Dies ist ein Beitrag zum Thema Darf Betreuer den Betreuten belügen? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Und selbst wenn es darum geht, dass er sich sein Leben und die Betreuung damit einfacher machen will und Entscheidungen ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
03.01.2021, 00:41 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 21.11.2020
Beiträge: 2
|
Darf Betreuer den Betreuten belügen?
Und selbst wenn es darum geht, dass er sich sein Leben und die Betreuung damit einfacher machen will und Entscheidungen entsprechend zu verbiegen? Im ursprünglichem Verlauf war wohl der Vater der Betreuer. Die Betreute war sich oft nicht sicher , ob sie überhaupt unter Betreuung stehe. Das Thema kam beim Besuch bei ihrem Bruder auf und der schlug vor, dass mal definitiv direkt anzusprechen.
Bei einem Treffen mit Ihr und ich war auch anwesend kam es dann zu dem Thema. Er stritt alles ab und das dürften wir niemanden erzählen und es wäre definitiv nicht so. Danach kam es immer wieder zu merkwürdigen Gegebenheiten und im Nachhinein einfach dreiste Lügen. Als Sie Ihre Wohnung gekündigt hat, schriftlich. Wunderten wir uns schon, das es null Reaktionen vom Vermieter gab. Der Betreuer erfuhr dann irgendwann davon ob vom Vermieter oder von ihr weiß ich nicht und dann wurden komische Geschichten erfunden: Er hätte die Wohnung weiter gemietet, er hätte sie sogar gekauft und was noch sonst alles immer. Alles nur, um wohl die Tatsache der Betreuung zu verschleiern. Auch war ihr Sparkonto wohl zweitweise immer wieder gesperrt in der Vergangenheit. Er erklärte das immer damit, das die bei der Bank wohl zu dumm sind und er würde denen mal auf den Schlips treten und ähnliches. Entscheidungen wurden nach dem Motto: sei still, bist eh zu dumm dann durchgedrückt. Da Sie diesem Druck nicht lange standhalten kann/konnte, ging das so durch. Auch wurde sehr manipulativ gearbeitet. Teilweise soll sie wohl auch mal bei seiner Pleite für das Wohneigentum eingesetzt worden sein, um dieses zu retten. Generell ja nix dagegen zu sagen aber das sollte der /die Betreute doch erfahren. Die Geschichte ist noch viel länger und vieles habe selbst ich erst im Abstand und mit der Anhäufung der Kuriositäten bemerkt. Es wurde oft auch sehr manipulativ gehandelt. Da inzwischen auch das Selbstbewusstsein gelitten hatte, war ihm klar, wenn ich zwei Sachen Vorschlag und dann sage: Version B ist das was du machen solltest/musst, dass sie dann schnell mit : Ne, dann mache ich natürlich das andere und er hatte seinen "Bingo" Ist sowas rechtens? Kann man sich darüber beschweren? |
03.01.2021, 08:25 | #2 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Zitat:
Bist du ein Freund der einer Freundin helfen möchte?Wenn das so ist dann ist das Folgende sehr unverständlich: Zitat:
Zur Einrichtung einer Betreuung gibt es gerichtliche Anhörungen. Hat sie an einer solchen Anhörung teilgenommen? Der Rest deines Beitrags ist (mir) komplett unverständlich. Wenn du vernünftige Antworten bekommen möchtest solltest du dich bemühen den "Fall" allgemein verständlich dazustellen. Zu der scheinbar simplen Frage ob man lügen darf- egal ob Betreuer oder nicht- sind wir hier mit Sicherheit nicht die richtige Instanz.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|||
03.01.2021, 09:27 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
|
Moin moin
Michaela hat schon recht: Die Geschichte ist reichlich unklar geschrieben und man muss schon selber viel Phantasie aufwenden, um etwas schlüssiges zu konstruieren. Falls es so gewesen sein sollte: Es gibt ein Mädchen, dass von den Eltern (Vater) auch über das 18te Lebensjahr hinaus versorgt wurde. Ab dem 18ten Geburtstag wurde weiterhin über sie entschieden, aber es wurde nie gesagt, dass eine rechtliche Betreuung eingerichtet wurde. Die inzwischen junge Frau wurde darüber einfach in Unkenntnis gelassen und sollte es auch nicht erfahren. Deine Frage: Darf der Vater die Betreuung verschweigen? Lügen kann er, so viel er will und strafbar macht er sich damit zumindest nicht. Aber er eignet sich dann auch nicht als Betreuer und sollte entlassen werden. Rechtliche Betreuung soll den betreuten Menschen zu mehr Selbständigkeit verhelfen und sie nicht vorsätzlich in Unkenntnis halten. Das vorsätzliche Verschweigen der vorliegenden Betreuung halte ich für geplante Verblödung, die ganz bestimmt nicht Ziel oder Aufgabe der Betreuung ist. @Michaela: Natürlich kommt es vor, dass betreuende Eltern es gegenüber dem betreuten Kind verschweigen, dass da eine Betreuung läuft. Die eine oder andere Betreuung dieser Art habe ich schon übernommen. Es ist total einfach, die Gerichtspost einzusacken, wenn man im gleichen Haus wohnt und wie gewohnt die Post auf Papas Tisch gepackt wird. Anhörungstermine im Gericht als etwas anderes zu verkaufen geht auch, je nach dem wie schlicht und beeinflussbar das Gemüt der betreuten Person ist (Je einfühlsamer die Richter*innen sind, desto schwieriger wird es). MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
03.01.2021, 09:55 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Das evtl. Verschweigen hinge mit Sicherheit (auch) vom Grad der Behinderung und deren Art ab.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
03.01.2021, 14:05 | #5 |
Neuer Gast
Registriert seit: 21.11.2020
Beiträge: 2
|
So ungefähr ist es. Der Vater hat inzwischen das ganze an seinen "Hausanwalt" weiter gegeben , der im Grunde das ganze ähnlich weiterführt. Das sie unter Betreuung steht konnte er natürlich nicht mehr so im wagen lassen.
