Dies ist ein Beitrag zum Thema Zusatzkosten durch Versäumnisse vom Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin neu hier und frage als Bevollmächtigte des Erben einer Betreuten.
Die Betreute ist Ende 2019 verstorben und ...
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07.06.2021, 19:21 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 07.06.2021
Ort: NRW, Bergisches Land
Beiträge: 2
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Zusatzkosten durch Versäumnisse vom Betreuer
Hallo, ich bin neu hier und frage als Bevollmächtigte des Erben einer Betreuten.
Die Betreute ist Ende 2019 verstorben und noch heute erhalten wir Rechnungen und Mahnungen aus 2019 wie z.B. Apothekenrechnungen, Zuzahlungen Zahnarztleistungen, Krankenfahrtrechnungen etc. Durch "Nichthandeln" sind zudem hohe Rechtsanwaltskosten und Gebühren für die Eintragung einer Zwangshypothek entstanden. Alles Punkte, die man hätte mit ein wenig Kommunikation vermeiden können... Bis 2018 hatten wir die Betreuung durchgeführt und entsprechende Befreiungen erwirkt. Auch verweigert der Betreuer die Herausgabe der Unterlagen Fragen: 1. Ist der Betreuer nicht verpflichtet, wirtschaftlich im Sinne der Betreuten entsprechende Befreiungen etc. zu beantragen? 2. Können wir uns die Kosten bei dem Betreuer wiederholen? 3. Welche Schritte müssen wir hierzu einleiten? (leider hat der Erbe keine RS-Versicherung) 4. Ist der Betreuer verpflichtet, uns alle Unterlagen auszuhändigen? (die Betreuung endet doch mit dem Ableben des Betreuten, oder?) Danke für eure Hilfe |
08.06.2021, 07:16 | #2 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Leider sind die Infos bißchen vage die in dem Beitrag enthalten sind.
Das eine Zwangshypothek eingetragen hätte werden müssen wegen fehlender Zuzahlungen ist schlecht denkbar- in der Relation. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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08.06.2021, 10:43 | #3 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Zitat:
die Beantragung von der Befreiung von der Zuzahlung bei der Krankenkasse beantrage ich nur, wenn im Vorhinein klar ist, dass der betreute Mensch im entsprechenden Jahr mehr Kosten an Zuzahlungen haben wird als mit der Vorauszahlung, die ja auf jeden Fall "weg" ist. Wenn ich mir nicht sicher bin, wird der Antrag im Nachhinein gestellt und die Bezahlung der Rechnungen anhand von Kontoauszügen belegt. Dann erstattet die Krankenkasse auch im Nachhinein. Ist dann auch kein Versäumnis, weil es für den betreuten Menschen günstiger sein kann als die Vorauszahlung. Ihr könnt den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung für 2019 problemlos in diesem Jahr noch stellen und bekommt die Zuzahlungen dann ebenso problemlos erstattet. Gruß, Sonnyblue |
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08.06.2021, 23:50 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 07.06.2021
Beiträge: 15
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Nach § 1833 BGB i.V.m. § 1908i BGB steht dem Betreuten (oder dessen Erben) gegen den Betreuer ein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn letzterer den Schaden durch eine schuldhafte Pflichtverletzung verursacht hat. Ausgangspunkt für eine Haftung des Betreuers ist immer der ihm vom Gericht zugewiesene Aufgabenkreis.
Vielleicht hilft dir das weiter! Betreuer können haftbar gemacht werden! Dafür gibt es sogar extra Versicherungen die Betreuer dafür abschließen. |
08.06.2021, 23:59 | #5 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
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09.06.2021, 00:01 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 07.06.2021
Beiträge: 15
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Also ich lese da noch ein bißchen mehr wie nur nicht beantragte Befreiungen.
