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Marcel83B.C 03.01.2021 19:59

Betreuerin seit 3 jahren weder gemeldet noch zu erreichen per Tel. und Handy
 
Ist es normal das sich ein Betreuer der für die Betreute Person Gerichtlich für alle Berreiche eingesetzt wurde sich nicht bei ihr für ein gespräch wozu sie gesetzlich jeden monat 1 mal oder alle 3 monate

1 mal treffen und sprechen müssen??



Also die Person um der es geht hat Tourette,Borderline,Drogeninduzierte psyschose und ist im Substi Programm. Und sie ist meine Freundinn/Verlobte.
Ist was unklar fragen über PN.

Imre Holocher 03.01.2021 20:16

Moin moin


die Anfrage ist etwas dünn, um brauchbare Antworten geben zu können.



Hat sich die Betreuerin auch sonst nicht gemeldet? Per Telefon, Brief etc.?

Wenn sich die Betreuerin seit drei Jahren nicht mehr gemeldet hat, dann wäre es mal an der Zeit dies dem Gericht mitzuteilen und nachzufragen, ob die Betreuung denn noch besteht.


MfG


Imre

Marcel83B.C 03.01.2021 20:31

Nach meinem wissens stand und ich bin sehr oft mit ihr unterwegs kein einziges mal und was das gericht angeht bin ich skeptisch die Betreuerin ist eine gute Lügnerin/Verleumderin aber das ist ein gesondertes Thema von sehr sehr sehr ....... ect. vielen.

Imre Holocher 03.01.2021 20:40

Moin moin



Zitat:

Zitat von Marcel83B.C (Beitrag 131627)
und was das gericht angeht bin ich skeptisch

'...'
die Betreuerin ist eine gute Lügnerin/Verleumderin


Du kannst glauben, was Du Dir erträumen willst, denn dazu hast Du das Recht. Aber dann glaubst Du nur und du weißt es nicht.



Du kannst aber auch prüfen, was ist und was nicht ist. Dann bist Du auf das Glauben nicht mehr angewiesen, sondern Du hast Wissen, auf das Du bauen kannst...
...und mußt nicht mehr voller Skepsis spekulieren.


MfG


Imre

michaela mohr 04.01.2021 07:12

Zitat:

was das gericht angeht bin ich skeptisch die Betreuerin ist eine gute Lügnerin/Verleumderin
Dazu fällt mir nur ein: wie kann man zu einer solchen Einschätzung bei jemanden gelangen den man 3 Jahre lang nicht gesehen oder gehört haben will?


Weiter stellt sich auch die Frage: wer hat in den vergangenen 3 Jahre die notwendigen Anträge zur Sicherung des Lebensunterhaltes gestellt?

HorstD 04.01.2021 10:50

Ich würde die (vermeintliche?) Kontaktverweigerung der Betreuerin dem Betreuungsgericht melden. Dann wird es eine Anhörung geben, mit Betreutem UND Betreuerin. Und ein Ergebnis, das auch in einem Betreuerwechsel (letztlich egal aus welchem Grund) bestehen kann oder sogar in einer Betreuungsaufhebung (zb auch wegen „Unbetreubarkeit“). Alle weiteren Diskussionen dazu in diesem Forum können nur Spekulationen sein.


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