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Komplexe Lage

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Hallo und vielen Dank für die Aufnahme. Ich hole mal erst aus und erzähle den Hergang. Wir haben vor einem ...


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Alt 09.11.2020, 21:46   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.10.2020
Beiträge: 3
Standard Komplexe Lage

Hallo und vielen Dank für die Aufnahme.

Ich hole mal erst aus und erzähle den Hergang.
Wir haben vor einem Jahr meine Schwiegermutter (Pflegestufe 4) zu uns geholt. Sie war im Haus meiner Schwägerin, konnte dort aber nicht bleiben wegen der Scheidung. Meine Schwägerin hat zusätzlich noch Alkoholprobleme.
Also haben wir ihr ein Zimmer bei uns im Haus hergerichtet und sie zu uns geholt. Sie lebte im Saarland wir in BW.
Dann haben wir sie begleitet durch den Tablettenentzug, Lungenkrebsoperation, Augen OP und vieles mehr.

Meine Frau hat ihren Job aufgegeben und pflegt sie nun. Sie könnte laufen, will aber nicht mehr. Sie will von vorne bis hinten bedient werden, ohne aber Rücksicht auf meine Frau zu nehmen. Sie hat sich mit geschickten Intrigen immer wieder in das Familienleben eingemischt und wollte meine Frau auch schon zur Scheidung überreden. Nun haben wir einen Schlußstrich gezogen. Ich habe ihr das Zimmer gekündigt und sie muß gehen. Meine Frau ist an der Belastungsgrenze. Geistig ist sie voll da.

Wir haben zwar eine Vollmacht ohne Notar in der wir den Aufenthalt bestimmen können aber wenn sie nicht will? Sie weiß ganz genau was sie tut.
Ich habe ihr vorgeschlagen ein Heim für sie im Saarland zu suchen. Damit Sie wieder heim kann. Sie will das nicht, ihre Freundinnen die das machen sollten tun aber nichts. Meine Schwägerin will sie zu sich holen, hat aber eigene Probleme und wird das nicht regeln können. Sie wird durch meine Schwiegermutter stark manipuliert. Hat sogar schon versucht sie von ihrem neuen Freund zu trennen.

Nun meine Frage:
Ich kann meiner Familie nicht zumuten monatelang so weiter zu machen.
Wenn sie nicht ins Heim geht und ich ihr gekündigt habe, kann ich dann beim Betreungsgericht einen gesetzlichen Betreuer beantragen, diesem die Kündigung geben und der sucht eine Möglichkeit zur Unterbringung.

Vielen Dank für eure Einschätzungen und Hilfe
Südbaden ist offline  
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Alt 10.11.2020, 00:23   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
Standard

Zitat:
Zitat von Südbaden Beitrag anzeigen
Hallo und vielen Dank für die Aufnahme.

Ich hole mal erst aus und erzähle den Hergang.
Wir haben vor einem Jahr meine Schwiegermutter (Pflegestufe 4) zu uns geholt. Sie war im Haus meiner Schwägerin, konnte dort aber nicht bleiben wegen der Scheidung. Meine Schwägerin hat zusätzlich noch Alkoholprobleme.
Also haben wir ihr ein Zimmer bei uns im Haus hergerichtet und sie zu uns geholt. Sie lebte im Saarland wir in BW.
Dann haben wir sie begleitet durch den Tablettenentzug, Lungenkrebsoperation, Augen OP und vieles mehr.

Meine Frau hat ihren Job aufgegeben und pflegt sie nun. Sie könnte laufen, will aber nicht mehr. Sie will von vorne bis hinten bedient werden, ohne aber Rücksicht auf meine Frau zu nehmen. Sie hat sich mit geschickten Intrigen immer wieder in das Familienleben eingemischt und wollte meine Frau auch schon zur Scheidung überreden. Nun haben wir einen Schlußstrich gezogen. Ich habe ihr das Zimmer gekündigt und sie muß gehen. Meine Frau ist an der Belastungsgrenze. Geistig ist sie voll da.

