Dies ist ein Beitrag zum Thema Brief vom Sanitätshaus im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo,
ich bin seit ca. 1,5 jahre betreuerin für meine Mutter. Meine Mutter wohnt jetzt ungefähr 2 Jahre bei uns.
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28.09.2020, 20:29 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.09.2020
Beiträge: 3
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Brief vom Sanitätshaus
hallo,
ich bin seit ca. 1,5 jahre betreuerin für meine Mutter. Meine Mutter wohnt jetzt ungefähr 2 Jahre bei uns. (Sie hatte vorher nämlich probleme mit dem Vermieter daher ist sie zu uns gezogen.) Ich hatte vor paar Tagen einen Brief erhalten von einem Sanitätshaus mit der Erinnerung zur Folgepauschale für Badewannenlifter. Problem ist nur sowas hatte meine Mutter bem umzug nicht mitgebracht. Die damalige Betreuerin meinte nur dass Sie sich um alles kümmert beim Umzug. Daher weiß ich nicht was ich mit dem Brief anfangen soll. |
28.09.2020, 20:36 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,598
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Moin moin
Das ist natürlich schon reichlich lange her, aber Du kannst den ehemaligen Vermieter bzw. die Nachmieter mal fragen, ob es den Badewannenlifter noch gibt und er wieder zurückgegeben werden kann. Wenn nicht, mußt du das der Sanitätsfirma mitteilen. Falls dann von dort Forderungen kommen sollten, dann kannst Du dich deshalb an die Vorbetreuerin halten, wenn die wirklich alles zum Thema Umzug erledigen wollte. Das darf sie dann nämlich auch noch. Notfalls mit ihrer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (schenk mir doch mal wer ein kurzes Wort...) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
12.11.2020, 22:08 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.09.2020
Beiträge: 3
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tut mir leid, hatte soviel um die ohren hatte.
und hatte das hier vollkommen vergessen. ich hatte auch das sanitätshaus informiert. erst meinte die dame dass es alles in ordnung sei, musste es nur noch schriftlich bestätigen. Bevor ich das aber tat kam ein seltsamer anruf von einem herren. Der Herr meinte das akku vom Lifter wäre defekt. Was mir komisch erscheint. Entweder hatte meine betreuerin tatsächlich vergessen das ding damals vom sanitätshaus abholen zu lassen oder das sanitätshaus hatte das ding damals abgeholt und meldet sich erst jetzt wegen dem defekt. hatte die betreuerin vor einigen wochen auch angerufen. die meinte sie hätte keine abholung des lifters beantragt, weil die dachte wir würden es abholen. hätte die betreuerin nicht die pflicht gehabt damals nachzuschauen was in der wohnung noch drin ist? immerhin hatte sie ja gesagt, sie kümmer sich um alles(leider habe ich das nicht schriftlich) kurze info noch: april/mai 2018 ist meine mutter zu uns gezogen. da war noch die alte betreuerin zuständig. november/dezember 2018 habe ich die betreuung übernommen. jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. |
13.11.2020, 05:49 | #4 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wenn das Sanitätshaus den Badewannenlift nicht abgeholt hätte könnte es nicht feststellen dass der Akku defekt ist. Mit Ferndiagnose lassen sich solche Feststellungen nicht treffen. Das Ding ist also seit knapp 2 Jahren dort wo es sein soll oder hingehört. Zitat:
Ausserdem hat die damalige Betreuerin mit Sicherheit die Wohnungsübergabe gemacht, darüber gibt es in der Regel ein Potokoll. Wenn es zuvor schon Probleme mit dem Vermieter gab dann wäre das Vorhandensein eines Badewannlifts der da nicht hingehört mit Sicherheit moniert worden- und eben auch im Protokoll festgehalten worden. Was steht da dazu drin? Ich bin ebenfalls Betreuerin und würde in einem solchem Fall die einzelnen Dinge genau mit den Angehöigen besprechen, also: was bleibt hier, was kommt mit usw.? Eine vage Verabredung im Stil von: ich kümmere mich um alles (ohne das zu benennen) und als Anwort ein blosses o.k. halte ich dann doch für mindestens ungewöhnlich. Ausserdem würde ich selbstverständlich davon ausgegehen, wenn zuvor der Lift zur Körperpflege gebraucht wurde, das er dann natürlich "mit" umzieht. Er wird ja schliesslich gebraucht. Zitat:
Die Idee jetzt nach einem Sündenbock suchen zu wollen oder zu müssen halte ich einfach für absurd.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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13.11.2020, 23:47 | #5 | ||||
Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.09.2020
Beiträge: 3
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Zitat:
genau diese theorie hatte ich auch. Zitat:
so einen Protokoll hatte ich nie erhalten. Aber ich hatte der Betreuerin eine Email gesendet welche auch beantwortet wurde. In der stand dass es zu keine Abholung kam und fragte mich ob ich wüsste ob die wohnungsräumung durch den vermieter veranlasst wurde. ---ganz ehrlich nachdem meine mutter hierher gezogen ist bin ich nicht mehr dort hin. Zitat:
ichhabe da was vergessen zu erwähnen. es gabe einen wasserschaden in der alten wohnung (das war der grund wieso meine mutter zu uns zog), daher hatte ich nur das nötigste mitgenommen z.b kleidung und so. aus hygienischen gründen hatte ich den rest gar nicht mitgenommen. ich wusste auch nicht dass der lifter dem sanitätshaus gehört. dachte bisher der lifter wurde von der krankenkasse kostenlos zur verfügung gestellt. Zitat:
die idee hatte ich auch und hatte gehofft dass die alte betreuerin einen nachweis für die abholung hat. damit wäre es für mich erledigt gewesen aber leider hatte sie keinen nachweis. Außerdem hat das Sanitätshaus meiner Mutter den kompletten Lifter in Rechnung gestellt -da steht dass laut meiner aussage am telefon der lifter durch wasserschaden beschädigt und nicht mehr vorhanden ist. ----von einer beschädigung hatte ich nie erwähnt das kam vom sanitätshaus. ich hatte denen nur informiert dass wir den lifter nicht haben. |
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