Dies ist ein Beitrag zum Thema Darf die Betreuerin alle Immobilien verkaufen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag,
meine Schwiegermutter steht seit 2019 unter einer gesetzlichen Betreuung und lebt im Heim.
Die Betreuerin möchte das Elternhaus ...
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11.03.2021, 12:34 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 10.12.2019
Beiträge: 20
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Darf die Betreuerin alle Immobilien verkaufen
Guten Tag,
meine Schwiegermutter steht seit 2019 unter einer gesetzlichen Betreuung und lebt im Heim. Die Betreuerin möchte das Elternhaus in dem wir wohnen veräussern und auch ein Grundstück was dazu gehört veräussern. Nun ist meine Frage, wie kann man dies verhindern? Es sind 2 Kinder da, die bei einer Unterdeckung aufkommen können. Kann das berücksichtigt werden. Meine Schwiegermutter möchte auf keinen Fall das, dass Haus veräussert wird, denn es ist ein Traditionshaus und wurde immer weitervererbt. Darüber hinaus ist noch weiterer Grundbesitz vorhanden, Wälder, sowie landwirtschaftliche Nutzflächen. Wie würde es sich verhalten, wenn wir das Haus bewohnen und sie möchte es verkaufen. Von welchem Zeitraum sprechen wir. Die Genehmigung erteilt das Betreuungsgericht, können wir als Familie hier noch etwas tun um es zu erhalten. Oder wenn wir Miete bezahlen vielleicht lässt sich etwas daran ändern. Ihre Rente ist sehr gering und das Barvermögen langsam aufgebraucht. Jedoch hat mein Schwager vor 4 Jahren eine größere Geldsumme erhalten, kann das zurückgefordert werden? Vielen Dank für eine Rückmeldung und Einschätzung. |
11.03.2021, 18:26 | #2 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Ich versuche mal, deine Fragen systematisch zu beantworten:
1. Nun ist meine Frage, wie kann man dies verhindern? Es sind 2 Kinder da, die bei einer Unterdeckung aufkommen können. Kann das berücksichtigt werden. Ja, das kann natürlich berücksichtigt werden, setzt allerdings voraus, dass sich die Beteiligten auf eine tragfähige Lösung einigen. 2. Die Genehmigung erteilt das Betreuungsgericht, können wir als Familie hier noch etwas tun um es zu erhalten. Oder wenn wir Miete bezahlen vielleicht lässt sich etwas daran ändern. Alles Punkte, die man mit der Betreuerin abklären kann/muss. Die Betreuerin will nicht unbedingt das Haus verkaufen, sondern sicherstellen, dass die Heimkosten durch das vorhandene Vermögen und/oder Einnahmen gedeckt werden. Insgesamt kann man daher nur sagen, dass zunächst ein intensives Gespräch mit der Betreuerin erforderlich ist, in dem man alle Möglichkeiten prüft. Es gibt ja auch noch die Möglichkeit, dass Sie und ihre Frau Ihrer Mutter ein Darlehen gewähren, dass man dann ja auch dinglich sichern kann, und so die Heimkosten gedeckt werden. Man muss bei diesen Überlegungen natürlich auch das Alter er Betreuten und den monatliche Fehlbetrag kennen, um zu einem brauchbaren Ergebnis zu kommen. |
11.03.2021, 20:20 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 06.03.2021
Beiträge: 23
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Die Heimkosten werden das eine sein ... Steuern, Versicherungen, Instandhaltungskosten, Sicherung des Vermoegens bzw. der Immobilie [Wertverlust?] ... das andere.
