Anwalt wer ist zuständig?
Wer beauftragt eigentlich einen Anwalt? Betreuer oder Betreuter?
Und kann man da völlig ausgebotet werden und gilt dann das gesagte, als wären es meine Worte, wenn ich nicht sofort widerspreche? |
Wenn um die Wahrnehmung der Interessen des Betreuten gegen Dritte (zB Behörden, Banken, Vermieter usw) geht, üblicherweise der Betreuer. Das ist ja gerade der Grund der Betreuerbestellung, nämlich weil der Betreute es selbst krankheitsbedingt nicht auf die Kette kriegt. Mal den § 1896 Abs. 2 BGB lesen.
Wenns natürlich gegen den Betreuer geht (Betreuerwechsel), dann nur der Betreute selbst, das kann vom Betreuer auch nicht widerrufen werden. Dito natürlich, wenns um die Aufhebung der Betreuung insgesamt geht. |
Ich behaupte ja, die betreuer Bestellung ist grundlos und ich krieg es sehr wohl "auf die Kette". Und zwar ohne Betreuung wesentlich besser, da mir dann weniger Steine in den Weg gestellt werden.
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Moin moin
Zitat:
Dann stell einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung beim Betreuungsgericht und gut ist's. MfG Imre |
Hab ich ja, aber komme nicht durch.... Die lügen sich da so was zusammen. :SadSigh:
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