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Ein paar Fragen zur Vermögenssorge

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Hallo zusammen, ich bin, was die Betreuung betrifft neu. Aktuell habe ich mit meiner Frau die Betreuung für Ihrer Mutter ...


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Alt 17.05.2021, 12:13   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 12.05.2021
Ort: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 2
Standard Ein paar Fragen zur Vermögenssorge



Hallo zusammen,

ich bin, was die Betreuung betrifft neu.

Aktuell habe ich mit meiner Frau die Betreuung für Ihrer Mutter übernommen da es mit der Berufsbetreuung nur Probleme gab.

Wir haben unteranderen die Vermögenssorge mit dabei und da habe ich einige Fragen zu.

Das Vermögensverzeichnis füllen wir gerade aus.

Vermögen gibt es keines oder sonstige Rücklagen.


Dafür aber Schulden weswegen damalsschon ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet wurde.

Meine Frau ist „zweiter“ Betreuer und hat noch eine frühere Kontovollmacht.

Bei dem Termin wo wir die Bestellungsurkunde bekamen wurde uns aufgetragen diese Kontovollmacht zu löschen da dieses wohl mit den Betreueraufgaben nicht vereinbar wäre.

Schwiegermutter bezieht aktuell Rente, Witwenrente sowie Pflegegeld auf ihr Konto.

Pflegegeld geht an meine Frau.

Von der Rente sowie Witwenrente gehen Miete, Strom, Internet, und TV ab.

Wir 3 wohnen zusammen in einer 4-Raumwohnung da es Schwiegermutter in Zukunft nicht besser gehen wird und sie nicht ins Altenheim möchte, wenn es denn mal soweit sein sollte.

Also nahmen wir sie bei uns auf.

Bei der vorigen Berufsbetreuung konnte sie über ihr Geld verfügen wie sie wollte.

Es gab zwar wie bei uns die Vermögenssorge aber es wurde nichts eingeteilt, also sogenanntes Taschengeld.

Bei dem Termin den wir hatten wurde uns aber mitgeteilt das wir über alles Quittungen und Belege vorweisen müssen egal ob wir ein Eis essen gehen, Urlaub fahren oder sonst was.

Die Fixkosten (Miete ect.) wird in dem Vermögensverzeichnis aufgelistet und nachgewiesen, soweit klar.

Schuldentilgung wird weiterhin vorangetrieben, auch klar.

Nur wie verhält es sich mit dem restlichen Geld von Ihr?

Vor dem Betreuerwechsel wurde das so gehandhabt das alles was übrig blieb nach sämtlichen Kosten vom Konto abgehoben wurde und Schwiegermutter selbst darüber verfügen konnte.

Das würde ich gerne weiterhin so beibehalten, da es Ihr Geld ist und sie damit machen kann was sie möchte.

Nur weiß ich ehrlich gesagt nicht wirklich wie ich dass dann nachweisen soll was sie mit dem Geld machte/ausgab, da das Gericht für alles ja Belege möchte.

Müssen wir jetzt alles getrennt zahlen oder wenn sie selber einkaufen geht immer den Kassenbon geben lassen da es am Jahresende nachgewiesen werden muss?

Stell mir das jetzt schon ziemlich kompliziert vor, wenn für alles und egal was gemacht wird immer und überall eine Quittung ausstellen lassen müssen.

Gibt es da irgendwelche Regelungen oder Erfahrungen?
henne99 ist offline  
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Alt 17.05.2021, 12:58   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard

Hallo henne99!

Zitat:
Zitat von henne99 Beitrag anzeigen
Bei dem Termin den wir hatten wurde uns aber mitgeteilt das wir über alles Quittungen und Belege vorweisen müssen egal ob wir ein Eis essen gehen, Urlaub fahren oder sonst was.
Sofern Sie das Girkonto selbst verwalten: ja.

Zitat:
Zitat von henne99 Beitrag anzeigen
[...] da es Ihr Geld ist und sie damit machen kann was sie möchte.
So ist es dem Grunde nach, richtig. Sofern die Betreute dadurch (und zugleich verursacht durch die der Betreuung zugrundeliegende Erkrankung) ihr Vermögen nicht gefährdet.

Zitat:
Zitat von henne99 Beitrag anzeigen
Nur weiß ich ehrlich gesagt nicht wirklich wie ich dass dann nachweisen soll was sie mit dem Geld machte/ausgab, da das Gericht für alles ja Belege möchte.
Ich gehe, da nichts anderes geschrieben wurde, zunächst einmal davon aus, dass durch die Erkrankung, welche eine Betreuung notwendig macht, die Schwiegermutter nicht in ihrer Fähigkeit beeinträchtigt ist, grundsätzlich eigenständig über ihr Geld zu verfügen und Erklärungen abzugeben. Ich würde daher dazu raten, einen "Dreizeiler" aufzusetzen, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Betreute grundsätzlich allein und eigenständig über ihr Girokonto verfügt ("Erklärung der Eigenverwaltung") und der Betreuer nötigenfalls i.d.R. beratend zur Seite steht. Sinnvollerweise dieses Vorgehen dann mit dem Rechtspfleger abklären. Müsste eigentlich funktionieren, wie in den meistens Gerichtsbezirken, denke ich.

Zudem könnten Sie neben dieser Beratung durch das Betreuungsgericht auch eine Beratung durch den (ich nehme an, es handelt sich um eine ehrenamtliche Betreuungsführung) begleitenden Betreuungsverein in Anspruch nehmen.


Alles Gute! Freundliche Grüße sendet Ihnen Florian
Florian ist offline  
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Alt 17.05.2021, 21:00   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Beiträge: 8,593
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Moin moin


Henne hat geschrieben, dass erst mal die ganzen Fixkosten vom Konto runter gehen und dann der Rest abgehoben wird. Wahrscheinlich sinnvoll, falls eine Pfändung darauf liegen sollte.

Wenn der abgehobene Rest in bar an die Schwiegermitter übergeben wird, dann kann sie ja dafür eine Quittung unterschreiben, mit der die Verwendug des Geldes belegt ist. Was sie it ihrem Geld dann mancht, hat die Rechtspfleger*innen nicht zu interessieren.



Allerdings ist es sinnvoll vorab die Rechtspfleger*In über diese Vorgehensweise zu informieren. Vielleicht wird von dort ein Gespräch mit der Schwiegermutter gewünscht, um zu eruieren, ob dies auch ihr Wunsch ist und ob sie auch fit genug ist, sich nicht über den Tisch ziehen zu lassen.

Es gibt auch Betreute, die so eine Quittung unterschreiben, aber keine Peilung mehr haben, ob sie das Geld ganz, teilweise oder gar nicht bekommen haben. (Das ist jetzt nicht als Unterstellung gegen Dich gemeint, sondern als real existierende Möglichkeit, die ich schon vorgefunden habe).


MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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