Dies ist ein Beitrag zum Thema Dürfen Angehörige Eigentum verkaufen ? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
so,nun mal zum aktuellen Stand.
Schlösser wurden gewechselt und wie erwartet gab´s Protest von den Angehörigen.
Die sind der Meinung ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
05.03.2021, 13:13 | #21 |
Einsteiger
Registriert seit: 25.02.2021
Ort: Thüringen
Beiträge: 14
|
so,nun mal zum aktuellen Stand.
Schlösser wurden gewechselt und wie erwartet gab´s Protest von den Angehörigen. Die sind der Meinung das sie das "Recht" hatten Sachen zu verkaufen,das es ja sowieso Ihr Erbe ist. So richtig wollen die Angehörigen es nicht einsehen das meine Frau als Eigentum/Vermögen schützen soll und auch das nun ein Hausmeisterservice sich um das Haus kümmern wird sehen die nicht ein das es ja "von Ihrem Erbe abgeht" Die Tochter und die Enkelin sehen es einfach nicht ein das die Betreuerin über den Verkauf von Sachen entscheidet bzw auch das Betreuungsgericht darüber informiert werden muss. Wie kann man solch ignoranten Leuten klarmachen das es leider so geregelt ist und sie erst erben wenn der Fall eintritt?? |
05.03.2021, 13:24 | #22 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
|
Moin moin
Scheib den Damen doch klar und deutlich, dass dass sie unrecht haben. Erst wird gestorben, dann geerbt. Sofern sie trotzdem noch glauben Ansprüche zu haben, sollen sie diese schriftlich und mit Belegen sowie den entsprechenden §§ dokumentieren - oder Dich gefälligst in Ruhe Deine Arbeit machen lassen. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
06.03.2021, 10:11 | #23 |
Einsteiger
Registriert seit: 25.02.2021
Ort: Thüringen
Beiträge: 14
|
nun gibt´s noch zwei kleine Probleme:
Wir haben festgestellt das nicht nur Sachen verschwunden sind,sondern das auch einiges dazukam,also mehr oder weniger eingelagert. Kindersachen,Autoräder,Kleidung,die offenbar der Enkelin zuzuordnen sind. Das wurde bereits von uns bei der Enkelin angemahnt,das es so nicht geht. Vorgehensweise unsererseits wäre das wir nen Termin ausmachen und auch nur in unserem beisein diese Sachen wieder entfernt werden. Wäre das richtig so ? Dann hat die Enkelin sich nun auch (wohl oder übel) bereiterklärt das Geld der verkauften Sachen auf das Konto ihres Opa´s einzuzahlen ABER: geht das einfach so oder wie wäre die Vorgehensweise ? Schließlich müssen wir ja bei der Abrechnung doch sicher dem Betreuungsgericht gegenüber erklären WOHER und WARUM auf dem Konto ein Geldeingang ist,wo doch sonst nur Rente und das Geld der Pflegekasse eingehen. |
06.03.2021, 10:26 | #24 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Nennt der Enkelin schriftlich 3 Termine wo die Dinge wieder abgeholt werden sollte- wenn das unbedingt sein muss. Zitat:
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
||
06.03.2021, 10:53 | #25 |
Einsteiger
Registriert seit: 25.02.2021
Ort: Thüringen
Beiträge: 14
|
Hallo michaela mohr,
du hast da vollkommen Recht: es ist vollkommen überflüssig und mühselig die Enkelin bzw auch die Tochter zu "belehren". So langsam kehrt auch Ruhe ein. Aber die beiden sind ja der Meinung das sie das alles dürfen und meine Frau sich nur um das finanzielle zu kümmern hat und der Rest hat nicht zu kümmern. Man muß die beiden jedesmal vor Tatsachen stellen und Stück für Stück begreifen die das es eben so läuft und nicht wie die es in ihrem Träumen gern hätten. Nochmals zum Verkaufserlös: muss ich nicht vom Betreuungsgericht die Zustimmung holen wenn man als Betreuer etwas verkauft oder trifft das nur auf andere Dinge zu wie z.b Auto,Haus,Grundstücke ? |
06.03.2021, 11:11 | #26 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Haus und Grundstück : Ja. Genaueres findet sich dazu hier: https://www.reguvis.de/betreuung/wik...gungspflichten Beim Rest kommt es auf die Aufmerksamkeit des Rechtspflegers und eine evtl. Nachfrage an. Auf den erzielten Erlös, bzw. dessen Höhe kommt es auch noch an. Wie hoch war dieser denn in dem Fall? Natürlich wird in der Regel ohne Not kein Betreuer etwas verkaufen nur weil es da rum steht. Falls eine Nachfrage erfolgen sollte warum überhaupt etwas verkauft wurde dann hat man zwei Möglichkeiten. Die eine wäre die, lapidar zu sagen: Missverständnis der Enkelin. Die andere wäre seinem "Gerechtigkeitssinn" freien Lauf zu lassen und das ganze Drama auszubreiten.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|||
06.03.2021, 11:35 | #27 |
Einsteiger
Registriert seit: 25.02.2021
Ort: Thüringen
Beiträge: 14
|
Wir wollen das auch möglichst schnell zum Abschluss bringen.
Also das in den nächsten zwei Wochen das "eingelagerte" verschwindet und die ca 1500 Euro auf' s Konto der Großeltern eingezahlt werden. Somit wäre es für uns ok und es kehrt endlich Ruhe ein. |
06.03.2021, 13:27 | #28 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
|
Vielleicht noch ein kleiner Hinweis:
Es wäre wahrscheinlich sinnvoll, das Betreuungsgericht über die aktuelle Entwicklung zu informieren, dann tauchen nicht bei der nächsten Rechnungslegung - kann ja noch einige Monate hin sein - Fragen hinsichtlich der Einnahmen aus dem Verkauf von Gegenständen durch die Enkelin auf. |
Lesezeichen |
|
|