Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis, trotz Klausel im Testament im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine allgemeine Frage. Wird ein Vermögensverzeichnis auch angefertigt, obwohl im Testament vermerkt ist, dass die ...
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08.04.2021, 14:11 | #1 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 5
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Vermögensverzeichnis, trotz Klausel im Testament
Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine allgemeine Frage. Wird ein Vermögensverzeichnis auch angefertigt, obwohl im Testament vermerkt ist, dass die die Ehepartnerin dass nicht muss, quasi entbunden wurde? Hintergrund: Mein Cousin ist verstorben, es existiert ein Berliner Testament, auf seinem Konto ist ein stattlicher Betrag, in dem Testament ist aufgeführt, dass das Geld die Mutter nutzen soll, um sich und den Sohn zu finanzieren, weiter ist vermerkt, dass er nicht möchte dass ein Verzeichnis aufgesetzt werden soll, da alles zwichen der Frau und ihm abgesprochen ist. Familiengereicht sagt, dass wäre egal, weil alles was über 15.000 Erbmasse ist, benötigt eine Verzeichnis. Richtig? lg Mikel |
08.04.2021, 15:30 | #2 |
Routinier
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Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Welche der genannten Personen, deren Verwandtschaftverhältnisse ich leider nicht nachvollziehen kann, ist gesetzlich betreut und bedarf daher einer Auskunft aus diesem Forum?
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08.04.2021, 17:56 | #3 |
Ich bin neu hier
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08.04.2021, 18:12 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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08.04.2021, 18:55 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Stellt sich auch die Frage, warum denn ausgerechnet das Familiengericht die Auskunft haben will. Beim Finanzamt würde es mich weniger wundern, insbesondere wenn der Erblasser vermögend war und es evtl. Erbschaftssteuer abzuasseln gäbe. Wie weit der testamentarische Wunsch nach der Verschleierung der Erbmasse tatsächlich zu berücksichtigen ist, kann ich Dir nicht sagen. Ich würde Dir empfehlen eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Erbrecht einzuholen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
08.04.2021, 19:29 | #6 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.04.2021
Beiträge: 5
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Danke Imre,
wir hatten uns auch gewundert, was das Familiengericht nun möchte. Es wurde alles im Vorfeld geregelt, so dass die Ehefrau eine Vollmacht über das Konto erhalten hatte und das Geld auf Ihr Konto transferiert wurde. Wir machen dennoch eine Verzeichnis, haben ja nichts zu verbergen. Der Papa wollte keine drunter und drüber, was ja leider oft passiert, wenn ein Sachbearbeiter seine Macht rauslässt und mit Aussagen punktet wie "eine handschriftliches Testament wird nicht anerkannt". Tja dann sollten sich die Gerichte mal fähige Verwaltungsmenschen holen die das Berliner Testament kennen. |
08.04.2021, 19:30 | #7 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.04.2021
Beiträge: 5
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09.04.2021, 20:03 | #8 | |
Forums-Geselle
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