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Darf die Betreuerin alle Immobilien verkaufen

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Guten Tag, meine Schwiegermutter steht seit 2019 unter einer gesetzlichen Betreuung und lebt im Heim. Die Betreuerin möchte das Elternhaus ...


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Alt 11.03.2021, 12:34   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.12.2019
Beiträge: 20
Standard Darf die Betreuerin alle Immobilien verkaufen

Guten Tag,


meine Schwiegermutter steht seit 2019 unter einer gesetzlichen Betreuung und lebt im Heim.
Die Betreuerin möchte das Elternhaus in dem wir wohnen veräussern und auch ein Grundstück was dazu gehört veräussern.
Nun ist meine Frage, wie kann man dies verhindern? Es sind 2 Kinder da, die bei einer Unterdeckung aufkommen können. Kann das berücksichtigt werden. Meine Schwiegermutter möchte auf keinen Fall das, dass Haus veräussert wird, denn es ist ein Traditionshaus und wurde immer weitervererbt.
Darüber hinaus ist noch weiterer Grundbesitz vorhanden, Wälder, sowie landwirtschaftliche Nutzflächen.
Wie würde es sich verhalten, wenn wir das Haus bewohnen und sie möchte es verkaufen. Von welchem Zeitraum sprechen wir. Die Genehmigung erteilt das Betreuungsgericht, können wir als Familie hier noch etwas tun um es zu erhalten. Oder wenn wir Miete bezahlen vielleicht lässt sich etwas daran ändern.
Ihre Rente ist sehr gering und das Barvermögen langsam aufgebraucht. Jedoch hat mein Schwager vor 4 Jahren eine größere Geldsumme erhalten, kann das zurückgefordert werden? Vielen Dank für eine Rückmeldung und Einschätzung.
Ms42 ist offline  
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Alt 11.03.2021, 18:26   #2
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Ich versuche mal, deine Fragen systematisch zu beantworten:

1. Nun ist meine Frage, wie kann man dies verhindern? Es sind 2 Kinder da, die bei einer Unterdeckung aufkommen können. Kann das berücksichtigt werden.

Ja, das kann natürlich berücksichtigt werden, setzt allerdings voraus, dass sich die Beteiligten auf eine tragfähige Lösung einigen.

2. Die Genehmigung erteilt das Betreuungsgericht, können wir als Familie hier noch etwas tun um es zu erhalten. Oder wenn wir Miete bezahlen vielleicht lässt sich etwas daran ändern.

Alles Punkte, die man mit der Betreuerin abklären kann/muss. Die Betreuerin will nicht unbedingt das Haus verkaufen, sondern sicherstellen, dass die Heimkosten durch das vorhandene Vermögen und/oder Einnahmen gedeckt werden.

Insgesamt kann man daher nur sagen, dass zunächst ein intensives Gespräch mit der Betreuerin erforderlich ist, in dem man alle Möglichkeiten prüft.

Es gibt ja auch noch die Möglichkeit, dass Sie und ihre Frau Ihrer Mutter ein Darlehen gewähren, dass man dann ja auch dinglich sichern kann, und so die Heimkosten gedeckt werden.

Man muss bei diesen Überlegungen natürlich auch das Alter er Betreuten und den monatliche Fehlbetrag kennen, um zu einem brauchbaren Ergebnis zu kommen.
Schnieder ist offline  
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Alt 11.03.2021, 20:20   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.03.2021
Beiträge: 23
Standard

Die Heimkosten werden das eine sein ... Steuern, Versicherungen, Instandhaltungskosten, Sicherung des Vermoegens bzw. der Immobilie [Wertverlust?] ... das andere.



Wer kam / kommt bis dato dafuer auf?



Was sagt das Grundbuch?



Bestehen faellige [faellig gewordene] Verbindlichkeiten, welche darueber hinaus bedient werden muessen?


Bewohnen u. a. Angehoerige das Haus, wird ein Verkauf angemessen abgewogen [bezieht sich jedoch nur auf die Sozialleistungen, nicht auf andere Kosten].


D. h. ... zusammenaddiert


Heimkosten [gerade erhoeht]

+ mtl. Geldbestand für Serviceleistungen [Friseur, Zuzahlungen, ...]

