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etwaiger Zeitraum zwischen Aufhebung Betreuung und Aktenübergabe

Dies ist ein Beitrag zum Thema etwaiger Zeitraum zwischen Aufhebung Betreuung und Aktenübergabe im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, meine Betreuung wurde vor 2 Monaten aufgehoben. Habe vor 1,5 Monaten der ehemalige Betreuung gemailt, dass sie mir bitte ...


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Alt 16.10.2020, 21:33   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.08.2016
Ort: Hessen
Beiträge: 16
Standard etwaiger Zeitraum zwischen Aufhebung Betreuung und Aktenübergabe

Hallo,

meine Betreuung wurde vor 2 Monaten aufgehoben. Habe vor 1,5 Monaten der ehemalige Betreuung gemailt, dass sie mir bitte die Originaldokumente zulassen kommen soll die ursprünglich mal für mich gedacht waren, die ich bekommen darf und evtl zukünftig benötige. Habe einige Kopien von Unterlagen der letzten Jahre, Originale nicht. Ob das alles war weiß ich nicht.

Sie reagiert nicht darauf, normal las sie täglich Mails.
Ich bin EM-Rentner. Vermögenssorge hatte sie nicht, allerdings Aufgabenkreis Sozialversicherungs- und Rentenbereich, sowie Wohnen, Gesundheitssorge. Berufsbetreuerin mit langjähriger Tätigkeit, geht in wenigen Jahren in Rente.

Die Aufhebung der Betreuung hab ich beantragt, nachdem ich gesehen/gespürt hab dass ihre Verzögerung und Arbeitsweise bei einer langwirrigen Sache mich sehr psychisch beutelt. Am Gericht hab ich das benannt, auch weil ich zuvor im Hilfenetz um Unterstützung bat, damit sie sich bewegt und eindeutiger wird.

Laut Amtsgericht sei die letzte Betreuungsrechnung abgerechnet, die Akte wird geschlossen. Briefwechsel gibts da wohl schon einige Zeit nicht mehr.

Etwas in mir sagt, die möchte/will nicht. Der Teil der gutmütig ist und zum abwarten neigt schrumpft.

Teilen Betreuer (ehemalige) bei den Abschlussarbeiten auch DRV, KK, Versicherungen mit, dass Sie nicht mehr Betreuer sind? - Bei der KK habe ich das kürzlich getan mit Bescheid als Beleg, damit deren Post wieder direkt an mich geht. Oder ist das Ermessenssache oder zuviel verlangt Originaldokumente erhalten zu wollen, wenn eine Betreute nicht mehr "betreut" werden will von einer Betreuerin und das genau benennt bei den Ermittlungen des Gerichts, damit man nicht denkt, die mutet sich zuviel zu und spinnt einfach nur?
Ich bin in Papierkram ordentlich, es geht bei mir nichts verschütt.

Oder brauchts da nen Brief per Einschreiben ? Ich weiß ja nicht... äähh.

Schöne Grüße und bleibt gesund .
Blumentopf12 ist offline  
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Alt 16.10.2020, 22:32   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Teilen Betreuer (ehemalige) bei den Abschlussarbeiten auch DRV, KK, Versicherungen mit, dass Sie nicht mehr Betreuer sind?
Eher nicht.
Einige machen das, andere nicht.

Allne übrigen wie Rentenstelle, KV usw. schickst du eine Kopie der Aufhebung zu - ds sollte reichen damit du wieder deine Post bekommst.
Einschreiben muss wirklich nicht sein.



Etwas anderes ist es mit deinen Unterlagen die die Betreuerin noch hat. Du solltest ihr hier mittels Einschreiben eine Frist setzen und drei Termine vorschlagen an denen du deine Unterlagen und Originale zurückbekommst.

Da hast du ein Recht darauf- wie du das letztlich aber durchsetzen könntest wenn sie sich tot stellt kann ich dir nicht sagen.
Das Abholen ist eine sog. Holpflicht. Sie macht eine Liste was alles an dich herausgegeben wird von ihr die du dann kontrollierst und ihr bestätigst dass du alles bekommen hast- hoffentlich.


Versuchs mal auf diese Art, kann gut sein dass es klappt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.10.2020, 00:13   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.08.2016
Ort: Hessen
Beiträge: 16
Standard

Vielen Dank Michaela. Um meine Postadressen kümmer ich mich.

Schreibe ehem. Betreuerin nochmal an. Sie wohnt in anderem Landkreis, arbeitet für 2 LK, ist öfters hier in der Stadt. Wäre unverhältnismässig, dass ich sie versuche bei ihr am Wohnort aufzusuchen, wo sie ja viel im Außendienst ist und ich 2 Stunden Wegezeit (ÖPNV) pro Strecke hätte oder jemand bemühen müsste mit Auto.

Treffpunkt Betreuungsbehörde könnt ich vorschlagen, da kann sie sich nicht totstellen (wer weiß, was mir sonst einfiele ), leicht erreichbar, Parkplatz, ich wohne nah dran. Und, die Behörde hat sie für mich vorgeschlagen einst. - Vielleicht gäbe sie ja dort auch echt meine Unterlagen ab, wenn sie wieder mal dort sowieso Termin hat. Ich will ihre Schönfärberei nicht mehr mithören, tut sehr weh und mir schadet es fürs Image. Bisher hab ich nicht einmal gelesen oder gehört von ihr, dass etwas hätte besser laufen können/müssen. Gewünscht hätte ich es mir. Hier in der Stadt erzählte man mir am Gericht bekommt kein Betreuer den Kopf abgerissen vom Richter.

Und nun... mal abschalten..
Blumentopf12 ist offline  
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Alt 17.10.2020, 08:43   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Vielleicht gäbe sie ja dort auch echt meine Unterlagen ab, wenn sie wieder mal dort sowieso Termin hat.