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09.06.2021, 11:48 | #7 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Zitat:
wenn jemand Ende 2019 stirbt, sind sicherlich einige Rechnungen aus dem Jahr noch gar nicht erstellt. Nach dem Tod ist die Betreuung aber beendet. Da darf ein Betreuer nicht mehr ans Konto des Betreuten. Infolge entsteht eine Lücke, wenn die Angehörigen das nicht übernehmen. Und wenn sie das nicht tun, dann gibt es eben Mahnungen. Gestern hat mir noch eine Kollegin von einem unerfreulichen Gespräch mit der Angehörigen ihrer verstorbenen Betreuten erzählt. Meine Kollegin wurde beschimpft, weil sie sich nicht um die Beerdigung kümmert, die Steuererklärung für 2020 noch nicht erledigt hat und das mit dem Testament, das solle sie auch klären. Meine Kollegin hat ihr erklärt, dass die Unterlagen für die Steuererklärung noch nicht komplett vorliegen und die Betreuung mit dem Tod beendet sei, sie also gar nicht mehr in Vertretung handeln darf. Die Angehörige fand das eine Unverschämtheit und hat den Hörer nach einer Schimpftirade ohne Verabschiedung aufgelegt. Welch ein Frust nach einer wirklich aufreibenden Betreuung! Allerdings ist die Bezeichnung "Betreuer" auch irreführend und weckt Erwartungen, weil sie erinnert an 24Std. Bereitschaft, gesetzliche Betreuung oft verwechselt wird mit sozialer Betreuung und Angehörige und ehrenamtliche Betreuer oft tatsächlich beide Bereiche abdecken. Wer selbst die Betreuung für Angehörige nicht übernimmt, sollte nicht vergessen, dass Berufsbetreuer der Kontrolle des Gerichts unterliegen, die Aufgabenbereiche per Gericht festgelegt und eine jährliche Prüfung und nach dem Tod eine Abschlussprüfung stattfindet. Also wenig Raum für Kungelei bei den vom Gericht bestellten freiberuflichen Betreuern!!! Wenn in der Presse allgemein vom Betreuer die Rede ist, denkt man an die freiberuflichen Berufsbetreuer, aber gerade die werden am strengsten und regelmäßig kontrolliert. Gruß, Sonnyblue |
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09.06.2021, 12:31 | #8 |
Einsteiger
Registriert seit: 07.06.2021
Beiträge: 15
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Ein Beispiel:
Der Betreuungsverein der meine Mutter betreute, hat es versäumt, Kabel Deutschland zu kündigen. Es lief ein Betrag von fast 5000€ auf. Dies sah ich durch Zufall, als man mir einen kurzen Einblick in ihre Akte nach dem Tod gewährte! Auf meine Frage wie das Zustande kam, hieß es: der damalige Kollege hätte nicht ordentlich gearbeitet, genauso war ein Sparbuch unauffindbar. Dieses mussten wir dann auch erst neu beantragen, was gute 3 Monate dauerte! |
09.06.2021, 14:33 | #9 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Zitat:
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09.06.2021, 14:42 | #10 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 243
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Zitat:
Ich verstehe deinen Unmut, aber was willst du uns damit "beweisen"? Dass alle Betreuer miese Arbeit leisten? Du wirst in jeder Branche schwarze Schafe finden. Hau ich jetzt auf alle KFZ-Mechatroniker drauf, weil einer mich mal übern Tisch gezogen hat? Auf alle Frisöre, weil mir einer mal die Haare verschnitten hat? Damit ist niemandem geholfen und es kann (zukünftig) nicht konstruktiv gearbeitet werden. Und zu dem Sparbuch: Fehler sind menschlich, jeder kann mal was verlegen. Ärgerlich, mit Aufwand verbunden, ja. Ich verstehe das man sauer ist. Aber permanentes Aufregen und Rumnörgeln nützt auch nichts. Wie Sonnyblue schon geschrieben hat: Betreuer werden geprüft und solche Fehler oder Versäumnisse werden bearbeitet und kommen nicht bei jedem Betreuten monatlich vor. |
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befreiung, betreuer haftung, unterlagen, versäumnisse |
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