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gesetzliche Betreuung

 

ganz schön clever

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Alt 21.11.2008, 18:47   #1
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Standard ganz schön clever

Hallo
bin neu hier und habe mit großen Interresse gelesen.
Habe seit 9 Monaten nur negative Erfahrungen seitens Betreuung und Amtsgericht erfahren
Wir sind 3 Schwestern und 1 Bruder unser Vater ist vor 13 Jahren verstorbenund unsere Mutter ist seit 25 Jahren schizophren.
Die Jüngste von uns hat geschickt die Krankheit unserer Mutter über Jahre ausgenutzt.Ohne dass wir 3 Anderen etwas bemerkten oder Verdacht schöpften waren alle Wertgegenstände sowie Sparbücher weg (stellten wir Anfang des Jahres fest) 2004 beantragte sie die Betreuung für alles, wovon ich erst 2007 erfuhr.Anfang diesen Jahres steckte sie unsere Mutter ins Krankenhaus . während dessen besprach sie mit dem Käufer,den sie schon hatte den Verkauf unseres Elternhauses.1Woche später steckte sie unsere Mutter in ein Pflegeheim obwohl unsere Nutter keine Pflegestufe hat, und es auch nicht der Wille unserer Mutter war,sie wurde einfach aus dem Krankenhaus raus(indem sie lag ohne etwas zu haben) von unserer Schwester ins Pflegeheim gefahren.
Mit anderen Worten gesagt: "Die Betreuerin hat unserer Mutter das Haus unterm Hintern verkauft"
Wir 3 Geschwister waren bis dato so naiv !! Aber wir hatten nie Streit, wir haben uns immer alle verstanden
Unsere Schwester drohte noch unserem Bruder "und du kannst zahlen.hast`e Kohle,alles Geld geht weg und du zahlst"
Ab diesem Zeitpunkt setzten wir uns mit dem Amtsgericht in Verbindung um unsere Mutter nachhause zu bekommen und den Verkauf des Elternhauses zu unterbinden.
Wir beantragten beim Amtsgericht die Hinzuziehunh eines Rechtspflegers und die Offenlegung der Vermögenverhältnisse bzw.Überprüfung.
Lediglich ein Gegenbetreuer aus einem Betreuungsverein wurde angewiesen, der nichts negatives feststellen konnte.
Ich frage mich nur was hat der überprüft.Unsere Mutter hat eine Rente von 1.070,- €,wohnte in einem Eigenheim,das wir in Ordnung hielten und hat so gut wie nichts gebraucht ,sie war sehr anspruchlos und sparsam.
Doch blieb von diesem Geld nicht 1.-€ übrig,Angefangen hat unsere Schwester mit dem letzten Sparbuch Stand 3.000,- €geendet in Februar 3.000,- € laut telef.Auskunft Amtsgericht.
Wir haben so oft ans Amtsgericht geschrieben und beantragt dass unsere Schwester des Amtes enthoben wird wegen Verdacht der Verschleierung und haben den Verkauf unseres Elternhauses auf diese Weise verweigert ,nichts haben wir erreicht geschweige denn jemals eine Antwort vom Amtsgericht erhalten.Aus dem Elternhaus durften wir Sonntags für 1 Stunde unsere persönlichen Sachen rausnehmen ,laut Auskunft unserer Schwester alles auf Anweissung des Gegenbetreuers.
In der nächsten Woche sollte angeblich ein öffentlicher Verkauf stattfinden aber es stand kein Termin in der Zeitung lediglich die Telefonnummer unserer Schwester im Stadtanzeiger ,den keiner von uns erhält
Die "Wohnungsauflösung" fand 1 Woche nach dem Hausverkauf statt.Die ganzen Möbel wurden teils von einer Firma mitgenommen das Meiste landete im Container,so haben wir es erfahren.
Unsere Mutter hat 4 Kinder und 14 Enkelkinder und 5 Urenkel keiner hat irgendetwas bekommen und jeder hätte was gebrauchen können.
Und es war noch so viel Privates in den Schränken und wo auch immer ,unsere Mutter ist 81 Jahre,was kann man schon in einer Stunde machen?
Diese Art und Weise wie man mit uns verfahren ist , ist sowas von widerlich und ekelhaft und alles mit Genehmigung des Amtsgerichts und des Gegenbetreuers
Dieser phsyschiche und emotionale Schaden ist nie mehr zu beheben.
Ich habe noch versucht wenigstens mit den Käufern des Hauses in Verbindung zu treten und sie darum gebeten,dass wir beim Hausverkauf ja dabei sein müssten.Sie sagten mir frech ins Ohr:Das geht euch nichts an. 36 Jahre haben wir das Haus in Schuss gehalten und alles gemacht kaum ein Handwerker war dort unser Vater hat es mit eigenen Händen nach dem Krieg gebaut
Anzumerken sei, dass unsere Schwester seit 2004 nie eine genaue Aufstellung über den Verbleib des Geldes machen musste
Laut Auskunft des Anmtsgerichts wäre sie erst nach Beendigung uns Rechenschaft schuldig
Das ganze wurde so rafiniert in die Wege geleitet über Jahre und nun ist Mutter schon 10 Monate im Pflegeheim ohne Pflegestufe weil sie ja noch alles alleine macht..
Ich hatte ihr bei mir ein Zimmer angeboten,d.h. ihr angeboten dass ich für sie sorgen werde- erst stimmte Mutter zu freute sich sehr doch dann sagte sie nein, irgenwie hat die jüngste Schwester sie wieder überredet.Mutter ist sehr gut katholisch und direkt neben ihrem Zimmer befindet sich die Kapelle
Wir haben soviel erfahren und erlebt immer wieder Rückschläge und wir haben Beweise das Betrug statt fand.Diese Beweismittel konnte ich noch schnell aus dem Hause mitgehen lassen,als wenn ich es geahnt hätte,aber zu spät alles was geglänzt hat war weg
Und vom Amtsgericht wurden wir hingestellt als Erbschleicher-
Hilfe nein die gab es nicht

