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Betreuung beantragen oder nicht!

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Hallo, mein Vater ist 83 Jahre alt. Nach einer schweren Krebserkrankung vor drei Jahren kam er in ein Pflegeheim. Dort ...


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Alt 26.05.2021, 15:48   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.01.2016
Beiträge: 3
Standard Betreuung beantragen oder nicht!

Hallo,
mein Vater ist 83 Jahre alt. Nach einer schweren Krebserkrankung vor drei Jahren kam er in ein Pflegeheim. Dort ist er wieder aufgeblüht, er fühlte sich wohl und schloss Kontakte mit den anderen Bewohnern.
Mein Bruder und ich sind die letzten lebenden Verwandten, wir hatten dafür gesorgt, dass er nach mehrwöchigem Krankenhausaufenthalt in dieses Heim ziehen konnte, er war in einem Palliativzimmer untergebracht, da die Lebenserwartung nur noch auf einige Wochen diagnostiziert wurde.
Das eigentliche Problem ist seine Lebensgefährtin (80 Jahre alt). Sie bekam mit, dass er sich in der Wohneinrichtung wohl fühlte. Der Kontakt zu anderen Bewohnern passte ihr gar nicht. Es war sogar so, dass sie ihm verboten hat, an den gemeinsamen Mahlzeiten und Veranstaltungen teilzunehmen.
Gründe hierfür sind uns nicht bekannt.
Es endete darin, dass wir für unseren Vater einen gesetzlichen Betreuer beantragt haben, um diesem Treiben Einhalt zu gebieten.
Zwei Wochen bevor der Betreuer rechtskräftig eingesetzt wurde, hat sie unseren Vater im Heim abgemeldet und mit zu sich nach Hause genommen, ohne uns zu informieren. Man muss dazu sagen, dass beide vor seiner Krebserkrankung seit ca. 20 Jahren zusammengewohnt haben.
Im Pflegeheim haben mein Bruder und ich unseren Vater fast täglich besucht. Jetzt wo er bei ihr zu Hause wohnt, verweigert sie uns den Zutritt und jeglichen Kontakt. Selbst telefonieren ist nicht möglich. Kontakt zu seinen früheren Freunden hat sie ebenfalls abgebrochen. Wenn sie einkaufen fährt oder anderweitig aushäusig ist, sperrt sie ihn in der Wohnung ein.
Hierzu muss ich sagen, dass er schwer dement ist und für geschäftsunfähig erklärt wurde. Er macht alles was sie sagt, er weiß es nicht besser.
Der eingesetzte Berufsbetreuer kann oder will an diesem Zustand nichts ändern.
Ich habe gelesen, dass bei Beantragung einer Betreuung ein Familienangehöriger bevorzugt werden würde.
Jetzt überlegen mein Bruder und ich, ob einer von uns beiden diese Betreuung beantragen sollte, allein schon deshalb, um diesen unhaltbaren Zustand den unser Vater (bewusst oder unbewusst) ertragen muss, zu beenden.
Ob das lange Zusammenleben der beiden bei der Beantragung eine Rolle spielen würde, wissen wir nicht.
Vielleicht gibt es hier einige Tipps wie wir uns verhalten, bzw. wie wir handeln sollen/können.
Gespräche mit der Lebensgefährtin finden nicht statt da sie von ihr abgelehnt werden.
Voyager ist offline  
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Alt 26.05.2021, 18:14   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 667
Standard

Hallo Voyager,

eine blöde Situation. Warum wurde von Euch beiden nicht einer initial als Betreuer Eures Vaters eingesetzt, zumal Ihr die Betreuung ja angeregt habt? Gibt es Gründe dafür, wolltet Ihr nicht?

In Anbetracht der fortgeschrittenen Erkrankung usw. ist Euch an einer schnellen Lösung im Sinne Eures Vaters gelegen, ist klar. Vermutlich wird es das Beste sein, über den bereits einegsetzten Beteruer weiter zu intervenieren. Er könnte, bei entsprechenden Voraussetzungen, schon tätig werden und das sofort.

Ansonsten könnt Ihr zwei keine Betreuung beantragen, wie Du schriebst, denn eine solche besteht ja bereits. Du meinst den "Betreuerwechsel" bzw. die Entlassung des jetzigen Betreuers und in gleichem Zug die Bestellung von einem von Euch beiden. Wenn der aktuelle Betreuer nicht "mitspielt" könnte das schwierig werden. Es sei denn, es lägen Gründe für seine Entlassung vor, § 1908b BGB. Solche könnten sich evtl.(!) daraus ergeben, dass er bei dem in Frage stehenden "Einsperren", wenn ein solches denn tatsächlich vorliegen sollte (ist schnell mal dahergesagt...), untätig blieb und bleibt, obwohl er nachweislich Kenntnis davon hat.