+ o. g. Kosten [Instandhaltung, Steuern ...]
+ weitere Kosten fuer Besitz
+ Verbindlichkeiten

= Finanzbedarf [zu sichern durch den Betreuer]


Sind diese gedeckt bzw. werden durch Dritte uebernommen, sollte alles gut sein.



Wenn bis dato keine Miete entrichtet wurde [und es bekannt war, das Barvermoegen der Schwiegermutter aufgebraucht wird], dann sollte der Gedanke der Kostenuebernahme [aller o. g.] selbstredend sein [unabhaengig von verschenkten Geldsummen (hier waere ein tatsaechlich vorhandener Vermoegenswert zu pruefen), anderen Kindern oder LW- u. Waldflaechen].


Fazit: uebernimmt keiner die Kosten [Miete, Kaufvertrag o. a.], wird verkauft ...
Lemmy ist offline  
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Alt 12.03.2021, 07:44   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Die Betreuerin möchte das Elternhaus in dem wir wohnen veräussern und auch ein Grundstück was dazu gehört veräussern.
Nun ist meine Frage, wie kann man dies verhindern? Es sind 2 Kinder da, die bei einer Unterdeckung aufkommen können.
Allein der Gedanke, dass jemand/2 Kinder vorhanden sind die für die Unterdeckung der Heikosten aufkommen könnten reicht als Sicherheit für die Dame im Heim nicht aus.
Das könnte anders aussehen wenn die Kinder gegenüber dem Gericht den Nachweis erbringen können das es so ist.
Also z.B. eine rechtsverbindliche Erklärung darüber abgeben das die fehlenden Heimkosten bis ans Lebensende übernommen werden. Alleine die Versicherung, wir machen das, reicht nicht aus. Dazu gehörten dann Nachweise über Einkommen und Vermögen usw.

Zitat:
Meine Schwiegermutter möchte auf keinen Fall das, dass Haus veräussert wird, denn es ist ein Traditionshaus und wurde immer weitervererbt.
Das ist ein Grundgedanke der in vielen Familien vorherrscht aber der sich leider immer weniger verwirklichen lässt. Die Schwiegermutter braucht jetzt Geld um sich den Heimaufenthalt weiter leisten zu können.

Zitat:
Oder wenn wir Miete bezahlen vielleicht lässt sich etwas daran ändern.
D.h. ihr wohnt bis jetzt mietfrei in dem Haus? Es wäre evtl. besser gewesen ab 2019 bereits Miete zu zahlen, jetzt damit anzufangen könnte vielleicht zu spät sein dafür. Wenn z.B. seit 2019 bereits Miete gezahlt worden wäre hätte sich die nahende Unterdeckung frühzeitig verhindern lassen.
Ob das jetzt noch eine Möglichkeit darstellt müsstet ihr wirklich mit der Betreuerin besprechen da sie den Überblick über die Finanzen hat.


Zitat:
Wie würde es sich verhalten, wenn wir das Haus bewohnen und sie möchte es verkaufen.
Kauf bricht Miete nicht- falls ihr einen Mietvertrag haben solltet.
Würde das Haus verkauft werden müssen hängt alles weitere letztlich vom Käufer ab. Er könnte mit euch Mietverträge abschliessen, bzw. in die bestehenden eintreten oder auch kündigen. Dies aber nur unter Einhaltung der Kündigungsfristen.



Zitat:
Jedoch hat mein Schwager vor 4 Jahren eine größere Geldsumme erhalten, kann das zurückgefordert werden?
Das kommt auf den Grund und die näheren Umstände zur Schenkung an.

Ich kann mich Schnieders Rat nur anschliesseen und vorschlagen sich so schnell wie möglich mit der Betreurin zusammenzusetzen und hoffentlich eine Lösung zu finden mit der alle leben können- vor allem die Schwiegermuttter.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.03.2021, 15:38   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.12.2019
Beiträge: 20
Standard

Zitat:
Zitat von Schnieder Beitrag anzeigen
Ich versuche mal, deine Fragen systematisch zu beantworten:

1. Nun ist meine Frage, wie kann man dies verhindern? Es sind 2 Kinder da, die bei einer Unterdeckung aufkommen können. Kann das berücksichtigt werden.