Das Ganze ist filmreif ode wäre eine tolle Reportage fürs Fernsehen

Gruß Driger

Geändert von Driger (22.11.2008 um 15:40 Uhr)
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Alt 22.11.2008, 10:26   #2
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Beiträge: 6
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Hallo Driger,

ich halte Ihre Geschichte doch für sehr unglaubhaft, wenngleich Sie selbige subjektiv vielleicht so wahrgenommen haben mögen.

Sie geht mir aber zu sehr in Richtung der Räubergeschichten, die unseriöse Medien mitunter in Bezug auf Betreuer anhand mangelhaft recherchierter Einzelfälle zu konstruieren versuchen und in welchen Betreuer stets als moderne Strauchdiebe dargestellt werden, die nichts anderes im Sinn haben als das Bankkonto ihres Schützlings leerzuräumen.

Die Wirklichkeit sieht doch ganz anders aus. Derartige Machenschaften wären nur denkbar, wenn entweder Betreuer und Rechtspfleger kollusiv zusammenwirken oder Rechtspfleger und Richter ihren Kontrollaufgaben sträflichst nicht nachkämen. Beides ist so unwahrscheinlich wie ein Hauptgewinn im Lotto.

Also:

Ein Betreuer muß jährlich auf Heller und Pfennig gegenüber dem Vormundschaftsgericht nachweisen, wie er mit dem Vermögen des Betreuten verfahren ist. Bei Hausverkäufen wird grundsätzlich ein Verfahrenspfleger eingesetzt, der noch einmal gesondert prüft, ob der Verkauf wirklich dem Interesse des Betreuten entspricht. Auch habe ich noch nie erlebt, dass berechtigte Bedenken naher Angehöriger einfach unbeachtet blieben.

