Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechte und Pflichten von Betreuer und Betreuter Person. im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Welche Pflichten hat eine Betreute Person und ein Betreuer zu machen heißt bei was muss ich als Betreute Person/Betreuer mitmachen ...
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11.02.2021, 21:06 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.01.2021
Ort: Leverkusen,NRW
Beiträge: 12
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Rechte und Pflichten von Betreuer und Betreuter Person.
Welche Pflichten hat eine Betreute Person und ein Betreuer zu machen heißt bei was muss ich als Betreute Person/Betreuer mitmachen und bei was kann ich verweigern mal so allgemein??
Lg Marcel |
11.02.2021, 21:19 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
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Im Grunde kannst Du alles verweigern, Du hast gegenüber dem Betreuer keine Pflichten.
Ob das eine gute Idee wäre, steht auf einem anderen Blatt. |
12.02.2021, 14:28 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Geht es bei Dir darum, wie die Zusammenarbeiten mit dem Betreuer oder der Betreuerin laufen soll, oder hst Du einfach keinen Bock auf die Betreuung? Gegenüber dem*r Betreuer*in bist Du als betreute Person zu nichts verpflichtet. Umgekehrt gibt es schon Pflichten, die der/die Betreuer*in Dir (und erst recht gegenüber dem Betreuungsgericht hat). Wenn es doof läuft, dann muss der/die Betreuer*in sich an die Pflichten halten, was dann letztlich Dir auf den Sender gehen kann bzw. wird. Anstelle der Pflichten hast Du Rechte. Der/die Betreuer*in kann Dir helfen, das Du Deine Rechte auch bekommst. Allerdings hast Du auch das Recht mit Topspeed gegen alle Wände zu semmeln. Das wird Dich Dein/e Betreuer*in aber alleine tun lassen und Dir nicht dabei helfen. Also: worum geht es Dir? MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
12.02.2021, 14:33 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Aius den vorherigen Beiträgen wird klar, dass er seiner Freundin die eine Betreuuerin hat helfen möchte.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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15.02.2021, 18:06 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Dann wärs das Sinnvollste, mit der Betreuerin konstruktiv zusammen zu arbeiten. Mit der Zielsetzung, die Betreuung so schnell wie möglich wieder aufgeben zu können.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
15.02.2021, 19:58 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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15.02.2021, 21:59 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.01.2021
Ort: Leverkusen,NRW
Beiträge: 12
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Es geht in denn beiträgen nicht um mich muss ich das jetzt auch jedesmal schreiben das es nicht mich geht 1 mal sollte doch reichen ODER ????????!!!!!!!!!!
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15.02.2021, 22:10 | #8 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.01.2021
Ort: Leverkusen,NRW
Beiträge: 12
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Und was ich mit allgemein sagen will was ich wissen will ist was muss der Betreuer unbedinght machen und was nicht und was muss die Betreute Person unbedingt machen oder ist Ratsam dies oder jenes zu machen z.B. Therapie ect. ????
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16.02.2021, 07:02 | #9 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Jetzt mal wieder runter von der Empörungspalme bitte
Deine Fragen, ohne jeden näheren Hintergrund dazu, zu beantworten sind so allgemein gestellt das eine klare Antwort schwer fällt. Flafluff hat deine Frage- in deinem Stil- übrigens sofort beantwortet. Der Betreuer muss das machen was ihm sein Aufgabenkreis vorgibt. Die Aufgabenkreise die die Betreuerin deiner Freundin hat kennen wir leider nicht. Ich vermute, du auch nicht. Zitat:
Den Kontakt sollte sie dringend suchen/wiederaufnahmen, sich zusammen evtl. auch mit dir hinsetzen um zu klären was gegen die Krankheit deiner Freundin unternommen werden kann. Das könnte eine Therapie sein- muss aber nicht. Jede Betreuung ist in ihren Arbeitsinhalten verschieden und sollte zu der Krankheit passend gestaltet werden.
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