Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerin seit 3 jahren weder gemeldet noch zu erreichen per Tel. und Handy im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ist es normal das sich ein Betreuer der für die Betreute Person Gerichtlich für alle Berreiche eingesetzt wurde sich nicht ...
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03.01.2021, 19:59 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.01.2021
Ort: Leverkusen,NRW
Beiträge: 12
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Betreuerin seit 3 jahren weder gemeldet noch zu erreichen per Tel. und Handy
Ist es normal das sich ein Betreuer der für die Betreute Person Gerichtlich für alle Berreiche eingesetzt wurde sich nicht bei ihr für ein gespräch wozu sie gesetzlich jeden monat 1 mal oder alle 3 monate
1 mal treffen und sprechen müssen?? Also die Person um der es geht hat Tourette,Borderline,Drogeninduzierte psyschose und ist im Substi Programm. Und sie ist meine Freundinn/Verlobte. Ist was unklar fragen über PN. |
03.01.2021, 20:16 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
die Anfrage ist etwas dünn, um brauchbare Antworten geben zu können. Hat sich die Betreuerin auch sonst nicht gemeldet? Per Telefon, Brief etc.? Wenn sich die Betreuerin seit drei Jahren nicht mehr gemeldet hat, dann wäre es mal an der Zeit dies dem Gericht mitzuteilen und nachzufragen, ob die Betreuung denn noch besteht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
03.01.2021, 20:31 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.01.2021
Ort: Leverkusen,NRW
Beiträge: 12
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Nach meinem wissens stand und ich bin sehr oft mit ihr unterwegs kein einziges mal und was das gericht angeht bin ich skeptisch die Betreuerin ist eine gute Lügnerin/Verleumderin aber das ist ein gesondertes Thema von sehr sehr sehr ....... ect. vielen.
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03.01.2021, 20:40 | #4 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Zitat:
Du kannst glauben, was Du Dir erträumen willst, denn dazu hast Du das Recht. Aber dann glaubst Du nur und du weißt es nicht. Du kannst aber auch prüfen, was ist und was nicht ist. Dann bist Du auf das Glauben nicht mehr angewiesen, sondern Du hast Wissen, auf das Du bauen kannst... ...und mußt nicht mehr voller Skepsis spekulieren. MfG Imre
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04.01.2021, 07:12 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Weiter stellt sich auch die Frage: wer hat in den vergangenen 3 Jahre die notwendigen Anträge zur Sicherung des Lebensunterhaltes gestellt?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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04.01.2021, 10:50 | #6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Ich würde die (vermeintliche?) Kontaktverweigerung der Betreuerin dem Betreuungsgericht melden. Dann wird es eine Anhörung geben, mit Betreutem UND Betreuerin. Und ein Ergebnis, das auch in einem Betreuerwechsel (letztlich egal aus welchem Grund) bestehen kann oder sogar in einer Betreuungsaufhebung (zb auch wegen „Unbetreubarkeit“). Alle weiteren Diskussionen dazu in diesem Forum können nur Spekulationen sein.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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