Ich rate Ihnen daher dringend, die Angelegenheit noch einmal von einem objektiven Dritten durchleuchten zu lassen. Bleiben Sie dann immer noch bei Ihrer Ansicht, können Sie Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und so eine dienstliche Überprüfung herbeiführen.
Briggs ist offline  
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Alt 22.11.2008, 15:07   #3
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Beiträge: 10
Standard ganz schön clever

Hallo kellrob
Danke für die Antwort .Genau das was du mir mitgeteilt hast ist auch meine Meinung, aber bei uns sieht die ganze Sache genau so aus , wie ich es beschrieben habe und es gibt noch viel viel mehr was uns da widerfahren ist,du kannst mir glauben.
Nebenbei bemerkt : Mein Brudeer und ich haben Anfang September eine Strafanzeige und Strafantrag bei der Kriminalinspektion gestellt auf Anraten unserer Anwältin (leider nur ein Beratungsgespräch, mehr können wir uns nicht leisten), Die Staatsanwaltschaft hat bis jetzt (nur)Beweismaterial von uns angefordert,seit dem haben wir nichts mehr gehört .
Wir haben keine Ahnung wie das Ganze ausgehen wird ,aber es kam bis dato so wie ich es dem Sachbearbeiter beim Amtsgericht vorgeworfen habe
: "weg ist weg oder" bekam aber nur die Anwort :mir gefällt ihr Ton nicht.
Aber es ist sowieso alles egal,das wo man dran hing,das Elternhaus ist sowieso ohne uns "entsorgt" worden
Ich habe ja gesagt der emotionale Schaden ist 1.000 mal größer als der finanzielle
Gruß Driger

Geändert von Driger (23.11.2008 um 16:51 Uhr)
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Alt 22.11.2008, 15:42   #4
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Beiträge: 10
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Gruß Driger[/quote]

Musste den Sparbuch Endstand abändern. hatte aus Versehen 3.00,- €getippt sollte aber 3.000,-€ sein
Driger

Geändert von Driger (23.11.2008 um 16:52 Uhr)
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Alt 23.11.2008, 13:04   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Beiträge: 8,600
Standard Betreuer in der Familie

Hallo Driger, halo Kellrob

OK, Driger hat die Geschichte vielleicht so geschildert, wie er sie subjektiv wahrgenommen hat. Ein Einzelfall mag es vielleicht auch sein, aber ich kenne viele solche Einzelfälle, weil ich gerade da gerne als Betreuer genommen werde.

An Kellrob: Wenn das Amtsgericht einen Angehörigen zum Betreuer bestellt und der bzw. die das Amt ehrenamtlich führt,sind die Kontrollen bei weitem nicht so scharf, wie bei Berufsbetreuern.
Driger hat das schon richtig beschrieben, wenn er sagt, dass das Gericht erst gegen Ende der BEtreuung eine Rechnungslegung haben will. Vom Gesetz her ist das auch so. Da hat der Gesetzgeber Mut zur Lücke bewiesen,wie so oft...

Es ist allerdings auch so, dass die Schwester das Haus nicht ohne Notar und ohne gerichtliche Genehmigung verkaufen kann. Spätestens der Notar wird da kräftig Hallo rufen.
Die Haushaltsauflösung ist (weil Eigenheim) nicht genehmigungspflichtig (bei einer Mietwohnung schon).
D.h. bei ehrenamtlich geführten Betreuungen besteht durchaus ein großes Risiko, dass die zum Betreuer bestellten Verwandten Mist bauen - und das Gericht dann zwar einen Kontrollbetreuer bestellen kann, aberder muss auch schon ganz schön Einsatz zeigen, wenn der dem Betrug auf die Schliche kommen will.
Andererseits: Wenn dieser dann einen Betrug aufdeckt - was soll geschehen wenn das ganze Vermögen schon weg ist? Strafanzeige und der böse Verwandte wird zu einer Strafe verdonnert, die er/sie nicht bezahlen kann?, Haft?, also sich auf teuerste Staatskosten
durchfressen lassen?

Es ist mir völlig klar, dass dies für die anderen Verwandten insbesondere emotional sehr weh tut. Aber die einzige Möglichkeit ist evtl. den Rest, der noch zu retten ist auch zu retten - mehr wohl nicht.


