Dies ist ein Beitrag zum Thema Antrag zur Ãœbernahme von Umgangskosten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich wusste nichts von den Anträgen, im speziellen für den Antrag auf einen Teil der Versorgung (da müsste das Kind ...
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23.02.2021, 09:44 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
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Ich wusste nichts von den Anträgen, im speziellen für den Antrag auf einen Teil der Versorgung (da müsste das Kind allerdings mehr Zeit beim Vater sein, was es nicht ist), der wäre selbst mit meiner Unterschrift nicht durchgegangen.
Den Antrag für Fahrtkosten bräuchte man lediglich meine Unterschrift zur Bestätigung. Leider ist niemand auf mich zugekommen und blanko etwas zu unterschreiben, ohne zu sehen für was, werde ich auch nicht. Ich stelle meine Fragen hier, da ich nachvollziehen kann, warum so gehandelt wird und wo es Grenzen gibt. Ich möchte auch vermeiden wieder bei einem Mediationsgespräch zu sitzen, keine Ahnung zu haben, was der KV vom Betreuer wiedergibt (ähnlich Stiller Post) und am Ende doch ganz andere Vorraussetzungen zu haben. |
23.02.2021, 11:59 | #12 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Also, wenn der KV bereit wäre sein Kind regelmässig zu sehen dann müsste/sollte sein Betreuer (vorausgesetzt er hat die dafür nötigen Aufgabenkreise) den Antrag stellen.
Hier nochmal die genauen Grundlagen: Zitat:
Dabei geht es also nicht um länger andauernde Versorgung sondern nur um die Fahrtkosten.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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