Dies ist ein Beitrag zum Thema Keine Wohnung !!!! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meine Freundinn hat letztes Jahr ihre Betreuerin gefragt wegen Wohnung das die eine in aussicht hat und sie meint so ...
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11.02.2021, 21:19 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.01.2021
Ort: Leverkusen,NRW
Beiträge: 12
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Keine Wohnung !!!!
Meine Freundinn hat letztes Jahr ihre Betreuerin gefragt wegen Wohnung das die eine in aussicht hat und sie meint so meine Freundinn Sie Brauchen doch keine Wohnung sie haben ein Hotel(Zimmer)!!!!
Lg Marcel |
12.02.2021, 10:27 | #2 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Zitat:
Hallo Marcel, ich verstehe Deinen Beitrag nicht. Was willst Du fragen? Gruß, Sonnyblue |
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12.02.2021, 13:45 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.01.2021
Ort: Leverkusen,NRW
Beiträge: 12
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die frage ist da sie obdachlos ist auch wenn sie ein Hotelzimmer hat wo sie schlafen sich aufhalten und ect. machen kann ist sie doch Obdachlos und die frage ist darf die betreuerin sagen hast ja ein hotel zimmer also brauchst du auch keine wohnung für dich???
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12.02.2021, 13:53 | #4 |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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Ein Hotelzimmer ist keine Wohnung und kann nur ein Notbehelf sein. Wenn sich Deine Freundin selbst um eine Wohnung bemüht und sogar eine in Aussicht hat, ist das doch super. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass die Betreuerin gegen diese spezielle Wohnung ist z.B. weil sie zu teuer ist.
Aber dass sie keine Wohnung "braucht"? Jeder Mensch braucht eine Wohnung. |
12.02.2021, 14:31 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich vermute deine Freundin ist obdachlos (geworden) und die Stadt hat sie in einem Hotelzimmer untergebracht da die Unterkünfte voll belegt sind. Das "Argument" der Betreuuerin klingt (für mich) nicht sehr glaubhhaft. Wenn es Gründe gab dass deine Freundin vor der Unterbringung im Hotelzimmer bereits obdachlos war, dann bestehen evtl. diese Gründe weiterhin. Wenn du wirklich Antworten auf deine Fragen möchtest solltest du dich bitte bemühen die Fragen auch erkennbar zu formulieren/zu schreiben. Um Antworten zu kenn muss man zumindest Teile der Vorgeschichte kennen. Eine Frage wäre z.B. wer zahlt denn das Hotelzimmer?
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12.02.2021, 14:35 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Ich habe keine Ahnung, wo ihr lebt. Wenn Deine Freundin keine Wohnung hat und erst mal in einem Hotel untergebracht ist, dann kann sie dort auch schlafen. Sie muss bei diesem Wetter nicht auf der Straße übernachten. Das ist schon mal viel Wert. Und natürlich sollte eine wohnung gesucht werden. Oder zumindest eine Wohnform, in der Deine Freundin klar kommt. ich kenne sie nicht und es könnte sein, dass sie eigentlich gar nicht in der Lage ist, in einer Wohnung alleine klarzukommen. Dann wäre eher Betreutes Wohnen angesagt. Aus irgendwelchen Gründen hat sie ihre bisherige Bleibe verloren, weshalb das Hotelzimmer jetzt erst mal der Notbehelf ist. Diese Gründe müssen bei der weiteren Suche nach einer Bleibe berücksichtigt werden. sonst wird die Bleibe nicht lange halten. Wie es weiter geht, sollte sie mit ihrer Betreuerin klären. die will sicherlich auch nicht, dass Deine Freundin ewig im Hotelzimmer bleibt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
12.02.2021, 14:57 | #7 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
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Moin,
nach meiner Rechtskenntnis ist die Wohnraumbeschaffung Aufgabe der Eingliederungshilfe (§ 77 SGB IX). Die Betreuerin kann den notwendigen Antrag stellen. Aber nicht sauer sein, wenn nachher etwas Anderes herauskommt, als mann sich selbst vorgestellt hat Grüße Der Leuchtturm |
12.02.2021, 17:40 | #8 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.01.2021
Ort: Leverkusen,NRW
Beiträge: 12
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Ja da gibt es gründe warum sie die Wohnung nicht mehr hat wahr halt sehr schlampig geführt um es nett auszudrücken. Aber was damals vor ca.3 1/2 jahren wahr ist nicht mehr so da sprech ich aus erfahrung jetzt wenn es um haushaltsführung geht ist die ein echter Putzteufel ( Hotelzimmer mindestens 3 mal Kehren und Wischen auch mehrmals hintereinander) was schön ist aber wenn ich meine Wohnung am sauber machen bin muss ich mir immer anhören das ist nicht gründlich genug gemacht da musst noch was dann da und da ect. also würde dann das argument von wegen kommt alleine nicht klar zieht da meiner meinung nicht mehr da ihre Betreuer/in nichts davon mitbekommt denkt sie das sie immer noch so ist wie als sie ihre wohnung noch hatte.
Lg Marcel |
12.02.2021, 18:17 | #9 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Mit Sicherheit gab es noch andere Gründe wie Sauberkeit.
Es ist keine Betreueraufgabe den anderen zu mrs. perfect putzfee zu erziehen. Nochmal die Frage: wer zahlt das Hotel?
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12.02.2021, 19:30 | #10 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.01.2021
Ort: Leverkusen,NRW
Beiträge: 12
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bezahlen tut das die stadt oder wahr es das sozialamt eins von beiden das vergesse ich immer . Und dazu das die WOHNUNG zu teuer sein sollte nein wahr sie nicht weil ich ihr gesagt habe wo eine frei ist und die wahr nicht teuer genau im rahmen
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