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Aufhebung Einwilligungsvorbehalt

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Hallo, Mein Vater hat eine Betreuung. Diese wird von einem Anwalt getätigt. 2019 wurde der Einwilligungsvorbehalt aufgehoben vom Gericht und ...


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Alt 08.06.2021, 16:49   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.06.2021
Beiträge: 15
Standard Aufhebung Einwilligungsvorbehalt

Hallo,

Mein Vater hat eine Betreuung.
Diese wird von einem Anwalt getätigt.
2019 wurde der Einwilligungsvorbehalt aufgehoben vom
Gericht und mein Vater kann über sein Konto wieder
verfügen. Da er eh schon immer ein sparsamer Mensch war, klappt das sehr gut.
Allerdings gibt es noch ein Sparbuch, mein
Vater möchte zwar nichts abheben, fragt sich aber,
ob der Betreuer mit Aufhebung des Einwilligungsvorbehalt, nicht auch das Sparbuch hätte aushändigen müssen?
Einblick in seine Rentenbescheide bekommt er auch nicht!
Kontoauszüge auch erst, seit er der Einwilligungsvorbehalt aufgehoben wurde und die holt er sich selber.

Da mein Vater seit über 2 Jahren alles alleine macht,
sei es Arzttermine, Friseurtermine usw und diese auch alleine wahrnimmt, alleine einkaufen geht, haben wir nun beschlossen die Aufhebung der Betreuung zu beantragen. Der Betreuer kam bisher einmal im Monat zu meinem Vater, dort setzte er sich dann in das Auto meines Vaters und erledigte seinen Einkauf damit und mein Vater seinen. Ansonsten fährt mein Vater alleine. Dies hörte schlagartig auf, als der Betreuer erfuhr das wir Kontakt haben! Vorher wollte er, das mein Vater sein Auto verkauft und er würde ihn dann einmal im Monat zum einkaufen fahren. Mein Vater kann seit einem Arbeitsunfall nicht mehr lange laufen und ist auf das Auto angewiesen um unabhängig seine Termine, Einkäufe und sozialen Kontakte wahr zu nehmen! Auch hält er seine Wohnung sauber, kocht und wäscht. Seine Bankgeschäfte macht er auch ordentlich. Es gibt eigentlich nichts, was eine Betreuung noch aufrecht halten würde. Seit dem letzten Besuch des Betreuers, eine Woche nach Ostern, nach dem der Betreuer eine Bankvollmacht von meinem Vater wollte und er dies ablehnte, schlug er selbst vor, das man die Betreuung ja aufheben könnte, da er ja eh alles alleine mache. Als mein Vater ihn darauf hinwies, das dies längst hätte geschehen müssen, sagte er, das er es veranlasse! Mein Vater wartete nun seit 2 Monaten auf Post. Nix kam. Gestern habe ich nun bei Gericht angerufen und nachgefragt. Und siehe da, es wurde nichts eingereicht!
Man gab mir nun das Aktenzeichen und den Hinweis, die Aufhebung selbst zu beantragen bzw natürlich mein Vater! Das werden wir nun auch tun!
Ich Frage mich allerdings, für was der Betreuer eine Rechnung stellt, wenn er absolut nichts zu tun hat! Anträge usw müssen nicht gestellt werden, da mein Vater in Rente ist, Banksachen erledigt er selber!
Also was bitte stellt er da in Rechnung? Seinen Einkauf den er mit dem Auto meines Vaters tätigt um sich jeden Monat 3,5 Stunden abrechnen zu können? Seit 2 Monaten nichts von sich hören lässt und nicht mal die Aufhebung der Betreuung eingereicht hat, was mit einem 2 Seiten Formular zum Ausdrucken im Internet zu finden ist und schnell erledigt ist?
Ich bin gerade echt sauer und habe das Gefühl, das man Betreute ja so garnicht gern wieder ins normale Leben angeben möchte, da eine Einnahmequelle flöten geht! Anders kann ich mir dieses Verhalten nicht erklären, da doch sonst wirtschaftlicher Schaden abgehalten werden soll, ist der Betreuer hier meiner Meinung nach selbst der Verursacher!
Diana123 ist offline  
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Alt 08.06.2021, 17:02   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
Standard

Hi,

Meine Betreuerin würde einen Teufel tun mit mir regelmäßig einkaufen zu gehen, oder Arzt/Frisörtermine aus zu machen. Das ist auch gar nicht ihre Aufgabe sondern die von der Einrichtung in der ich lebe. Die sie wiederum organisiert hat.

