Dies ist ein Beitrag zum Thema Kurklinik entläßt nicht ins betreute Wohnen? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Oma hatte Wirbelsäulen-OP, konnte danach noch mit Rolator laufen. Dann mußte sie deswegen zur Kur. Im Verlaufe der Kur verschlechterte ...
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20.01.2021, 11:58 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 35
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Kurklinik entläßt nicht ins betreute Wohnen?
Oma hatte Wirbelsäulen-OP, konnte danach noch mit Rolator laufen. Dann mußte sie deswegen zur Kur. Im Verlaufe der Kur verschlechterte sich ihr Zustand jedoch leider, so dass sie zum Schluß auf den Rollstuhl angewiesen war. Davor lebte sie im betreuten Wohnen, wo sie sich wohl fühlt und gern wieder zurück möchte. Pflegegrad ist aktuell 2 und soll auf 3 erhöht werden. Im betreuten Wohnen sind auch viele Rentner mit Rollstuhl und Pflegegrad 3 wäre auch zulässig angeblich. Nun will aber die Kurklinik einen Strich durch die Rechnung machen und entläßt Oma nicht mehr ins betreute Wohnen, nur noch ins Pflegeheim - sio die Aussage des Arztes. Ist so etwas rechtens oder gibt es da noch Möglichkeiten? Oder wäre meine Frage im Forum "Recht" besser aufgehoben? Oma wäre nicht glücklich mit der Entscheidung.
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20.01.2021, 14:52 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Vielleicht sollte mal ein Mitarbeiter (Vorgesetzter) des ABW mit dem Arzt sprechen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
20.01.2021, 15:01 | #3 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Bist du Betreuer oder Bevollmächtigter deiner Oma? Sobald keine schwerwiegenden und ernstzunehmenden Gefahren bei der Rückkehr in das häusliche Umfeld bestehen hätte der Wille der Betreuten nämlich Vorrang.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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20.01.2021, 23:50 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Wenn die Versorgung in der Wohnung gesichert ist... Kann man die Oma dann nicht einfach trotzdem abholen? Dann wird sie eben gegen ärztlichen Rat entlassen oder so.
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21.01.2021, 00:18 | #5 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
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Du scheinst bevollmächtigt zu sein. Wenn diese Vollmacht auch die Aufenthaltsbestimmung umfasst, entscheidest Du (ggf. mit der Oma) über deren Aufenthalt, sobald die Vollmacht greift.
Der Arzt kann das in dieser Konstellation nicht überstimmen. Erwäge Deine Entscheidung aber gut und dokumentiere sie sorgfältig. |
21.01.2021, 18:38 | #6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 35
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Vielen Dank für die Info. Jetzt haben wir die Leiterin vom betreuten Wohnen und die Ärztin in der Kurklinik endlich erreicht. Oma ist schon ein paar Mal gestürzt und außer zu den Mahlzeiten ist niemand in der Wohnung, außer man ruft an. Und wenn Oma dann da liegt, kann sie nicht anrufen, bis sie gefunden wird. Deswegen würde betreutes Wohnen nicht in Frage kommen, auch wenn Rollstuhl dort prinzipiell möglich wäre und auch Pflegegrad 3. Andererseits kann sie doch nicht mehr stürzen, wenn sie jetzt im Rollstull sitzt?
Das Problem war, das die Ärztin 2 Tage nicht erreichbar war und auch nicht die Leiterin vom betreuten Wohnen. Natürlich könnte man die Entlassung in die Wohnung erzwingen (Vorsorgevollmacht vorhanden), aber welche Konsequenzen das dann hat? Wenn man die Hintergründe kennt, versteht man vieles besser. Trotzdem ärgerlich, da sie nicht mal ein Jahr im betreuten Wohnen war und nun schon wieder umziehen muß. |
21.01.2021, 18:44 | #7 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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21.01.2021, 20:52 | #8 | |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Zitat:
Ich bin mir nicht so sicher, ob es im Pflegeheim sehr viel anders ist. Wie oft kommen die Pflegekräfte ins Zimmer, um zu schauen, ob jemand gestürzt ist? |
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21.01.2021, 20:56 | #9 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Wie sieht es denn mit den geistigen Fähigkeiten der Oma aus? Damit meine ich eher ob eine Demenz vorliegt oder ebtl. auch ein Durchgangssyndrom, das alte Menschen gerne mal entwickeln, wenn sie aus der gewohnten Umgebung raus müssen (z.B. in ein Krankenhaus). Das Durchgangssyndrom erscheint fast wie eine Psychose gemischt mit einer Demenz und verschwindet normalerweise nach einiger Zeit wieder. Eine Demenz verschwindet nicht und wird nach und nach stärker. Beides sorgt aber auch gerne mal für Stürze, weil man sich Dinge zutraut, die man einfach nicht oder nicht mehr kann. Z.B. Aufstehen, wenn man körperlich überhaupt nicht (mehr) dazu in der Lage ist. Das kann auch bedeuten, dass Oma im Rollstuhl nicht mehr sicher ist, weil sie versucht aufzustehen - aber das mit dem Gleichgewicht nicht mehr hinbekommt. Im Fall einer Demenz hilft auch ein Hausnotrufsystem nicht, weil man entweder vergißt, wozu es da ist und dann im Notfall nicht nutzt. Oder nicht mehr peilt, wofür es gut ist und dann dran herumspielt und falschen Alarm auslöst. Das ist dann auch keine Hilfe. Frage doch mal nach, ob bei der Oma in der Richtun etwas vorliegt oder sich entwickelt hat. Wenn ja, wundert mich die Haltung der Ärztin nicht mehr. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
22.01.2021, 20:56 | #10 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Zitat:
Wenn zu den Mahlzeiten jmd. kommt und zur Grundpflege, ist es doch nicht viel anders als im Heim. 🤔 |
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