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Antrag zur Ãœbernahme von Umgangskosten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Antrag zur Ãœbernahme von Umgangskosten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hi, der Betreute ist Vater eines schulpflichtigen Kindes (Grundschule). Nun sollte ein Antrag zur Kostenübernahme von Fahrtkosten und ggf. Verpflegungskosten ...


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Alt 22.02.2021, 20:04   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
Standard Antrag zur Ãœbernahme von Umgangskosten

Hi,

der Betreute ist Vater eines schulpflichtigen Kindes (Grundschule).
Nun sollte ein Antrag zur Kostenübernahme von Fahrtkosten und ggf. Verpflegungskosten gestellt werden.
Es bestehen rein rechnerisch folgende Fahrtkosten, aufgrund dass Umgang am Wochenende (einige Stunden) vereinbart wurde, 8 x 25€ für Taxi/ Anruf-Sammel-Taxi (14 tägig , 4 x Abholung des Kindes bei der Mutter und 4 x Heimbringen). Am Wochenende gibt es keine Möglichkeit das Kind per ÖPNV zu sich zu holen.

Der Betreuer hat sich auch ans Jugendamt gewandt und um Hilfe gebeten. Er ist nicht sehr optimistisch, dass hier Geld fließen wird, zum einen fehlt wohl die Zustimmung + Bestätigung der Mutter und die Kosten könnten als unverhältnismäßig eingestuft werden. Der erste Antrag wurde wegen Geringfügigkeit (der Betreute ist zwischenzeitlich umgezogen) in einem früheren Verfahren abgelehnt.

Die Ausgangssituation ist aus verschiedenen Aussagen zusammen getragen worden.

Der Betreuer ist langjährig tätig, aber die Erfahrung mit einem umgangsberechtigten Elternteil in dieser Situation ist eher selten.

Viele Grüße
Noel ist offline  
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Alt 22.02.2021, 20:23   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Der Betreuer ist langjährig tätig, aber die Erfahrung mit einem umgangsberechtigten Elternteil in dieser Situation ist eher selten.

Mir ist nicht ganz klar was du wissen möchtest

Für Fragen in umgangsrechtlichen Bestimmungen ist der gesetzliche Betreuer des Sorgeberechtigten nicht zuständig.
Die elterliche Sorge und alles was dazugehört ist von der Betreuung nicht umfasst.

Dem Betreuer könnte man wohl nur raten eine Beistandsschaft (bin nicht sicher ob das so heisst) beim Jugendamt anzuregen. Zumal für den Antrag scheinbar noch die Zustimmung der Mutter fehlt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 22.02.2021, 20:37   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Mir ist nicht ganz klar was du wissen möchtest

Für Fragen in umgangsrechtlichen Bestimmungen ist der gesetzliche Betreuer des Sorgeberechtigten nicht zuständig.
Die elterliche Sorge und alles was dazugehört ist von der Betreuung nicht umfasst.

Dem Betreuer könnte man wohl nur raten eine Beistandsschaft (bin nicht sicher ob das so heisst) beim Jugendamt anzuregen. Zumal für den Antrag scheinbar noch die Zustimmung der Mutter fehlt.
Es geht darum, dass der Betreute sich die Fahrtkosten für den Umgang nicht leisten kann. Die Kosten hierfür sind angeblich in der Grundsicherung nicht genau berücksichtigt, wie es bei H4 geregelt ist.
Noel ist offline  
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Alt 22.02.2021, 20:44   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Deine Fragen dazu hat EFB bereits in (d)einem älteren Thread schon richtig beantwortet:

Siehe hier:
https://www.forum-betreuung.de/forum...lichten-2.html

Ob es bei der Grundsicherung ähnliche Möglichkeiten gibt weiss ich nicht.
Du hattest geschrieben dass der Kindsvater in einer Einrichtung lebt wenn ich mich richtig erinnere. Da wird der Kostenträger wohl der LWV oder Landschaftsverband sein+ die Grundsicherungsabteilung.

Dort, beim LWV kann man Kosten für Familienheimfahrten beantragen die regelhaft auch bewilligt werden.

Da das Kind aber wohl hauptsächlich bei dir lebt und du die alleinig sorgeberechtigte bist wird das Hin- und Herfahren zwischen zwei Elternteilen sicherlich nicht als Familienheimfahrt gewertet. Das ist eine reine Vermutung.


Ich könnte mir vorstellen dass die Schwierigkeit Gelder für eine Gewöhnung/Annäherung an den Vater der aber nicht sorgeberechtigt ist alleine dadurch unüberwindbar werden.
Zumindest was eine öffentliche Förderung dazu betrifft.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 22.02.2021, 21:27   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
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Liebe Michaela Mohr,

danke, dass Du den alten Thread gefunden hast.

Es haben sich in den letzten 5 Jahren einige Veränderungen ergeben - aufgrund des fehlenden Geldes und Verschlechterung seiner Probleme wurde der Kontakt zum Kind abgebrochen.

Der Vater hat seit geraumer Zeit eine neue Wohnung, ist dauerhaft verrentet und ist somit in keiner Maßnahme LWV, AWO und ähnlichen mehr dabei.

