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Betreuung über Betreuungsverfügung

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Hallo Ihr Lieben, kurz zu meiner Situation: Mein Vater hat in den letzten 12 Jahren bei uns im eigenen Haus ...


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Alt 18.11.2008, 08:58   #1
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard Betreuung über Betreuungsverfügung

Hallo Ihr Lieben,
kurz zu meiner Situation: Mein Vater hat in den letzten 12 Jahren bei uns im eigenen Haus eine separate Wohnung gehabt. Vor vielen JAhren hat er mir die Generalvollmacht über sein Konto gegeben und auch eine Betreuungsverfügung ersteltt.

Er ist Diabetiker und Demenz. In diesem Jahr wurde es sehr schwierig. Er ist mehrfach gestürzt und kam ins Krankenhaus. Da er dort nicht blieb wurde er ins LHK auf die geschlossenen Abteilung verlegt. Dazu hat das KH einen Beschluß erwirkt. Da wir immer da waren, wurden wir mit einbezogen. Jetzt lebt er in einem Pflegeheim.
Das Gericht hat die Betreuungsverfügung für ausreichend und rechtens entschieden, so dass ich (und mein Mann) jetzt die Berteuerin bin. Innerhalb des Verfahrens wurde uns eine Pflegerin (ist das richtig?) zur Seite gestellt.

Diese sagte mir nun, aufgrund der Betreuungsverfügung bin ich keinem Gericht oder sonstiger Stelle verpflichtet Angaben, Aussagen oder Berichte zu liefern.

Das Geld meines Vaters geht fast komplett für die Unterbringung auf. Er ist Selbstzahler und benötigt keinerlei öffentliche Gelder.

Also ich kann da nicht viel machen, aber ist die o.g. Aussage nicht ein Freibrief für Angehörige? Oder sollte ich trotzdem auf eine Prüfung vorbereitet sein?

Danke fürs Lesen

Lieben gruß
Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 18.11.2008, 09:37   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard ohne

Hallo,

aufgrund der Schilderung gehe ich von folgendem Sachverhalt aus:

Für den Vater wurde eine Betreuung beantragt, und das Gericht hat dies abgelehnt, da eine Betreuungsverfügung vorliegt. Während des Antragsverfahrens war vom Gericht eine Verfahrenspflegerin eingesetzt, das Verfahren (der Antrag) ist jetzt abgeschlossen. Es gilt die Betreuungsverfügung.

Habe ich das soweit richtig verstanden ?

Daraus ergibt sich die nächste Frage: was möchten Sie sonst noch wissen ? Leider kann ich hiermit "Also ich kann da nicht viel machen, aber ist die o.g. Aussage nicht ein Freibrief für Angehörige? Oder sollte ich trotzdem auf eine Prüfung vorbereitet sein?" nicht viel anfangen.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 18.11.2008, 10:19   #3
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

Ja - so ist es.

Habe dazu folgende konkrete Fragen:

- Bin ich wirklcih von jedem Nachweis befreit?

- Soll ich alles aufheben (Quittungen) um bei Fragen antworten zu können?

- Mein Vater hat ein kleines Auto. Damit fährt er schon lange nicht mehr. Mangels eines Zweitwagens benötigen wir das Fahrzeug zu den Besuchen und Besorgungen. Darf ich das Auto behalten?

Vielleicht stelle ich noch nicht die richtigen Fragen. Sorry - für mich ist die Situation ganz neu.

Liebe Grüße

Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 18.11.2008, 10:46   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard ohne

Hallo,

sofern wirklich keine Betreuung besteht, können Sie entsprechend der Vollmacht nach eigenem Gutdünken verfahren.

Mit Belegen usw. ist es so eine Sache. Weniger vom rechtlichen Standpunkt her, als vom menschlichen. Ihre weitere familiäre Situation ist uns hier ja nicht bekannt, aber wenn es weitere Angehörige gibt, die niedisch auf das Erbe schielen, dann sollte man sich schon wappnen. Dazu gehört auch, alle Belege aufzubewahren. Das ist kein Muß, sondern nur zum eigenen Schutz.

Sollten keine weiteren Geschwister oder andere Erbberechtigte da sein, dann könnne Sie nach Ihren Vorstellungen handeln. Ich würde ohne schlechtes Gewissen den PKW des Vaters benutzen.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 18.11.2008, 11:00   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.10.2008
Ort: Deutschland
Beiträge: 36
Standard

Hallo Lisa,


was meinst Du mit: „Also ich kann da nicht viel machen, aber ist die o.g. Aussage nicht ein Freibrief für Angehörige?“


Als Dir dein Vater die Betreuungsvollmacht gegeben hat, hat er Dich sicherlich als die für sich vertrauenswürdigste Person gehalten. Wenn man dann auf den Gedanken kommt sich von dem Vermögen schon vorzeitig selbst was in die Tasche zu stecken und dies dann auch macht, dann war man des Vertrauens nicht würdig. Wie muss sich ein alter Mensch fühlen wenn Er erfährt, dass er von seinen eigenen Kindern beklaut wird???


