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Rechte und Pflichten von Betreuer und Betreuter Person.

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Welche Pflichten hat eine Betreute Person und ein Betreuer zu machen heißt bei was muss ich als Betreute Person/Betreuer mitmachen ...


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Alt 11.02.2021, 21:06   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.01.2021
Ort: Leverkusen,NRW
Beiträge: 12
Standard Rechte und Pflichten von Betreuer und Betreuter Person.

Welche Pflichten hat eine Betreute Person und ein Betreuer zu machen heißt bei was muss ich als Betreute Person/Betreuer mitmachen und bei was kann ich verweigern mal so allgemein??


Lg Marcel
Marcel83B.C ist offline  
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Alt 11.02.2021, 21:19   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
Standard

Im Grunde kannst Du alles verweigern, Du hast gegenüber dem Betreuer keine Pflichten.


Ob das eine gute Idee wäre, steht auf einem anderen Blatt.
Flafluff ist offline  
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Alt 12.02.2021, 14:28   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin


Geht es bei Dir darum, wie die Zusammenarbeiten mit dem Betreuer oder der Betreuerin laufen soll, oder hst Du einfach keinen Bock auf die Betreuung?


Gegenüber dem*r Betreuer*in bist Du als betreute Person zu nichts verpflichtet. Umgekehrt gibt es schon Pflichten, die der/die Betreuer*in Dir (und erst recht gegenüber dem Betreuungsgericht hat). Wenn es doof läuft, dann muss der/die Betreuer*in sich an die Pflichten halten, was dann letztlich Dir auf den Sender gehen kann bzw. wird.


Anstelle der Pflichten hast Du Rechte.

Der/die Betreuer*in kann Dir helfen, das Du Deine Rechte auch bekommst.

Allerdings hast Du auch das Recht mit Topspeed gegen alle Wände zu semmeln. Das wird Dich Dein/e Betreuer*in aber alleine tun lassen und Dir nicht dabei helfen.



Also: worum geht es Dir?



MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 12.02.2021, 14:33   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Also: worum geht es Dir?

Aius den vorherigen Beiträgen wird klar, dass er seiner Freundin die eine Betreuuerin hat helfen möchte.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 15.02.2021, 18:06   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Dann wärs das Sinnvollste, mit der Betreuerin konstruktiv zusammen zu arbeiten. Mit der Zielsetzung, die Betreuung so schnell wie möglich wieder aufgeben zu können.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 15.02.2021, 19:58   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Dann wärs das Sinnvollste, mit der Betreuerin konstruktiv zusammen zu arbeiten.
Das wurde ihm in den unterschiedlichsten Beiträgen bereits mehrfach geraten und kann scheinbar gar nicht oft genug wiederholt werden.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 15.02.2021, 21:59   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.01.2021
Ort: Leverkusen,NRW
Beiträge: 12
Standard

Es geht in denn beiträgen nicht um mich muss ich das jetzt auch jedesmal schreiben das es nicht mich geht 1 mal sollte doch reichen ODER ????????!!!!!!!!!!
Marcel83B.C ist offline  
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Alt 15.02.2021, 22:10   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.01.2021
Ort: Leverkusen,NRW
Beiträge: 12
Standard

Und was ich mit allgemein sagen will was ich wissen will ist was muss der Betreuer unbedinght machen und was nicht und was muss die Betreute Person unbedingt machen oder ist Ratsam dies oder jenes zu machen z.B. Therapie ect. ????
Marcel83B.C ist offline  
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Alt 16.02.2021, 07:02   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Jetzt mal wieder runter von der Empörungspalme bitte

Deine Fragen, ohne jeden näheren Hintergrund dazu, zu beantworten sind so allgemein gestellt das eine klare Antwort schwer fällt.
Flafluff hat deine Frage- in deinem Stil- übrigens sofort beantwortet.

Der Betreuer muss das machen was ihm sein Aufgabenkreis vorgibt. Die Aufgabenkreise die die Betreuerin deiner Freundin hat kennen wir leider nicht. Ich vermute, du auch nicht.

Zitat:
oder ist Ratsam dies oder jenes zu machen z.B. Therapie ect. ????
Es wurde mehrfach bereits gesagt: zuallererst solllte deine Freundin aufhören sich zu verstecken vor der Betreuerin. Sie behauptet andererseits ja auch die Betreuerin hätte seit 3 Jahren keinen Kontakt zu ihr gehabt.
Den Kontakt sollte sie dringend suchen/wiederaufnahmen, sich zusammen evtl. auch mit dir hinsetzen um zu klären was gegen die Krankheit deiner Freundin unternommen werden kann.
Das könnte eine Therapie sein- muss aber nicht.
Jede Betreuung ist in ihren Arbeitsinhalten verschieden und sollte zu der Krankheit passend gestaltet werden.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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