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Vermögensverzeichnis, trotz Klausel im Testament

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Hallo Ihr Lieben, ich habe eine allgemeine Frage. Wird ein Vermögensverzeichnis auch angefertigt, obwohl im Testament vermerkt ist, dass die ...


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Alt 08.04.2021, 14:11   #1
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Beiträge: 5
Standard Vermögensverzeichnis, trotz Klausel im Testament

Hallo Ihr Lieben,


ich habe eine allgemeine Frage. Wird ein Vermögensverzeichnis auch angefertigt, obwohl im Testament vermerkt ist, dass die die Ehepartnerin dass nicht muss, quasi entbunden wurde?



Hintergrund: Mein Cousin ist verstorben, es existiert ein Berliner Testament, auf seinem Konto ist ein stattlicher Betrag, in dem Testament ist aufgeführt, dass das Geld die Mutter nutzen soll, um sich und den Sohn zu finanzieren, weiter ist vermerkt, dass er nicht möchte dass ein Verzeichnis aufgesetzt werden soll, da alles zwichen der Frau und ihm abgesprochen ist.


Familiengereicht sagt, dass wäre egal, weil alles was über 15.000 Erbmasse ist, benötigt eine Verzeichnis. Richtig?


lg


Mikel
mmoder ist offline  
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Alt 08.04.2021, 15:30   #2
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Benutzerbild von mimi91
 
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Beiträge: 1,057
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Welche der genannten Personen, deren Verwandtschaftverhältnisse ich leider nicht nachvollziehen kann, ist gesetzlich betreut und bedarf daher einer Auskunft aus diesem Forum?
mimi91 ist offline  
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Alt 08.04.2021, 17:56   #3
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Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Welche der genannten Personen, deren Verwandtschaftverhältnisse ich leider nicht nachvollziehen kann, ist gesetzlich betreut und bedarf daher einer Auskunft aus diesem Forum?

Die Mutter betreut den Sohn, der 5 Jahre alt ist.
mmoder ist offline  
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Alt 08.04.2021, 18:12   #4
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Zitat:
Zitat von mmoder Beitrag anzeigen
Die Mutter betreut den Sohn, der 5 Jahre alt ist.

Das ist schlimm für Ehefrau und Sohn.
Mit der Frage bzgl. des Familie-Testaments und dessen Auslegung sind Sie hier jedoch nicht richtig. Das hat nichts mit gesetzlicher Betreuung von Erwachsenen zu tun.
mimi91 ist offline  
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Alt 08.04.2021, 18:55   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin


Stellt sich auch die Frage, warum denn ausgerechnet das Familiengericht die Auskunft haben will.

Beim Finanzamt würde es mich weniger wundern, insbesondere wenn der Erblasser vermögend war und es evtl. Erbschaftssteuer abzuasseln gäbe.


Wie weit der testamentarische Wunsch nach der Verschleierung der Erbmasse tatsächlich zu berücksichtigen ist, kann ich Dir nicht sagen.



Ich würde Dir empfehlen eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Erbrecht einzuholen.


MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 08.04.2021, 19:29   #6
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Registriert seit: 06.04.2021
Beiträge: 5
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Danke Imre,


wir hatten uns auch gewundert, was das Familiengericht nun möchte. Es wurde alles im Vorfeld geregelt, so dass die Ehefrau eine Vollmacht über das Konto erhalten hatte und das Geld auf Ihr Konto transferiert wurde.



Wir machen dennoch eine Verzeichnis, haben ja nichts zu verbergen. Der Papa wollte keine drunter und drüber, was ja leider oft passiert, wenn ein Sachbearbeiter seine Macht rauslässt und mit Aussagen punktet wie "eine handschriftliches Testament wird nicht anerkannt". Tja dann sollten sich die Gerichte mal fähige Verwaltungsmenschen holen die das Berliner Testament kennen.
mmoder ist offline  
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Alt 08.04.2021, 19:30   #7
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Beiträge: 5
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Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Das ist schlimm für Ehefrau und Sohn.
Mit der Frage bzgl. des Familie-Testaments und dessen Auslegung sind Sie hier jedoch nicht richtig. Das hat nichts mit gesetzlicher Betreuung von Erwachsenen zu tun.

Vielen Dank Mimi,

ich habe dennoch viele tolle Infos gefunden,
mmoder ist offline  
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Alt 09.04.2021, 20:03   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 76
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Stellt sich auch die Frage, warum denn ausgerechnet das Familiengericht die Auskunft haben will.
Vermutlich wegen § 1640 BGB. Je nach Formulierung im Testament kann die Mutter befreit sein. Das dürfte davon abhängen, ob anzunehmen ist, dass die Befreiung auch für diese Verpflichtung gelten soll. Das erscheint aber zweifelhaft, wenn die Vorschrift gar nicht bekannt war.
Hastur ist offline  
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