Auch Du bist verpflichtet mit dem Vermögen deines Vaters treuhänderisch umzugehen! Inwieweit Du deiner Aufgaben enthoben werden kannst, wenn Du das nicht tust, weis ich nicht.


Du solltest aber bedenken, dass ein ges. Berufsbetreuer einem Selbstzahler ca. 400,-€ im Monat kostet, dass Er eine Vermögensaufzeichnung erstellen muss, wenn dann das Vermögen größer als 25.000,-€ ist, dann entsteht eine Gerichtsgebühr die jedes Jahr fällig wird. z.B.: Wenn ein Vermögen von 525.000,-€ vorhanden ist, dann werden jedes Jahr 500,-€ Gerichtsgebühr fällig, bei einem Vermögen von 325.000,- € 300,- € usw.


Mir ist ein Fall bekannt, indem ein ges. Berufsbetreuer, einem Betreuten der die Pflegestufe 1 hat, monatlich Pflegeleistungen vom Pflegedienst für 3.000,-€ eingekauft hat, die nicht benötigt und nicht erbracht, aber abgerechnet wurden.


Meiner Meinung nach hat dein Vater die bessere Art der Vorsorge getroffen und eine ges. Berufsbetreuung immer die letzte Möglichkeit für alte Menschen sein sollte.


Mit freundlichen Grüßen
maxklinger

Geändert von maxklinger (18.11.2008 um 12:12 Uhr)
maxklinger ist offline  
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Alt 18.11.2008, 13:01   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard ohne

Hallo,

bitte nicht schon wieder so eine nervige Diskussion über betrügende Betreuer und/oder Kinder und unnütze Betreuungen. Es reicht jetzt wirklich !

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 18.11.2008, 13:27   #7
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
Standard

Hallo Andreas,

ich stimme Dir voll zu, was diese Diskussionen angeht.

Aber Lisa hat m.E. schon Recht, eine Vollmacht ist quasi ein Freibrief. Und ernsthaft, ich persönlich würde immer die Betreuung vorziehen. Ein bisschen Kontrolle auch für nahe Verwandte ist doch nicht verkehrt. Verwandtschaft heißt ja nicht automatisch Rechtschaffenheit. Es gibt auch Kinder, denen das Geld Ihrer Eltern wichtiger ist, als das Wohlergehen.

Diese Vorsorgevollmachtsgeschichte dient meiner Meinung erstmal dazu, dem Staat Geld zu sparen und dem Gericht natürlich eine Menge Arbeit.

Ich finde es schwierig, gerade wenn es um großes Vermögen geht, festzulegen, wer das ohne Kontrolle in zig Jahren verwalten soll. Auch heute noch rechtschaffene Leute können morgen in eigene finanzielle Probleme geraten und dann wird die Versuchung vielleicht doch zu groß....

Karla
Karla ist offline  
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Alt 18.11.2008, 14:41   #8
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard ohne

Hallo,

wer betrügen will, der schafft das auch. Da ist weder die Betreuung noch eine Vorsorgevollmacht eine unüberwindliche Hürde.

Eine Mitarbeiterin der Mobilen Dienst hier vor Ort hat in einer Wohnung 300.000 DM gefunden. Niemand wusste davon, die Betreute war völlig dement. Wer hätte da widerstehen können ? Sie konnte und hat das Geld abgegeben.

Das meine ich jetzt nicht oberlehrerhaft. Aber es stimmt schon, wer kann für sich die Hand ins Feuer legen, wenn er selbst in Not ist und die Verführung lockt ?


Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 19.11.2008, 08:25   #9
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

Vielen Dank für Eure Antworten.

Für das Pflegeheim geht die Rente fast volständig drauf. Aus dem kleinen Sparvermögen kann ich ihm hin und wieder was kaufen. Es ist also kein Erbe zu erwarten. Mein Vater hat 3 weitere Kinder.

2 davon haben sich in den letzten dreißg (!) Jahren nicht mehr bei ihm gemeldet. Eine Schwester war regelmäßig zu Beginn des Monats bei ihm. Als er krank wurde und wir eventuell Hilfe brauchten blieb sie weg. Interessant ist das gleichzeitig der Inhalt des Geldkoffers meines Vaters (er hat lieber in den Koffer gespart), ca. 8 - 14.000 € weg ist.

Ich habe die Situation allen mitgeteilt und keiner hat Ansprüche gestellt.

Aber es ist schön, dass man hier Hilfe bekommt. Vielen lieben Dank an alle

Lisa
Lisa ist offline  
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Stichworte
angehörige, vollmacht, vorsorgevollmacht


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