Besser wäre wohl ein einvernehmlicher Wechsel, das wäre grds. möglich und läge im Ermessen des Betreuungsgerichtes. Am besten (und schnellsten) ließe sich jedoch, wie gesagt, durch den aktuellen Betreuer etwas ändern und (hoffentlich) verbessern.

Kurz noch zu dem von Dir angeführten "Einsperren". Schließt die Lebensgefährtin die Haustür und/oder gar die Zimmertür ab, wenn sie wegfährt? Relevant wäre dabei, ob in die häusliche Pflege ein ambulanter Pflegedienst mit einbezogen ist.


Gruß Florian
Florian ist offline  
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Alt 26.05.2021, 18:24   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Nur kurz, ich denke nicht, dass ein Betreuerwechsel auf Ehrenamt schwierig würde. Das hat Vorrang-und wird gerne gesehen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 29.05.2021, 17:18   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 667
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Nur kurz, ich denke nicht, dass ein Betreuerwechsel auf Ehrenamt schwierig würde. Das hat Vorrang-und wird gerne gesehen.
Ja, vermute nur, dass es eben Gründe gab, keinen der beiden zu bestellen. Dann würde es schwieriger. Weitere Frage wäre, ob sie in dem Initialverfahren überhaupt beteiligt wurden. Deshalb fragte ich Voyager. Aber da kommt scheinbar nichts mehr. Egal. Das Einfachste und Schnellste wäre halt naklar Einvernehmen mit dem bereits eingesetzten Betreuer zu erzielen und diesen zum Handeln, sofern erforderlich, zu bewegen. MfG
Florian ist offline  
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Alt 29.05.2021, 20:11   #5
She
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.12.2020
Beiträge: 60
Standard

Hallo,

ich möchte keinen Ärger machen und habe lange überlegt, ob ich jetzt antworte oder nicht. Da sich aber hier Betreuer die Mühe machen Rat zu geben schreibe ich einfach mal meine Meinung.

Als ich den ersten Post gelesen habe, dachte ich nur, das passt absolut nicht.

Der TE ist über 5 Jahre angemeldet.
Vor 3 Jahren kam sein Vater ins Heim.
Jetzt schreibt er den ersten Post.

Er und sein Bruder sorgten vor 3 Jahren für die Heimaufnahme. Also, sofern der Vater – was ich bei der Beschreibung vermute – den Heimvertrag nicht mehr regeln konnte, müsste doch einer der Brüder eine Vollmacht haben. Ohne Vollmacht keine gültige Heimaufnahme und ich währe mit ihnen zusammen den Weg der Betreuungsbestellung gegangen. (welche normalerweise schon im KH geschieht.)

Palliativ, wenige Wochen Lebenserwartung - und der Vater lebt nach 3 Jahren immer noch. Das ist erfreulich und kommt vor, aber nicht sehr häufig.

Die Lebensgefährtin verbietet ihm im Heim den Kontakt zu anderen Mitbewohnern, sowie gemeinsame Veranstaltungen. Da hat das Heim nicht eingegriffen?

Aus diesem Grund wurde eine Betreuung angeregt? Was soll der Betreuer machen, den ganzen Tag im Heim auf die Lebensgefährtin warten und dann schimpfen?

Zwei Wochen vor Einsatz der Betreuung hat die LG den Vater im Heim „abgemeldet“? Wie geht das? Hat sie eine Vollmacht? Selbst wenn, sollte sie nicht meine Vertragspartnerin gewesen sein hätte es nichts bewirkt, außer dass ich

a. mit dem Betreuungsgericht telefoniert hätte und
b. mich mit der LG und den Brüdern an einen Tisch gesetzt hätte.

Die LG spricht nicht mit dem TE und er darf auch nicht ins Haus. Woher weiß er, dass sein Vater eingeschlossen wird?

Ach ja, der TE schrieb , er und/oder sein Bruder haben den Vater beinahe täglich besucht. Die LG muss laut Ausgangsscheiben auch besucht haben.

Wann bitte war das? Dies ist seit weit über einem Jahr in den Pflegeheimen, dank Corona, nicht mehr möglich.
She ist offline  
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Stichworte
betreuung beantragen, einsperren


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