Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie kann ich Betreuer meiner Tante werden im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe folgendes Problem! Bei meiner Tante (88 J) wurde im April, nach einem Krankenhausaufenthalt, ein amtliches Betreuungsverfahren eingeleitet ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
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Hallo,
ich habe folgendes Problem! Bei meiner Tante (88 J) wurde im April, nach einem Krankenhausaufenthalt, ein amtliches Betreuungsverfahren eingeleitet -angeregt durch den betreuenden Arzt im Krankenhaus- . Ich und meine Schwester sind die einzigen Verwandten die sie noch hat. Als das Betreuungsverfahren eingeleitet wurde, sind wir als Verwandte nicht gefragt worden ob wir die Betreuung übernehmen möchten. Meine Tante hat sich anfänglich verbal sehr gegen diese zugeteilte Betreuerin gewehrt und gesagt, dass sie sie nicht haben möchte. Ihr Wunsch wurde nicht berücksichtigt. Jetzt mittlerweile scheint sie sich ihrer Situation zu fügen und beklagt sich immer seltener. -Seit sie in der Betreuung ist, bekommt sie eine Menge an Tabletten, wobei hohe Dosen Schmerz- und Beruhigungsmittel dabei sind.- Da ich meine Tante auch schon vor der amtlichen Betreuung oft besucht habe, muß ich feststellen, ausser dass meine Tante finanziell regelrecht entmündigt worden ist -meine Tante besitzt ein kleines Vermögen-, sich an ihrer Lebensführung nicht viel geändert hat. Aber Sie bekommt ihre Post nicht mehr, keine Kontoauszüge, sie wird nicht darüber informiert wie ihr Geld ausgegeben wird, usw. Ich vermute , das die Betreuerin mehr am Vermögen meiner Tante interessiert ist als an ihr Wohl. Deshalb möchte ich die Situation möglichst schnell ändern, weil meine Tante an Demenz leidet und ihren Willen zu äußern von Woche zu Woche abnimmt! ............. Angenommen, ich wäre bereit die Betreuung zu übernehmen. Welche Möglichkeiten hätte ich da als Angehöriger? Gruß Rotbuche Geändert von Rotbuche (24.10.2008 um 17:57 Uhr) |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Rotbuche,
Du kannst Dich dem Gericht als ehrenamtlicher Betreuer andienen. Nach § 1897, Abs. 6 sollen ehrenamtliche Betreuer Berufsbetreuern vorgezogen werden. § 1897, Abs.5 spricht außerdem von verwandtschaftlichen Bindungen. BGB - Einzelnorm Ob du geeignet bist und keine Interessenkonflikte vorliegen, muß das Gericht prüfen. Dein nächster Schritt wäre nun also die Meldung bei Gericht. Schöne Grüße Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
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Hallo Kohlenklau,
vielen Dank für deine Antwort, die mir sehr weitergeholfen hat. Meine Tante will mich jetzt als Betreuer haben. Das habe ich mir von Ihr unterschreiben lassen und mich auf die Paragraphen berufen die du genannt hast und dem Gericht geschickt. Nun bin ich mal gespannt, wie lange es dauert bis das Gericht sich bei mir meldet. Wenn sich Neuigkeiten ergeben, werde ich das Forum hier informieren. Gruß Rotbuche |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
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Hallo Kohlenklau,
meine Tante möchte, solange es geht in Ihrer Wohnung wohnen bleiben. Angenommen ich bin Ihr gesetzlicher Betreuer und wenn Sie nicht mehr alleine wohnen kann. Darf ich sie dann zu mir nehmen? Gruß Rotbuche Geändert von Kohlenklau (14.10.2008 um 13:45 Uhr) |
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#5 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo rotbuche,
hab deinen Eintrag mal verschoben. Paßt wohl besser hierher. Natürlich kannst Du Deine Tante zu Dir nehmen. Mit dem Betreuerstatus sind allerdings einige Pflichten verbunden, die Du dann beachten mußt. Du bist als Neffe kein "befreiter" Betreuer. Die Kündigung der "alten" Wohnung Deiner Tante muß vom Gericht genehmigt werden. Wenn Du finanzielle Absprachen bzgl. der Aufnahme in Deine Wohnung triffst, so muß ggflls. ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden (in-sich-Geschäft). Hilfreich wäre sicherlich, wenn Deine Tante diese Variante, falls sie sich noch äußern kann, im Rahmen einer schriftlichen Verfügung festhält. Man kann Dir sehr leicht Eigeninteresse unterstellen. Gruß Kohlenklau
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#6 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
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ZITAT von: Strafrechtler Professor Bernd-Rüdeger Sonnen
Wenn der Betreute Pech hat, dann landet er bei einem Betreuer der sich um den Betreuten gar nicht mehr kümmert. Wenn man jetzt nicht reagiert, wenn man jetzt der Problematik gegenüber nicht sensibel wird, jetzt keine Qualitätsstandards aufstellt. Wird man angesichts der demografischen Entwicklung, zu Zuständen kommen in denen Menschen nur noch verwaltet werden und nicht mehr in ihrer Person und ihrer Persönlichkeit nicht mehr ernst genommen werden. Und das ist ein unmenschlicher Zustand. Gruß Rotbuche Geändert von Rotbuche (22.10.2008 um 23:27 Uhr) |
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
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Hallo, Ein Familienmitglied von mir ist seit 7 Monaten durch Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung betroffen. Da ich blauäugig bin, stand ich der Betreuung anfänglich positiv gegenüber und habe sie unterstützt und mit Informationen zugearbeitet. Aber nach ca. 3 Monaten wendete sich das Blatt. Die Betreuung fing an zickig zu werden, sollte mir wohl zu Verstehen geben, ich soll nicht mehr so oft anrufen. Habe ich dann auch nicht mehr gemacht, sondern geschrieben. Aber auf Schreiben reagierte die Betreuung nicht. Als sich dann noch andere Ungereimtheiten offenbarten, habe ich der Betreuung geschrieben und den Willen der Betreuten mitgeteilt und gebeten die Versäumnisse zu beseitigen und nachzuholen. Leider wieder keine Reaktion. Nun, seit 2 Monaten schaue ich genauer hin. Und dann kann ich noch nicht einmal sagen ob ich genauer hinschaue oder ob mir die Missstände von alleine ins Auge springen. Dann gibt es noch einige Kausalitäten die so krass sind, dass ich über diese noch nicht berichten kann. Meiner Meinung nach, ist die Bezeichnung „Betreuung“ irreführend für diese Maßnahme, Entmündigung wäre ehrlicher Gruß Rotbuche
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#8 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
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Geändert von Kohlenklau (25.10.2008 um 18:18 Uhr) |
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#9 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
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Hallo,
Mit bedauern muß ich feststellen, dass mein vorheriger Beitrag gelöscht wurde. Gruß Rotbuche Geändert von Rotbuche (19.01.2009 um 08:53 Uhr) |
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Rotbuche!
Über einen durch den Moderator zensierten Beitrag in diesem FACHforum sollte man mal nachdenken! Mit harmonischen Grüßen Stracciatellamaus |
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