiter bezahlen. Sollte nicht genug Geld da sein informiere die Bank darüber und weise auch daraufhin, sofern das der Fall ist, dass auch in Zukunft nicht mit einer Zahlungsfähigkeit zu rechnen ist. Vermutlich wird sich dann das Inkassounternehmen bei dir melden. Denen würde ich das gleiche sagen, und Sie auf eine Schadenminderungspflicht hinweisen. Da es in Sachen Schulden aber häufig auch Fallstricke gibt, solltest du eventuell auch einen Schuldnerberatung kontaktieren. Dann bist du komplett auf der sicheren Seite. Viele Grüße FrauS
__________________
https://btdirekt.de/archiv/kolumne-frau-eff/ |
23.09.2020, 22:29 | #4 |
Neuer Gast
Registriert seit: 21.09.2020
Beiträge: 2
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Hallo,
vielen Dank schonmal für die Antworten. Die Anträge zum Sozialamt und zur Pflegekasse sind bereits gestellt. Das Sozialamt meinte, ich solle alle Einzugsermächtigungen zurückziehen. Es ging mir hier nur konkret um die Handhabung des vorhandenen Darlehens und mein Auftreten gegenüber der Bank. Soll ich das Darlehen direkt kündigen oder erst versuchen, nur die Raten auszusetzen? Mit einer Rückzahlung ist nicht mehr zu rechnen - zumindest nach der mir bekannten Einkommens- (nur Rente) und Vermögensaufstellung (keins). Kann die Bank nach Bekanntgabe der Darlehenskündigung die nächste Rente einbehalten? Die Beraterin meinte, dann würde sie sofort "fällig stellen". Die Rentenumleitung kann erst für Anfang November erfolgen. Vielen Dank! |
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