Der Vater lässt sonst nichts verlauten, das sind alles nur Teilaussagen des betreuten Vaters - da es mich aktuell finanziell trifft und ich die Kosten übernehme.
Noel ist offline  
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Alt 22.02.2021, 22:07   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich mache jetzt einmal etwas wofür Betreuer nicht zuständig sind- und frage weiter.

Zitat:
Der Vater lässt sonst nichts verlauten, das sind alles nur Teilaussagen des betreuten Vaters - da es mich aktuell finanziell trifft und ich die Kosten übe
Stimmt, 5 Jahre schon her, eine lange Zeit.
Heisst das, du übernimmst alle Kosten der Hin und Herfahrerei damit der Kerl sein Kind sehen kann?
Besteht denn die Betreuung noch für ihn?
Er bekommt Grundsicherung und Rente?

Wie alt ist die Tocher und will sie überhaupt den Vater kennenlernen/Kontakt haben?


PS: wenn du oben bei deiner Anmeldung das Kästchen "angemeldet bleiben" ankreuzt, dann verschwinden in deinen Beiträgen die komischen Umlaute und alles wird lesbarer.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 22.02.2021, 22:25   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
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Seit einen halben Jahr besteht wieder Kontakt und seitdem trage ich die Kosten, damit der Umgang stattfinden kann. Nur möchte ich das einfach nicht auf Dauer machen.
Ja, er ist Rentner und Grundsicherungsempfänger - das konnte ich den Schreiben des Jugendamtes entnehmen.
Einen Betreuer hat er noch, da er die finanziellen Dinge mit der Beistandschaft klärt.

Das Kind ist 8 Jahre alt und will ihn durchaus sehen.

Wie würdet ihr das mit eurem Betreuten klären?
Noel ist offline  
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Alt 22.02.2021, 23:04   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wie würdet ihr das mit eurem Betreuten klären?
Bei deiner Frage geht es um persönliche Kontaktwünsche des Betreuten. Da haben Betreuer im Job nix zu melden- ausser der Kontakt wäre schädlich für den Betreuten. Dann könnte man ein Kontaktverbot bzw. die Regelung des Umgangs beantragen.
Das trifft hier nicht zu.

Unsere Aufgabe ist es auch nicht in irgendeiner Form moralisierend auf den Betreuten einzuwirken.
Ob er seine Tochter sehen möchte oder nicht ist alleine seine Entscheidung. Da gibt es für den Betreuer nichts zu klären.

An deiner Stelle Unterstützung vom Betreuer zu erwarten ist die falsche Erwartung. Du kannst in der Hinsicht nur enttäuscht werden. Nicht weil der Kollege nicht will sondern weil es ihn schlicht nichts anzugehen hat.

Ich hatte dir damals schon geraten dich mit deiner Problematik besser an ein Getrennt- lebend- Eltern- Kind- Besuchsrecht- Forum zu wenden. Dort wirst du mit Sicherheit mehr Hilfen bekommen können. So aus dem Stand heraus kenne ich leider
keines.

Dein Problem besteht nicht wegen oder mit der Betreuung sondern eher darin das ein Mann mit seiner Vaterschaft nicht klar kommt.
Dabei ist der Betreuer überflüssig und inhaltlich komplett in der falschen Abteilung. So leid es mir für dich und deine Tochter persönlicht tut.
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Alt 22.02.2021, 23:24   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
Standard

Also sind die Kosten des Umgangs- also gehört die Antragsstellung zu deren Übernahme, nicht zu den Aufgaben des Betreuers?

Denn der umgangsberechtigte Vater muss die Kosten eigentlich tragen. Aktuell übernehme ich diesen Part, bis er diese Kosten selbst tragen kann. Nur das kann ich auch nur bis zu einem gewissen Grad.

Meine Frage zielte darauf, wie ihr euren Betreuten, in dieser Sache helfen würdet.
Noel ist offline  
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Alt 23.02.2021, 08:28   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Schau einmal hier:
https://tacheles-sozialhilfe.de/star...lles/d/n/1432/
da ist die Kostenfrage gut erklärt.

Wenn der Vater keinen Anspruch auf eine SGB II Leistung hat dann wird es schwieriger.
Vorausgesetzt der Vater selbst möchte sein Umgangsrecht deutlich wahrnehmen würde ich als Betreuer wenigstens versuchen analog zu dieser obigen Regelung den Antrag nach § 27a Abs. 4 SGB XII beim Grundsicherungsamt stellen.

Das geht aber nur wenn der Vater sein Interesse nach dem Umgang unmissverständlich bekundet und er selbst letztlich den Betreuer bittet dies zu tun.
Ihn durch eine Antragsstelllung und evtl. Bewilligung vor vollendete Tatsachen zu stellen wird eher nicht gehen.


PS:

Irgendwas geht hier quer, du schreibst einmal:
Zitat:
Er ist nicht sehr optimistisch, dass hier Geld fließen wird, zum einen fehlt wohl die Zustimmung + Bestätigung der Mutter und die Kosten könnten als unverhältnismäßig eingestuft werden.
Die Mutter bist doch du und du möchtest das Geld für ihn für die Umgangsregelung. Warum gibst du dann deine Zustimmung dazu nicht?
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