Wir haben zwar eine Vollmacht ohne Notar in der wir den Aufenthalt bestimmen können aber wenn sie nicht will? Sie weiß ganz genau was sie tut.
Ich habe ihr vorgeschlagen ein Heim für sie im Saarland zu suchen. Damit Sie wieder heim kann. Sie will das nicht, ihre Freundinnen die das machen sollten tun aber nichts. Meine Schwägerin will sie zu sich holen, hat aber eigene Probleme und wird das nicht regeln können. Sie wird durch meine Schwiegermutter stark manipuliert. Hat sogar schon versucht sie von ihrem neuen Freund zu trennen.

Nun meine Frage:
Ich kann meiner Familie nicht zumuten monatelang so weiter zu machen.
Wenn sie nicht ins Heim geht und ich ihr gekündigt habe, kann ich dann beim Betreungsgericht einen gesetzlichen Betreuer beantragen, diesem die Kündigung geben und der sucht eine Möglichkeit zur Unterbringung.

Vielen Dank für eure Einschätzungen und Hilfe

An dieser Lage wird auch ein Betreuer mit Aufenthaltsbestimmungsrecht nichts ändern können. Denn ohne Zustimmung der Schwiegermutter ist keine Unterbringung in einem Pflegeheim möglich.


Es bleibt hier wohl nur die Möglichkeit, aufgrund der Kündigung des Zimmers eine Räumungsklage bei Gericht zu beantragen. Ein Betreuer könnte erst dann helfen, eine geeignete Unterbringung zu finden, aber auch nur im Rahmen des natürlichen Willens der Schwiegermutter. Bevor sie dann in einer Obdachlosenunterkunft landet, wird sie wohl das Pflegeheim vorziehen.
Michael77 ist offline  
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Alt 10.11.2020, 10:38   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin


Sofern die Schwiegermutter geistig noch "voll da" ist, wird es mit der Bestellung eines Betreuers wohl problematisch. Zumindest dann, wenn sie dem nicht zustimmt. Gegen ihren freien Willen darf kein Betreuer bestellt werden.



Damit bleibt die von Michael77 angedeutete Räumungsklage übrig. Die wird dann aber wahrscheinlich auch bis zum bitteren Ende durchgezogen werden müssen. D.h. inkl. Räumung durch einen Gerichtsvollzieher.

Und die Schwiegermutter wird sich dann auch noch selber um einen Platz in einem Heim oder einer OfW-Unterkunft kümmern dürfen. Das muss Euch dann aber auch egal sein.



Eine weitere Möglichkeit wäre z.B. ein Urlaub von Euch, den ihr wahrscheinlich auch gut gebrauchen könnt. D.h. wenn ihr in Urlaub fahrt, ist keine Pflegeperson mehr da und die Schwiegermutter müßte zur Verhinderungspflege in ein Heim gehen.

Wenn das zufällig mit dem Kündigungszeitpunkt zusammenfällt, könnte sie auch gleich dort bleiben (vorher mit dem Heim absprechen).


MfG


Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.11.2020, 12:52   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.10.2020
Beiträge: 3
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Vielen Dank für eure Mühen.

Sie ist COPD Patientin und braucht Sauerstoff. Einen Haushalt führen kann sie nicht. Sie kann sich auch nicht um den Schriftkram kümmern. Sie ist nicht mobil. Laufen vielleicht noch 5 m mit Rollator. Kann nicht kochen, nicht mal mehr ein Brot schmieren. Die Muskeln haben sich zurückgebildet.

Das mit dem Urlaub haben wir auch schon gedacht oder eine Kurzzeitpflege wenn Sie wieder ins KH sollte.

Ich hätte halt gerne ein heim im Saarland gesucht, damit Sie wieder "daheim" ist. Aber wenn ich dann alles organisiert habe und Sie sich mal wieder um entscheidet. Das hab ich schon zu oft gemacht und bin hingefallen.

Und wir sind wohl zuviel Gutmensch, da sehe ich rausklagen als den letzten Schritt. Aber wenn alles nichts hilft geht's wohl diesen Weg.

