Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsübernahme im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo und danke sehr fuer die Aufnahme.
Habe folgendes Anliegen:
Mutter, krebskrank und mit leichter Demenz wohnt mit Sohn zusammen, ...
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22.10.2020, 19:29 | #1 |
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Beiträge: 5
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Betreuungsübernahme
Hallo und danke sehr fuer die Aufnahme.
Habe folgendes Anliegen: Mutter, krebskrank und mit leichter Demenz wohnt mit Sohn zusammen, ca 60km entfernt. Sohn kuemmerte sich um nichts und die Enkelin uebernahm die "Versorgung". Leider sind wir mit der Enkelin zerstritten. Die Lebensumstaende verschlaechterten sich. Wir holten Sie mehrmals fuer einige Tage zu uns, so auch diesmal und mussten wiederholt mangelnde Hygiene, leeren Kuehlschrank....feststellen. Nach Besprechung, war sie damit einverstanden, bei uns zu wohnen. Mutter ist mittlerweile umgemeldet und eine Bankverbindung wurde eingerichtet. Die Enkelin wurde gebeten wichtige Unterlagen herauszugeben und daraufhin erfuhren wir von der Pflegebetreuung. Zur Klärung des Sachverhaltes, wurde nun ein Anwalt eingeschaltet und dieser steĺlte entsprechende Anfrage. Gleichzeitige wurde der Antrag auf Pflegschaft unsererseits gestellt. Die Mutter erhaelt eigene Rente und Witwenrente. Zusaetzlich wird ein Pflegegeld gezahlt. Koennte also ihren Lebensabend finanziell sorglos genießen. Eine regelmaessige Hilfe im Haushalt waere ebenfalls kein Problem. Das Konto wurde regelmaessig leer geraeumt und Kontoauszuege liegen nicht vor. Inwieweit ist ein Betreuer dazu berechtigt ? Durfte ueberhaupt die Betreute ein neues Konto eingerichtet werden? Es muss noch die alte Wohnung gekuendigt werden. Koennen wir dies veranlassen? Ueber Meinungen, Tipps....waeren wir sehr dankbar. LG |
22.10.2020, 21:05 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Für Antworten auf Deine Fragen ist noch einiges unklar: "die Enkelin übernahm die "Versorgung"" - was heißt das? hat sie sich um die Großmutter gekümmert? Hatte Sie die Betreuung vom Gericht zugesprochen bekommen? Was bedeutet die angesprochene "Pflegebetreuung"? Was meinst Du mit dem Antrag auf Pflegschaft? ist da eine rechtliche Betreuung mit gemeint? Gibt es schon eine/n Betreuer*in? Und wer räumt das Konto bisher leer? Da sind viele Sachen unklar, weshalb Antworten bisher nicht passend gefnden werden können. MfG Imre
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23.10.2020, 10:43 | #3 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 5
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Hallo,
die Enkelin kümmerte sich um Arzttermine und sporadisch wurde der Oma Essen gebracht. Laut ihrer Auskunft wurde sie als gerichtliche Betreuerin eingesetzt. Die Mutter bezieht zwei Renten und Pfllegegeld und hat somit ca 1900 € zur Verfuegung. Sie hat keinerlei Uebersicht der Kontobewegungen und lhr wurden ca 200 € monatlich zur Verfuegung gestellt. Nach Abzug der Fixkosten ergibt sich ein mtl. Plus von ca 1000 € ! Es wird ueber das komplette Guthaben verfuegt. |
23.10.2020, 19:45 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin Charly
Klingt nicht gut... Aber: Du kannst an das zuständigen Gericht (Betreuungsgericht) einen Brief schreiben (bitte klar und höflich formuliert), in dem Du die Situation der Betreuten beschreibst: - gesundheitliche Situation, - Versorgungssituation - Einkommens- und Vermögenssituation - Deine eigene Position bzw. Dein Verhältnis zu der Betreuten nicht vergessen In dem Brief bittest Du das Gericht zu prüfen, ob den die Enkelin als Betreuerin ihrer Großmutter korrekt handelt bzw. ob sie überhaupt für diese Aufgabe überhaupt "geeignet" ist. Damit wird zumindest erst einmal ein Vorgang gestartet und ein Auge auf die Enkelin geworfen. Ob z.B. Du dann die Enkelin als Betreuerin ablöst oder das Gericht sich für jemand anderes entscheidet, bleibt immer Sache des Gerichtes. Es kann sehr gut sein, dass das Gericht sich für eine berufliche Betreuung entscheidet - insbesondere dann, wenn sich wirklich viel Dreck am Stecken der Enkelin herausstellt. Dann muss jemand ran, der sich auskennt und die Enkelin zur Verantwortung zieht. Aber Du hast doch schon einen RA ins Boot geholt. Hat der denn schon etwas in ERfahrung bringen können? MfG Imre
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24.10.2020, 14:24 | #5 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 5
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Hallo Imre,
Danke sehr für deine Antwort. Die Nachfrage des Anwalts, auf Auskunft der Pflegesituation und mit Antrag auf Uebernahme der Pflegschaft unsererseits, brachte noch kein Ergebnis. Heute fand ich Kontoauszuege von Juli und daraus ergab sich ein Guthaben von mehreren tausend Euro. 1000 € wurden insgesamt in kleinen Betraegen abgehoben. Als wir die Mutter zu uns holten, holte diese, die noch komplett verfuegbare Summe von 500€ ab. Denke da koennte ein Betreuer in Erklaerungsnot kommen. Welche Kosten entstehen durch eine gerichtlich bestellte Betreuung ? |
24.10.2020, 15:59 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Die Vergütung von Betreuern ist hier zu finden: https://www.gesetze-im-internet.de/vbvg/VBVG.pdf Ehrenamtlich ist natürlich nicht so teuer wie beruflich, dafür aber gerne auch mal eine große Überforderung, die man sich vorher nicht vorstellen konnte. MfG Imre
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30.10.2020, 14:42 | #7 |
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Beiträge: 5
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Hallo, heute erhielten wir Nachricht vom Anwalt und es liegt keine Betreuung vor.
Mal schauen was wir nun weiter unternehmen und inwieweit dies nicht sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. |
02.11.2020, 13:08 | #8 |
Moderator
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Beiträge: 5,716
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Hallo, wahrscheinlich arbeitet die Enkelin mit einer (vorsorge-)Vollmacht und ist wahrscheinlich zugleich pflegende Angehörige (falls ein Pflegegrad besteht). Vielleicht besteht auch keine „echte“ Vollmacht, die Enkelin ist lediglich im Besitz der Kontokarte samt PiN (das nennt man Duldungsvollmacht).
Wenn wie hier die Vermutung besteht, dass die Bevollmächtigte sich selbst bereichert, sollte man sich unverzüglich beim Betreuungsgericht melden, damit ggf ein Kontrollbetreuer bestellt wird. https://www.reguvis.de/betreuung/wiki/Kontrollbetreuer
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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