Ja, das kann natürlich berücksichtigt werden, setzt allerdings voraus, dass sich die Beteiligten auf eine tragfähige Lösung einigen.

2. Die Genehmigung erteilt das Betreuungsgericht, können wir als Familie hier noch etwas tun um es zu erhalten. Oder wenn wir Miete bezahlen vielleicht lässt sich etwas daran ändern.

Alles Punkte, die man mit der Betreuerin abklären kann/muss. Die Betreuerin will nicht unbedingt das Haus verkaufen, sondern sicherstellen, dass die Heimkosten durch das vorhandene Vermögen und/oder Einnahmen gedeckt werden.

Insgesamt kann man daher nur sagen, dass zunächst ein intensives Gespräch mit der Betreuerin erforderlich ist, in dem man alle Möglichkeiten prüft.

Es gibt ja auch noch die Möglichkeit, dass Sie und ihre Frau Ihrer Mutter ein Darlehen gewähren, dass man dann ja auch dinglich sichern kann, und so die Heimkosten gedeckt werden.

Man muss bei diesen Überlegungen natürlich auch das Alter er Betreuten und den monatliche Fehlbetrag kennen, um zu einem brauchbaren Ergebnis zu kommen.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Ausführungen und Hilfestellungen! Wir werden versuchen eine gängige Lösung/Vereinbarung mit der Betreuerin zu finden.
Ms42 ist offline  
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Alt 14.03.2021, 15:44   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.12.2019
Beiträge: 20
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Allein der Gedanke, dass jemand/2 Kinder vorhanden sind die für die Unterdeckung der Heikosten aufkommen könnten reicht als Sicherheit für die Dame im Heim nicht aus.
Das könnte anders aussehen wenn die Kinder gegenüber dem Gericht den Nachweis erbringen können das es so ist.
Also z.B. eine rechtsverbindliche Erklärung darüber abgeben das die fehlenden Heimkosten bis ans Lebensende übernommen werden. Alleine die Versicherung, wir machen das, reicht nicht aus. Dazu gehörten dann Nachweise über Einkommen und Vermögen usw.

Das ist ein Grundgedanke der in vielen Familien vorherrscht aber der sich leider immer weniger verwirklichen lässt. Die Schwiegermutter braucht jetzt Geld um sich den Heimaufenthalt weiter leisten zu können.

D.h. ihr wohnt bis jetzt mietfrei in dem Haus? Es wäre evtl. besser gewesen ab 2019 bereits Miete zu zahlen, jetzt damit anzufangen könnte vielleicht zu spät sein dafür. Wenn z.B. seit 2019 bereits Miete gezahlt worden wäre hätte sich die nahende Unterdeckung frühzeitig verhindern lassen.
Ob das jetzt noch eine Möglichkeit darstellt müsstet ihr wirklich mit der Betreuerin besprechen da sie den Überblick über die Finanzen hat.



Kauf bricht Miete nicht- falls ihr einen Mietvertrag haben solltet.
Würde das Haus verkauft werden müssen hängt alles weitere letztlich vom Käufer ab. Er könnte mit euch Mietverträge abschliessen, bzw. in die bestehenden eintreten oder auch kündigen. Dies aber nur unter Einhaltung der Kündigungsfristen.



Das kommt auf den Grund und die näheren Umstände zur Schenkung an.

Ich kann mich Schnieders Rat nur anschliesseen und vorschlagen sich so schnell wie möglich mit der Betreurin zusammenzusetzen und hoffentlich eine Lösung zu finden mit der alle leben können- vor allem die Schwiegermuttter.

