Dies ist ein Beitrag zum Thema Zusatzkosten durch Versäumnisse vom Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ob ich beweisen will, das alle Betreuer so sind?
Nö!
Nur das es sowas gibt!
Das wird gerne immer abgewiegelt!
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09.06.2021, 16:17 | #11 |
Einsteiger
Registriert seit: 07.06.2021
Beiträge: 15
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Ob ich beweisen will, das alle Betreuer so sind?
Nö! Nur das es sowas gibt! Das wird gerne immer abgewiegelt! Tatsächlich durfte ich beruflich schon sehr gute Betreuer Kennenlernen! Manche bekam man wiederum nie zu Gesicht 🤷 |
09.06.2021, 17:31 | #12 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Zitat:
ich melde mal meine Zweifel an deiner Darstellung an! Du schriebst, es seinen Verbindlichkeiten in Höhe von fast 5.000,00 EUR bei Kabel Deutschland aufgelaufen - hieran habe ich so meine Zweifel. Ich weiß zwar nicht, welche Leistungen bei Kabel Deutschland gebucht waren, gehe ab davon aus, dass die mtl. Gebühren max. bei 20,00 EUR lagen (du kannst mich gerne korrigieren). Bei jährlichen Kosten von ca. 250,00 EUR dauert es XXX Jahre, bis man auf 5.000,00 EUR kommt. Zum anderen hast du bisher nicht dargelegt, warum es eine schuldhafte Pflichtverletzung war, dass der Anschluss nicht gekündigt wurde (erfolgte eine Aufnahme im Pflegeheim oder was war der Grund. Die Tatsache, dass ein Sparbuch nicht auffindbar war/ist, bedeutet noch nicht, dass der/die Betreuer schuldhaft gehandelt hat. Es kann ja sein, dass es bereits bei Übernahme der Betreuung nicht auffindbar war. Sollte der/die Betreuer tatsachlich schuldhaft eine Pflichtverletzung begangen haben, ist er/sie natürlich hierfür auch haftbar - man müßte sich dann allerdings auch mit der Frage beschäftigen, ob die Ansprüche nicht bereits teilweise verjährt sein könnten. |
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09.06.2021, 17:42 | #13 |
Einsteiger
Registriert seit: 07.06.2021
Beiträge: 15
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Kabel Deutschland wurde ab Räumung der Wohnung nicht mehr bezahlt bzw hätte gekündigt werden müssen! Meine Mutter war von 2008 bis 2016 in Betreuung!
Mit Mahnkosten/Inkasso/ Gericht kommen die fast 5000€ sehr wohl hin! Zumal der Gerichtsvollzieher bei meinen Eltern an der neuen Bleibe klingelte und pfänden wollte und mein Vater wusste von nichts! Dies wäre nun mal die Aufgabe des Betreuers gewesen. Der Betreuungsverein hat es ja zugegeben! Warum du mich jetzt der Lüge bezichtigst verstehe ich gerade nicht! Zeigt aber, das ihr mit Kritik nicht umgehen könnt, in dem ihr behauptet das könne garnicht so sein! Auf der einen Seite wird geschrieben, das Fehler passieren können ( da gebe ich dir Recht) auf der anderen Seite wird unterstellt man würde etwas erfinden! Das Sparbuch hat der Betreuer selbst angelegt bzw sein Vorgänger. |
09.06.2021, 17:53 | #14 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Du solltest die Pferde mal etwas besser am Zügel halten!
Kannst du mir bitte sagen, an welcher Stelle ich dich der LÜGE bezichtigt habe?? Aber sei' s drum, dein Beitrag spricht für sich. Ihr braucht doch nur eine Klage gegen den Betreuungsverein einzureichen - eine Rechtsschutzversicherung braucht man dafür nicht. |
09.06.2021, 18:08 | #15 |
Einsteiger
Registriert seit: 07.06.2021
Beiträge: 15
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Mit dem Satz: Ich melde mal Zweifel an deiner Darstellung!
Selbiger Betreuungsverein betreute damals auch meinen Vater. Diese hätten ja dann für meinen Vater als Miterbe gegen sich selber klagen müssen! Für die Akteneinsicht benötigt man ja meines Wissens die Zustimmung aller Erben oder nicht? |
09.06.2021, 22:41 | #16 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 282
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Um was geht es hier?
Ums Frust abladen? Ist erledigt. Und jetzt? Sehr sehr unsachlich, liebe Diana! |
10.06.2021, 18:31 | #17 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Weiss nicht, fand ich jetzt nicht unsachlich, sondern weist auf ein Problem hin, dass mich schon lange ärgert: dass Betreuungsvereine von der Rechnungslegungspflicht befreit sind. Leuchtet mir nicht ein, warum das so ist. Denn wenn man z. B. so einen Vertrag vergisst zu kündigen, fällt es einem doch spätestens bei der jährlichen Rechnungslegung auf.
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10.06.2021, 20:51 | #18 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Um die abschließende RL kommen die Betreuungsvereine m.W. auch nicht herum. Allerdings kenne ich auch RechtspflegerInnen, die eine jährliche RL bei Vereinsbetreuungen auch bei deutlicher Mehrarbeit für sich selber eher befürworten würden. So manches Chaos am Ende einer Betreuung wäre damit sicherlich vermeidbar. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
11.06.2021, 16:14 | #19 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Jeder Rechtspfleger kann bei befreiten Betreuern jederzeit (für die Zukunft) die laufende Rechnungslegungspflicht anordnen. Offenbar ist einigen der Halbsatz in § 1908i Abs. 2 BGB unbekannt („ soweit das Betreuungsgericht nichts anderes anordnet“). Dazu muss auch gar kein Missbrauchsverdacht bestehen. Vielen Vereinsbetreuern wäre das Recht, aber die Rechtspfleger müssten das auch jedesmal nachrechnen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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Stichworte |
befreiung, betreuer haftung, unterlagen, versäumnisse |
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