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Schweigepflicht von ärzten

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Hallo, Haben Ärzte Schweigepflicht auch dem Betreuer gegenüber? Also wenn der gesundheitssorge hat und der betreute das nicht will. Weil, ...


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Alt 17.05.2021, 17:48   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.04.2021
Beiträge: 39
Standard Schweigepflicht von ärzten

Hallo,
Haben Ärzte Schweigepflicht auch dem Betreuer gegenüber? Also wenn der gesundheitssorge hat und der betreute das nicht will.
Weil, würde gerne wegen der ganzen Gewalt zu einer Psychologin, aber wenn die Betreuerin das alles erfährt, mach ichs nicht.
Pu12345 ist offline  
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Alt 17.05.2021, 18:40   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 669
Standard

Hallo Pu12345!

wenn Du selbst gerne eine Psychologin aufsuchen willst, dann solltest Du das unbedingt tun. Bestimmt ein guter Entschluss, der Dir vielleicht weiterhelfen wird...ohne Deine "Geschichte" zu kennen.

Nur deshalb, weil Dein Betreuer für den Aufgabenbereich Gesundheitssorge bestellt ist, keine psychologische Therapie zu beginnen, vor allem bei "Gewalterfahrungen", von denen Du schriebst, wäre doch schade und vor allem "schelcht" für Dich!

Zu Deiner Frage: Das kann man so einfach nicht beantworten. Dem Grunde nach dient der Aufgabenbereich Gesundheitssorge ja nicht dazu, es dem Betreuer grundsätzlich und immer zu ermöglichen, jedes Privatgeheimnis bei Geheimnisträgern (Ärzten, auch Berufspsychologen usw.) in Erfahrung zu bringen. Dem könnte aus rechtlicher Sicht durchaus der Grundsatz der "Erforderlichkeit" entgegenstehen. Will heißen: Du solltest das vielleicht vorab ganz klar und ausdrücklich einmal mit der Psychologin durchsprechen und mitteilen, dass Du nicht wünscht, dass Dein Betreuer davon erfährt.

Ganz und grundsätzlich immer ausschließen wirst Du es aber nicht können. Es gibt unter Umständen verschiedene Rechtfertigungsgründe, die es dem Psychologen erlauben, bestimmte Informationen (auch an den Betreuer) weiterzugeben. Das betriftft jedoch eher besondere Fälle. Wenn etwa eine Gefahr für Dich besteht usw.

Aber: Der gesetzliche Schutzbereich des § 203 StGB (der ist hier relevant) greift sehr weit, betrifft das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, greift letztlich auf die Unverletztlichkeit der Menschenwürde zurück usw.

Du bist also erstmal, insbesondere dann, wenn Du es vorher mit der Psychologin besprichst, (theoretisch) davor geschützt, dass Dein Betreuer von der Therapie erfährt.

Dennoch wird ja die Krankenkasse involviert usw. Und wenn der Postverkehr über den Betreuer läuft..?! Es ist u.U. schon schiwerig, die Therapie auch praktisch geheim zu halten.

Versuche doch, Dich dem Betreuer anzuvertrauen. Wäre das nicht irgendwie möglich? Wäre doch wirklich schade, wenn Du nur deshalb nicht mit der Therapie beginnen würdest..!


Gruß und alles Gute! Florian
Florian ist offline  
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