Bedauerlicherweise ist das Interesse der Angehörigen als Betreuer/innen an Fortbildung und Wissen um die gestellte Aufgabe erschreckend gering:
Ich habe mehrfach VHS-Kurse zu dem Thema extra dür diese Betreuer/innen angeboten: kein einziger ist zustande gekommen.
Auch Rechtspfleger oder Betreuungsstellen klagen, dass diese Angehörigen als Betreuer entweder permanent auf dem Schoß sitzen und nicht wissen, was sie tun sollen,oder überhaupt nicht kommen und alle genehmigungspflichtigen Angelegenheiten einfach so geregelt haben (Arm ab, Bein ab, Geld weg, Wohnung weg - das ist kein Scherz!!!).

Ich weiß wohl, dass es auch Berufsbetreuer mit wenig weißer Weste gibt, aber komme mir keiner, der die Ehrenamtlichen als grundsätzlich auch und nur EHRENWERT verkaufen will.
Dafür habe ich schon viel zu viele Gangster in den Familien gesehen...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 23.11.2008, 17:07   #6
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Beiträge: 10
Standard "keine Antwort"

Hallo Imre
Mir ist schon klar das es womöglich wenig schwarze Schafe gibt,aber irgendwie haben wir das schwärzeste der schwarzen erwischt.
Ich habe mich Anfang diesen Jahres telefonischen mehrmals an den sachbearbeiter des Amtsgericht gewandt ,dann schriftlich mit Hinweis "Verdacht der Verschleierung" -- vom Amtsgericht wo das Seniorenheim sich befindet bekamen wir überraschend einen Brief von einem Richter ,er hätte mit unserer Mutter gesprochen und sie wolle im Pflegeheim bleiben-
Abermals wandte ich mich an beide Amzsgerichte mit dem gleichen Schreiben und der Anfangsfrage welches Amtsgericht denn nun für uns zuständig sei.
Von beiden Amtsgerichten warten wir bis heute noch auf Antwort
Gruß Driger
Driger ist offline  
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Alt 23.11.2008, 20:27   #7
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Beiträge: 6
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Hallo Driger,

wie ich bereits erwähnte, ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde immer eine gute Möglichkeit, Druck auszuüben und Dinge voranzutreiben. Wenn Du also wirklich das Gefühl hast, Anfragen oder Bedenken von Dir werden schlichtweg nicht beachtet, würde ich dem Sachbearbeiter eine angemessene Frist zur Beantwortung setzen, ansonsten DAB androhen und diese nach Fristablauf auch erheben.

Man bedenkt das Mittel der DAB zwar häufig mit dem Attribut "fff" für frist-, form- und fruchtlos. Ich war aber selbst lange Beamter und weiß aus eigener Erfahrung, dass die DAB durchaus etwas bewegt. Der Beamte muß beispielsweise Stellung nehmen, sein Verhalten erklären usw.

Viel Glück
Kellrob
Briggs ist offline  
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Alt 24.11.2008, 20:18   #8
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Beiträge: 10
Standard zu spät

Hallo Kellrob
Danke für den Hinweis,aber leider ist dies alles für uns zu spät,es ist ja alles weg.Genaso wie ich dem Sachbearbeiter sagte: "Weg ist weg"
Gehen wir mal davon aus dass die Staatsanwaltschaft das irgenwie wiederbeschaffenn kann ,denn unsere Schwester die Betreuerin hat ja auch eigenes Grundvermögen in das sehr wahrscheinlich das "verschwundene Vermögen" eingeflossen ist.
Wir können nur noch das Beste hoffen und abwarten.
Gruß Driger
Driger ist offline  
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Alt 03.12.2008, 17:24   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
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Zitat:
Zitat von Kellrob Beitrag anzeigen
Also:

Ein Betreuer muß jährlich auf Heller und Pfennig gegenüber dem Vormundschaftsgericht nachweisen, wie er mit dem Vermögen des Betreuten verfahren ist.
Meines Wissens sind direkte Angehörige aber von der Rechnungslegung befreit, da er als befreiter Betreuer gilt.
Befreiter Betreuer ? Betreuungsrecht-Lexikon

Auch die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses kann auf 5 Jahre verlängert werden.
Bei Beendigung der Betreuung muss aber eine Schlussrechnung vorgelegt werden.

Marion
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„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti
"Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ Albert Einstein
Marion-E ist offline  
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Stichworte
angehörige, rechnungslegung, schlußrechnung, vermögen, vermögensverzeichnis


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