Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage bzgl des Besuchsrechtes im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle
Folgendes Problem:
Ich habe die Betreuung meiner Mutter in allen Belangen inne aufgrund Ihrer Demenz, sie befindet ...
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18.03.2021, 17:22 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 18.03.2021
Beiträge: 1
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Frage bzgl des Besuchsrechtes
Hallo an alle
Folgendes Problem: Ich habe die Betreuung meiner Mutter in allen Belangen inne aufgrund Ihrer Demenz, sie befindet sich in einem Pflegeheim. Bei meinem letzten Besuch äußerte sie mir gegenüber, dass sie gerne meinen Bruder sehen möchte. Da es aufgrund diverser Probleme in der Vergangenheit bzgl meiner Mutter und meines Bruders gab(u.a. Diebstahl), habe ich da etwas bedenken, da sie gerne Ihren Schmuck trägt. Ich möchte ihr gerne den Wunsch erfüllen und wollte mal fragen, ob es denn rechtens ist, dass während des Besuchs jmd vom Pflegepersonal anwesend sein darf, da ich angst habe, er könnte ihr den Schmuck ,,herausreden" und entwenden. Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Geändert von HorstD (19.03.2021 um 09:49 Uhr) |
18.03.2021, 22:05 | #2 |
Einsteiger
Registriert seit: 06.03.2021
Beiträge: 23
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Die Frage kannst du nicht beantworten. Auch kein anderer und schon gar nicht das Pflegepersonal als "Aufseher". Empathie hilft vielleicht weiter. Vielleicht sind auch beide Brüder gemeinsam bei Mama. Das wäre was.
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19.03.2021, 06:20 | #3 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Die werden sich auch mit Sicherheit in kein Gespräch über oder wegen des Schmucks einmischen da sie das gar nicht dürfen denn letztlich ist es der Schmuck deiner Mutter. Mit dem kann sie immer noch machen wonach ihr der Sinn (jeweils) steht. Deine einzige Möglichkeit besteht wohl darin vor dem Heim zu warten bis der Bruder wieder weg ist und dann zu sehen ob etwas fehlt vom Schmuck. Oder die Möglichkeit von Lemmy zu wählen - nämlich zusammen zur Mutter zu gehen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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27.03.2021, 15:26 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 667
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Hallo Almon,
oder den Schmuck für den terminierten Besuch an Dich nehmen. Vielleicht genügt Deiner Mutter ja ein Teil Modeschmuck für die persönliche Verwendung an diesem Tag?! Diesen könntest Du ihr bei Bedarf für den Besuch belassen. Besuch zu zweit würde ich auch als einfachste Lösung vorschlagen...ist naklar nicht immer ganz einfach oder "möglich", auch klar. Gruß Florian |
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Stichworte |
besuchsrecht, umgangsrecht |
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