Vielen Dank für Ihre Ausführungen! Wir versuchen mit der Betreuerin zu sprechen, wobei bislang die Kommunikation eher zäh und schwierig war. Es liegt im Moment eine Unterdeckung von 1500 Euro monatlich vor. Die wir dann wohl versuchen zu tragen um den Verkauf des Elternhauses und dem Baugrundstück zu verhindern. Der andere Sohn ist mit uns verstritten und weigert sich Hilfestellung zu geben. Obwohl er es war, der am meisten Geld in der Vergangenheit von der Mutter erhalten hat. Was nun natürlich fehlt. Jedoch hat bislang die Betreuerin nicht diese Jahre zurück verfolgt, sondern nur die letzten 3 Jahre.
Ms42 ist offline  
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Alt 14.03.2021, 17:10   #7
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Zur Schenkungsrückforderung: diese ist theoretisch bis zu 10 Jahren lang möglich, aber nur unter sehr einschränkenden Bedingungen (§§ 528 ff BGB). Der wichtigste Grund (neben grobem Undank des Beschenkten) ist die nachträgliche Verarmung des Schenkers. Die aber hier nicht vorliegt, weil ja das Haus vermutlich im 6stelligen Bereich liegen dürfte. Grobe Irreführung des Beschenkten (juristisch: arglistige Täuschung) wäre auch noch ein Grund. Aber egal welcher Grund, der Rückfordernde muss ihn beweisen, wenns vor Gericht geht. Manchmal lässt sich noch nicht mal die Tatsache der Schenkung selbst beweisen. Alle „wissen“ es, aber gibt es auch klare Beweise? Vor allem eine Quittung? Ist wohl eher unwahrscheinlich.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 14.03.2021, 20:48   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Standard

Zitat:
Obwohl er es war, der am meisten Geld in der Vergangenheit von der Mutter erhalten hat.
Ich sage es nicht gerne aber mietfrei wohnen hat auch einiges an geldwertem Vorteil an sich- der jetzt ebenfalls "fehlt".

Zitat:
Die wir dann wohl versuchen zu tragen um den Verkauf des Elternhauses und dem Baugrundstück zu verhindern.
Ich sagte es bereits, ein "Versuch" wird sicher nicht ausreichen. So etwas muss vertraglich abgesichert werden und vor allem auf Dauer machbar sein. Je nach Gesundheitszustand und Lebensalter.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 15.03.2021, 13:12   #9
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Beiträge: 23
Standard

Zitat:
Zitat von Ms42 Beitrag anzeigen
Vielen Dank für Ihre Ausführungen! Wir versuchen mit der Betreuerin zu sprechen, wobei bislang die Kommunikation eher zäh und schwierig war. Es liegt im Moment eine Unterdeckung von 1500 Euro monatlich vor. Die wir dann wohl versuchen zu tragen um den Verkauf des Elternhauses und dem Baugrundstück zu verhindern. Der andere Sohn ist mit uns verstritten und weigert sich Hilfestellung zu geben. Obwohl er es war, der am meisten Geld in der Vergangenheit von der Mutter erhalten hat. Was nun natürlich fehlt. Jedoch hat bislang die Betreuerin nicht diese Jahre zurück verfolgt, sondern nur die letzten 3 Jahre.

EUR 1.500,00 Unterdeckung p.M.? Die Betreuung besteht seit wann ... 2019? Irgendetwas passt nicht. Es kam nie die Frage auf, wie es der Schwiegermutter geht? Wie das alles finanziert wird? Das irgendwann doch 1 + 1 = 2 sind? Letztendlich höre ich hier nur eine Seite ... jedoch weder die der Betreuerin, der Schwiegermutter, des "verstrittenen" Sohnes, noch ... . Gedanken schien man sich erst zu machen, als das mietfreie Wohnen in Gefahr war. Schwierig ... schade.



Weiterhin:

Hausverkauf oder Unterdeckung absichern ... Grundbuch und Erbfolgen berücksichtigen ...
Lemmy ist offline  
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Alt 15.03.2021, 13:49   #10
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
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Zum Ausgangsthread: sicher dürfte es sachgerecht sein, zunächst mal die anderen, unbewohnten Grundstücke zu veräußern. Ob die natürlich genug einbringen? Es stellt sich im Monent ja die Frage, wie hoch sind die mtl Heimkosten, was kommt an Rente/Pflegeversicherung rein, gibt/gab es sonstige Vermögenswerte (wurde bislang daraus das Heim bezahlt), schließlich fallen auch Gerichtskosten und Betreuervergütung an. Wer hat denn bisher die Nebenkosten für das besagte Haus getragen? Mir fehlen in diesem Fall viele Details.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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