Das hört sich aus deiner Sicht heraus sehr verständlich an, andererseits klingt eure "Kiste" schon sehr verfahren. Mache dir dazu nicht allzuviel Hoffnung da ja auch nicht geklärt ist ob die Betreuungsbehörde die Unterlagen evtl. für dich aufbewahren würde.
Ich könnte mir gut vorstellen dass das abgelehnt wird.
Du könntest aber die Betreuungsbehrde über dein derzeitiges Problem informieren und dazu um Vermittlung bitten.


Zitat:
Hier in der Stadt erzählte man mir am Gericht bekommt kein Betreuer den Kopf abgerissen vom Richter.
Naja, erzählt wird immer viel. Ob es stimmt ist eine andere SAche.

Grundsätzlich kannst du dir sicher sein dass das Gericht shon auf Einhaltungen achtet...... das wird nur nicht unbedingt öffentlich verbreitet.



Wenn du jetzt eh an alle Stellen wegen der Aufhebung deiner Betreuung anschreibst dann nutze das doch gleich dazu um Zweitschriften deiner Bescheide zu bitten. Könntest du sogar per Hand auf den Aufhebungsbeschluss anfügen. Kostet dann an Briefmarken auch nicht mehr.


Tut mir leid für dich dass euer schlechtes Verhältnis so einen unguten Einfluss auf die Weiter- bzw. Übergabe hat.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 17.10.2020, 11:26   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.08.2016
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Beiträge: 16
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Mehr als nein können sie nicht sagen oder vielleicht nen Tipp wie man bei ihr vorgeht. Wenn ich Glück habe gibt es kaum Unterlagen die so wesentlich wären, dass ich später deshalb Nachforschung betreiben müsste.

Ich glaube nicht, dass das bisher für die ehemalige Betreuerin Konsequenzen gehabt hat, außer Schreibkram bzgl Stellungnahmen oder Schlussbericht und sich ärgern. Es ist ne Ansichtssache wem man mehr glaubt und für wie wichtig man in Coronazeiten Streitigkeiten hält und wieviel Mühe ne Aufklärung machen würde, ob es um zu hohe Empfindsamkeiten eines Betreuten ging oder um mehr als alltagsübliche Streitigkeiten (es hatte etwas mit dem Wohnen zu tun) zu denen ein Betreuer nicht die Beiziehung zu klärenden Gesprächen hätte ablehnen dürfen.

Da ist das Feststellen lassen, ob man die Betreute mal ohne Rechtliche Betreuung "laufen lassen" könnte der Weg gewesen, denke ich. Das hatte ich dann ja auch beantragt. Und das wird nun probiert
Blumentopf12 ist offline  
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Alt 30.10.2020, 16:51   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.08.2016
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Beiträge: 16
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Bisher keine Reaktion von der ehemaligen Betreuerin mir gegenüber.

Hab den Rechtspfleger gebeten anzufragen bei ihr. Sie reagiert bisher trotzdem nicht. Vielleicht gibts irgendeine Regelung weshalb sie nicht müsste und dann kann man das ja aussitzen wenn ich anfrage und als Belästigungsanfragen sammeln.
Oder es ist hier im Landkreis nicht üblich und ich verlang Luxus oder sie bewegt sich gerade in den Ruhestand.

Ich hab jetzt ne ganz schnöde sms geschrieben, die ist angekommen.
Prognose: keine kurze erklärende Antwort. Eher einen bösen Brief oder nichts.
Blumentopf12 ist offline  
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Alt 31.10.2020, 08:43   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Hab den Rechtspfleger gebeten anzufragen bei ihr. Sie reagiert bisher trotzdem nicht.
Sehr ungewöhnlich.
Rechtspfleger wenden sich in solchen Fällen an den Betreuer und fordern ihn auf zu reagieren. Wer da dann nicht reagiert riskiert u.U. seinen Job entgegen allen anderen Gerüchten. (Wenn das nicht mal hier bereits so ist, vielleicht ist sie aber "nur" schlimm krank)

Wenn in den nächsten 10 Tagen nicht geschieht dann würde ich nicht weiter weder Zeit noch Energie darauf verschwenden.

Ich hatte dir ja schon vorgeschlagen bei dem Versand des Aufhebungs/Beenidungsbeschusses gleich die Unterlagen z.B. der letzen beiden Jahre mit anzufordern.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 31.10.2020, 11:54   #8
Einsteiger
 
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Ort: Hessen
Beiträge: 16
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Laut Antwort auf sms von mir, bekäme ich alle relevanten Unterlagen. Aktuell sei viel zu tun.

Ende offen gehalten somit..

10 Tage warte ich nicht nochmal auf genauere Zeitangabe. Wenn das so durchgeht bei Gericht, müsste sie mich ja entsprechend negativ und als zeitraubend dargestellt haben. - Versuch das mal als konkrete Zeitangabe in Wochen zu erhalten über andere Seite.

Sie sei nicht schlimm erkrankt, es ginge ihr gut, sagte man mir.
Blumentopf12 ist offline  
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Alt 10.11.2020, 13:14   #9
Einsteiger
 
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Ort: Hessen
Beiträge: 16
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Erfreuliche Neuigkeiten:

Habe per Einschreiben/Rückschein Unterlagen von ihr erhalten letzte Woche. Dokumente die sie statt meiner erhalten hat aufgrund des Aufgabenkreises (auch ältere Versicherungsunterlagen). Schonmal nützlich.

Schreiben von ihr in Rahmen ihrer Tätigkeit an jemanden wegen mir waren nicht dabei, z. B. Arzt. - Werd das dort erfragen.

Danke für die Antworten hier. Das macht einem mutiger
Blumentopf12 ist offline  
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