Wer kam / kommt bis dato dafuer auf? Was sagt das Grundbuch? Bestehen faellige [faellig gewordene] Verbindlichkeiten, welche darueber hinaus bedient werden muessen? Bewohnen u. a. Angehoerige das Haus, wird ein Verkauf angemessen abgewogen [bezieht sich jedoch nur auf die Sozialleistungen, nicht auf andere Kosten]. D. h. ... zusammenaddiert Heimkosten [gerade erhoeht] + mtl. Geldbestand für Serviceleistungen [Friseur, Zuzahlungen, ...] + o. g. Kosten [Instandhaltung, Steuern ...] + weitere Kosten fuer Besitz + Verbindlichkeiten = Finanzbedarf [zu sichern durch den Betreuer] Sind diese gedeckt bzw. werden durch Dritte uebernommen, sollte alles gut sein. Wenn bis dato keine Miete entrichtet wurde [und es bekannt war, das Barvermoegen der Schwiegermutter aufgebraucht wird], dann sollte der Gedanke der Kostenuebernahme [aller o. g.] selbstredend sein [unabhaengig von verschenkten Geldsummen (hier waere ein tatsaechlich vorhandener Vermoegenswert zu pruefen), anderen Kindern oder LW- u. Waldflaechen]. Fazit: uebernimmt keiner die Kosten [Miete, Kaufvertrag o. a.], wird verkauft ... |
12.03.2021, 07:44 | #4 | |||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das könnte anders aussehen wenn die Kinder gegenüber dem Gericht den Nachweis erbringen können das es so ist. Also z.B. eine rechtsverbindliche Erklärung darüber abgeben das die fehlenden Heimkosten bis ans Lebensende übernommen werden. Alleine die Versicherung, wir machen das, reicht nicht aus. Dazu gehörten dann Nachweise über Einkommen und Vermögen usw. Zitat:
Zitat:
Ob das jetzt noch eine Möglichkeit darstellt müsstet ihr wirklich mit der Betreuerin besprechen da sie den Überblick über die Finanzen hat. Zitat:
Würde das Haus verkauft werden müssen hängt alles weitere letztlich vom Käufer ab. Er könnte mit euch Mietverträge abschliessen, bzw. in die bestehenden eintreten oder auch kündigen. Dies aber nur unter Einhaltung der Kündigungsfristen. Zitat:
Ich kann mich Schnieders Rat nur anschliesseen und vorschlagen sich so schnell wie möglich mit der Betreurin zusammenzusetzen und hoffentlich eine Lösung zu finden mit der alle leben können- vor allem die Schwiegermuttter.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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14.03.2021, 15:38 | #5 | |
Einsteiger
Registriert seit: 10.12.2019
Beiträge: 20
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Zitat:
Vielen herzlichen Dank für Ihre Ausführungen und Hilfestellungen! Wir werden versuchen eine gängige Lösung/Vereinbarung mit der Betreuerin zu finden. |
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14.03.2021, 15:44 | #6 | |
Einsteiger
Registriert seit: 10.12.2019
Beiträge: 20
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Zitat:
Vielen Dank für Ihre Ausführungen! Wir versuchen mit der Betreuerin zu sprechen, wobei bislang die Kommunikation eher zäh und schwierig war. Es liegt im Moment eine Unterdeckung von 1500 Euro monatlich vor. Die wir dann wohl versuchen zu tragen um den Verkauf des Elternhauses und dem Baugrundstück zu verhindern. Der andere Sohn ist mit uns verstritten und weigert sich Hilfestellung zu geben. Obwohl er es war, der am meisten Geld in der Vergangenheit von der Mutter erhalten hat. Was nun natürlich fehlt. Jedoch hat bislang die Betreuerin nicht diese Jahre zurück verfolgt, sondern nur die letzten 3 Jahre. |
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14.03.2021, 17:10 | #7 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
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Zur Schenkungsrückforderung: diese ist theoretisch bis zu 10 Jahren lang möglich, aber nur unter sehr einschränkenden Bedingungen (§§ 528 ff BGB). Der wichtigste Grund (neben grobem Undank des Beschenkten) ist die nachträgliche Verarmung des Schenkers. Die aber hier nicht vorliegt, weil ja das Haus vermutlich im 6stelligen Bereich liegen dürfte. Grobe Irreführung des Beschenkten (juristisch: arglistige Täuschung) wäre auch noch ein Grund. Aber egal welcher Grund, der Rückfordernde muss ihn beweisen, wenns vor Gericht geht. Manchmal lässt sich noch nicht mal die Tatsache der Schenkung selbst beweisen. Alle „wissen“ es, aber gibt es auch klare Beweise? Vor allem eine Quittung? Ist wohl eher unwahrscheinlich.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
14.03.2021, 20:48 | #8 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
Zitat:
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15.03.2021, 13:12 | #9 | |
Einsteiger
Registriert seit: 06.03.2021
Beiträge: 23
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Zitat:
EUR 1.500,00 Unterdeckung p.M.? Die Betreuung besteht seit wann ... 2019? Irgendetwas passt nicht. Es kam nie die Frage auf, wie es der Schwiegermutter geht? Wie das alles finanziert wird? Das irgendwann doch 1 + 1 = 2 sind? Letztendlich höre ich hier nur eine Seite ... jedoch weder die der Betreuerin, der Schwiegermutter, des "verstrittenen" Sohnes, noch ... . Gedanken schien man sich erst zu machen, als das mietfreie Wohnen in Gefahr war. Schwierig ... schade. Weiterhin: Hausverkauf oder Unterdeckung absichern ... Grundbuch und Erbfolgen berücksichtigen ... |
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15.03.2021, 13:49 | #10 |
Moderator
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Zum Ausgangsthread: sicher dürfte es sachgerecht sein, zunächst mal die anderen, unbewohnten Grundstücke zu veräußern. Ob die natürlich genug einbringen? Es stellt sich im Monent ja die Frage, wie hoch sind die mtl Heimkosten, was kommt an Rente/Pflegeversicherung rein, gibt/gab es sonstige Vermögenswerte (wurde bislang daraus das Heim bezahlt), schließlich fallen auch Gerichtskosten und Betreuervergütung an. Wer hat denn bisher die Nebenkosten für das besagte Haus getragen? Mir fehlen in diesem Fall viele Details.
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