Schöne Grüße
Südbaden ist offline  
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Alt 10.11.2020, 14:30   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin



Zitat:
Zitat von Südbaden Beitrag anzeigen
Sie ist COPD Patientin und braucht Sauerstoff. Einen Haushalt führen kann sie nicht. Sie kann sich auch nicht um den Schriftkram kümmern. Sie ist nicht mobil. Laufen vielleicht noch 5 m mit Rollator. Kann nicht kochen, nicht mal mehr ein Brot schmieren. Die Muskeln haben sich zurückgebildet.

Unter den Voraussetzungen ist eine rechtliche Betreuung wohl schon angezeigt, wenn sie ihre Angelegenheiten schon rein körperlich nicht mehr regeln kann und kein anderer mehr da ist, der das für sie regelt.


Zitat:
Zitat von Südbaden Beitrag anzeigen
Und wir sind wohl zuviel Gutmensch, da sehe ich rausklagen als den letzten Schritt. Aber wenn alles nichts hilft geht's wohl diesen Weg.

Hier müßt ihr aufpassen und euch selber schützen. Aus einem (viel zu-) Gutmensch kann schnell ein "Selberkrankmensch" werden, wenn die eigenen Grenzen überschritten werden.



MfG


Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.11.2020, 18:15   #6
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
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Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Ich denke ihr seid als Familie an einem Punkt, der euch konsequente Entscheidungen abverlangt. Ihr könnt euch weiter terrorisieren lassen, was eure Familie zerstören kann/wird (es wäre vielleicht bedeutsam zu wissen, woran die Ehe der Schwägerin gescheitert ist und was ihr Exmann sagt und woher ihr Alkoholproblem rührt). Oder ihr könnt euch als Familie zusammen setzen, ggf auch mit der Schwägerin, einen Plan entwerfen und an einem Strang ziehen. Entscheidend dabei ist, ob deine Frau einen konsequenten Weg mitgehen würde?? Dieser müsste m. E. so aussehen, dass ihr in einem 1. Schritt mit freundlicher Vorankündigung aber konsequent alle nicht zwingend notwendigen Tätigkeiten für sie einstellt (Butlerdienste; Fahrdienste; alles, was sie auch selbst noch tun kann; alle zwischenmenschlichen Nettigkeiten). In einem 2. Schritt könnte dann ebenfalls mit freundlicher Vorankündigung die Pflege eingestellt werden unter Hinzuziehung des zuständigen Pflegestützpunkes, der mir ihr besprechen kann, wer ihre Pflege künftig übernimmt. Dazu könnte auch gehören, dass sie sich Essen auf Rädern bestellen muss, da ihr nicht mehr für sie kocht. Deine Frau könnte sich hilfsweise von ihrem Hausarzt attestieren lassen, dass sie die Pflege aus psychischen und physischen Gründen nicht mehr leisten kann. Und ihr könnt den psychoszialen Dienst des Gesundheitsamtes hinzuziehen, ihr die Vollmacht zurückgeben und die Einrichtung einer Betreuung anregen.
Das alles wird nicht von heute auf morgen zum Ergebnis führen, aber wenn man einen Plan hat und ein Ziel vor Augen, ist es leichter. Entscheidend ist wie gesagt, ob ihr als Familie ein gemeinsames Ziel habt und euch einig sein.
mimi91 ist offline  
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Alt 10.11.2020, 19:12   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich kann @mimi nur absolut zustimmen.

Ihr Plan ist ist durchdacht und klar strukturiert, vor allem konsequent ohne die Betroffene hilflos sich selbst zu überlassen

Das einzige Problem dabei wird sein das durchzuhalten.
Zitat:
Entscheidend ist wie gesagt, ob ihr als Familie ein gemeinsames Ziel habt und euch einig sein.
Damit solte es aber zu schaffen sein. Viel Glück.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 11.11.2020, 12:42   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.10.2020
Beiträge: 3
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Danke für die Tips.
Die Schwägerin will Sie zu sich nehmen. Das ist mal der letzte Stand. Hat nun bis Ende Monat Zeit einen Plan vor zu legen. Ob das gut oder sinnvoll ist beurteile ich nicht. Es wäre eine elegante Lösung für uns.
Sonst werden wir uns schrittweise aus dem ganzen verabschieden. Das sind wir uns als Familie einig.

Schöne Grüße
Südbaden ist offline  
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