Sie ist nicht blöd, hat gewisse Defizite und lebt schon seit längerer zeit alleine bzw jetzt bei mir. Es hat mich schon immer gewundert, dass sie im Vorfeld einige Rechtsstreitigkeiten wegen Autounfällen hatte und in Anwesenheit ihres Vaters und des Anwalts die zu unterschreibenden Genehmigungen immer genau lesen wollte. Wenn man doch bei Freunden ist, sollte ,man doch mehr Vertrauen haben .... Unterbewusst war ihr klar, das sie da irgendwie beschummelt wird. Und auch vieles wohl unterschreiben musste, was sie nicht komplett überblickt hat. Was wohl auch mir nicht immer einfach gefallen wäre, dass alles zu überblicken. Also Immobilien auf ihren Namen geschrieben, wahrscheinlich um sie aus der Konkursmasse zu bekommen oder ähnliches. |
03.01.2021, 14:53 | #6 | |||
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
|
Moin moin
Zitat:
Zitat:
Na Prima! Das liest sich so, als wären die Eltern Deiner Freundin durchaus wohlhabend und würden sie vielleicht nicht beschummeln sondern viel mehr knallhart mißbrauchen, um Steuern zu sparen und Vermögen vor einer Insolvenz beiseite zu schaffen. Das muss finanziell sicherlich nicht zum Nachteil der Betreuten laufen. Insbesondere, wenn ihr Immobilien oder sonstige Werte überschrieben werden. Ein Vorteil ist es allerdings auch nur wenn die Machenschaften nicht gegen Gesetze verstoßen und - in dem Fall, dass es doch so sein und auffliegen sollte - die Strafen gegen den betreuenden Vater ausgesprochen werden. Zitat:
Wenn die Betreute bei Dir lebt, ist sie natürlich aus dem direkten Einzugs- bzw. Kontrollbereich des Vaters raus und das Verheimlichen der rechtlichen Betreuung (und des damit relativ einfachen Erschleichens steuerlicher oder sonstiger finanzieller Vorteile) geht nicht mehr ganz so leicht. 'Das Ganze an den Hausanwalt' weiterzugeben ist für den Vater natürlich eine einfache Lösung. Wieweit der 'Hausanwalt' wiederum kontrolliert wird ist eine andere Frage. Im Rahmen einer rechtlichen Betreuung müßte er vom Betreuungsgericht kontrolliert werden. Sollte da aber mal eine Vollmacht vorgelegt und unterschrieben worden sein, gibt es keine rechtliche Betreuung und auch keine gerichtliche Kontrolle. Ob eine rechtliche Betreuung besteht, ließe sich aber am örtlich zuständigen Gericht leicht erfragen. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|||
03.01.2021, 17:07 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
|
Ich würde bei Gericht in Erfahrung bringen, ob überhaupt eine rechtliche Betreuung eingerichtet ist. Kann ja auch sein, dass nichts dergleichen besteht und Vater und Anwalt Deine Freundin immer nur bedrängen, Dinge zu unterschreiben z. B. wegen Immobilien.
Sollte eine Betreuung eingerichtet sein, würde ich um einen Betreuerwechsel bitten. Der massive Einfluss des Vaters kann nicht gut sein. Da wär jmd. ganz Fremdes als Betreuer besser. Sollte keine Betreuung eingerichtet sein, würde ich darum bitten. Denn Deine Freundin scheint ja hilflos zu sein gegenüber dem Vater - der da einfach Immobilien ihr überschreibt, hab ich das verstanden?. Sowas könnte ein außenstehender Betreuer beenden. |
03.01.2021, 17:14 | #8 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Dazu mal eine ganz andere Frage: wurde dieser Falll nicht schon einmal ähnlich krptisch hier vorgestellt? Einiges kommt mir langsam ziemlich bekannt vor.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
Lesezeichen |
|
|