Dies ist ein Beitrag zum Thema untätiger Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wo bringt man in Erfahrung, welche Rechte und Pflichten ein Betreuer im konkreten Fall hat?
Haben Beschwerde beim Gericht mit ...
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21.10.2020, 14:35 | #11 |
Einsteiger
Registriert seit: 29.08.2020
Beiträge: 12
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Wo bringt man in Erfahrung, welche Rechte und Pflichten ein Betreuer im konkreten Fall hat?
Haben Beschwerde beim Gericht mit der Forderung auf Betreuer wechsel ausserdem gestellt. Völlig unfähig diese Person |
21.10.2020, 16:38 | #12 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Hier z.B. :
https://www.reguvis.de/betreuung/wiki/Hauptseite
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25.10.2020, 13:21 | #13 | |
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Beiträge: 8
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Zitat:
Geändert von Samira66 (25.10.2020 um 13:39 Uhr) |
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25.10.2020, 13:48 | #14 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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quote]Wie meinst du das ?Vertretung gegenüber dem Heim?![/quote]
Dein Vater hat eine Betreuung lediglich für die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimung und Gesundheitssorge was erfahrungsgemäss dafür spricht dass damit gerechnet werden sollte das die jeweiligen (KH-)Aufenthalte nicht freiwillig statt finden könnten. Nur mit diesen beiden Aufgabenkreisen zusammen kann der Betreuer z.B. eine Unterbringung wegen einer evtl. Notwendigkeit einer Heilbehandlung veranlassen. Finanzen heisst bei Betreuungen Vermögenssorge, die umfasst die Möglichkeit Zahlungen vorzunehmen, oft auch Anträge zu stellen und Geldeingänge daraufhin zu kontrollieren. Um letztlich möglichst ohne formales und/oder spitzfindiges Kompetenzgerangel umfassend für jemanden tätig werden zu könnnen werden bei alten Menschen im Heim oft noch die AK` : Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und Sozialleistungsträger, Krankenkassen, Rentenstellen, sowie die Wohnungsangelegenheiten und auch die Vertretung gegenüber dem Heim vergeben. Es ist insofern verwunderlich das da nix von zu finden sein soll. Es gibt zwar Anhänger bei diesem Thema im Stil von: weniger ist mehr, aber das halte ich eher für die Ansicht von Theoretikern die noch nie halbe Tage damit zugebracht haben einen anderen langwierig von der eigenen Zuständigkeit überzeugen zu müssen. Ich hatte dir bereits einen Link geschickt zum Betreuungsrechtlexikon da kannst du mehr zu den Aufgabenkreisen und deren Möglichkeiten nachlesen.
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25.10.2020, 13:59 | #15 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 8
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Dein Vater hat eine Betreuung leiglich für die Aufgabenkreise
Aufenthaltsbestimung und Gesundheitssorge was erfahrungsgemäss dafür spricht dass damit gerechnet werden sollte das die jeweiligen (KH-)Aufenthalte nicht freiwillig statt finden könnten. Nur mit diesen beiden Aufgabenkreisen zusammen kann der Betreuer z.B. eine Unterbringung wegen einer evtl. Notwendigkeit einer Heilbehandlung veranlassen. Finanzen heisst bei Betreuungen Vermögenssorge, die umfasst die Möglichkeit Zahlungen vorzunehmen, oft auch Anträge zu stellen und Geldeingänge daraufhin zu kontrollieren. Um letztlich möglichst ohne formales und/oder spitzfindiges Kompetenzgerangel umfassend für jemanden tätig werden zu könnnen werden bei alten Menschen im Heim oft noch die AK` : Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und Sozialleistungsträger, Krankenkassen, Rentenstellen, sowie die Wohnungsangelegenheiten und auch die Vertretung gegenüber dem Heim vergeben. Es ist insofern verwunderlich das da nix von zu finden sein soll. Es gibt zwar Anhänger bei diesem Thema im Stil von: weniger ist mehr, aber das halte ich eher für die Ansicht von Theoretikern die noch nie halbe Tage damit zugebracht haben einen anderen langwierig von der eigenen Zuständigkeit überzeugen zu müssen. Ich hatte dir bereits einen Link geschickt zum Betreuungsrechtlexikon da kannst du mehr zu den Aufgabenkreisen und deren Möglichkeiten nachlesen.[/QUOTE] Er hat auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich danke Dir für die viele Info. |
25.10.2020, 15:57 | #16 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
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Die nächste Bitte: Wir haben hier einen Bereich wo man das zitieren üben kann. Versuch du das doch auch mal, es ist so unübersichtlich zum Lesen.
Jetzt dazu: Zitat:
Bißchen mehr als zuvor ärgere ich mich jetzt doch über die Überschrift: untätiger Betreuer. Wenn sich das so abgespielt hat dann ist nicht der Betreuer "untätig" sondern alle anderen wissen nicht was zur Tätigkeit eines Betreuers gehört. Es ist ja auch wirklich problemlos anderen den eigenen Sch..... in die Schuhe zu schieben- wenn es dann geglaubt wird. Es gehört mindestens zu den Aufgaben des Heims wenn jemand in das KH eingeliefert werden muss eine Tasche zu packen für den Bewohner und diese dem Sani mitzugeben. Wenn man das schon verschussselt hat dann würde der Anstand zumindest gebieten ihm die Sachen zu bringen. Die Aussage: dafür sind wir nicht zuständig ist , egal um welche Einrichtung es sich handelt, einfach falsch! [QUOTEDarauf hin rief ich den Betreuer an und der sagte mir wiederum,das das nicht in sein Aufgabenkreis fällt. QUOTE] Das hingegen ist richtig! Was dich jetzt so sauer macht dass du einsetzt verstehe ich überhaupt nicht. Betreuer wechseln keine Verbände, geben keine Medis aus, füttern nicht, gehen nicht einkaufen für die Leute und suchen keine Kleider von Einrichtungsbewohnern und transportieren die dann auch noch. Betreuer haben in erste Linie darauf zu achten dass die anderen das machen wozu diese verpflichtet sind. Sie organisieren und überwachen Arbeitsabläufe und Inhalte wenn derjenige das selbst nicht mehr kann. In dem geschickten Link kannst du gut nachlesen was alles zu den Tätigkeiten eines Betreuers gehört und was definitiv nicht. Vielleicht oder hoffentlich ist noch nicht alles zu spät, du solltest wirklich versuchen dich zusammen mit dem Betreuer darum zu kümmern wie es deienem Vater weitergehen könnte.
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