Was tut sie dann für mich?

Den ganzen Blödsinn im Hintergrund den man so nicht mit bekommt wenn man außen stehend ist Steuerklärung, Anträge bei Ämtern, klagen gegen Ämter, Anträge bei der Krankenkasse stellen und und und... Sicher dass der Betreuer deines Vaters das nicht auch tut?

Mir freundlichen Grüßen
Ela
Elara ist offline  
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Alt 08.06.2021, 17:13   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.06.2021
Beiträge: 15
Standard

Wie schon geschrieben, ist mein Vater in Rente!
Es gibt nichts zu beantragen! Weder auf Ämtern, noch sonst wo!
Das er mit meinem Vater einkaufen ging, war das einzige in den letzten 2 Jahren! Das dies nicht seine Aufgabe ist, ist mir schon klar, aber irgendwas muss man ja machen um eine Abrechnung zu stellen!
Mein Vater lebt auch nicht wie du in einer Einrichtung,
sondern in einer Wohnung!
Diana123 ist offline  
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Alt 08.06.2021, 17:22   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Das dies nicht seine Aufgabe ist, ist mir schon klar, aber irgendwas muss man ja machen um eine Abrechnung zu stellen!
Hallo,


es gab ja sicherlich zu Beginn der Betreuung einen Grund warum sie eingerichtet wurde. Gerade Betreuungen mit Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge fallen ja nicht vom Himmel.


Und ja, die pauschale Abrechnung erscheint natürlich bei Fällen mit evtl. wenig anfallenden Tätigkeiten extrem ungerecht zu sein aber der Gesetzgeber hat eben genau dies vorgesehen.
Bei Fällen mit hohem Arbeitsaufwand gibt es ja auch nicht mehr Vergütung.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 08.06.2021, 17:28   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.06.2021
Beiträge: 15
Standard

Ja, allerdings war der Einwilligungsvorbehalt nicht wegen zu viel ausgeben! Und wurde zurecht aufgehoben!

Aber könnte mir vielleicht jemand die Frage beantworten,
warum mein Vater sein Sparbuch nicht bekommt und keine Einsicht in seine Rentenbescheide?
Diana123 ist offline  
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Alt 08.06.2021, 17:34   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Aber könnte mir vielleicht jemand die Frage beantworten,
warum mein Vater sein Sparbuch nicht bekommt und keine Einsicht in seine Rentenbescheide?

Diese Frage kann dir hier sicherlich niemand beantworten, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.


Die Frage kann lediglich der bestellte Betreuer beantworten.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 08.06.2021, 17:37   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.06.2021
Beiträge: 15
Standard

Danke Dir!
Ich hatte dies auch gestern bei Gericht erfragt und der
Herr am Telefon konnte mir die Frage nicht beantworten.
Dann werden dies so auch in dem Antrag zur Aufhebung mitteilen, das dies bisher verweigert wurde.
Diana123 ist offline  
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Alt 08.06.2021, 18:27   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Mach mal langsam in deinem Frust.
Bei uns benötigt man zur Aufhebung einer Betreuung ein ärztliches Attest in dem das "alles selbst machen" bestätigt wird.
Es reicht nicht wenn beide, also Betreuter und Betreuer, lediglich sagen: es reicht jetzt.
Vielleicht liegt dieses Attest noch nicht vor.


Das es für Aussenstehende immer so aussieht wie wenn Betreuer nur eine ruhige Kugel schieben ist nichts Neues und lange bekannt.
Schickt dein Vater tatsächlich selbst die Rentenbescheide an seine Krankenkasse? Beantragt er selbst seine Befreiung? Macht er wirklich selbst die Steuererklärung, regelt die Nebenkostenabrechnung für die Wohnung usw. usw.
Rentner sein heisst nicht, dass es gar nichts an Alltagsgeschäften zu tun gibt.


Zitat:
Dann werden dies so auch in dem Antrag zur Aufhebung mitteilen, das dies bisher verweigert wurde.
Setze dich vielleicht erst einmal mit dem Betreuer deines Vaters in Verbindung und versuche dort deine Fragen zu klären- viel Kontakt scheint da ja nicht zu bestehen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.06.2021, 19:02   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.06.2021
Beiträge: 15
Standard

Das Attest wird erst benötigt, wenn der Antrag eingereicht ist!
Bzw wir besorgen jetzt erst einmal eins selber!
Was dies betrifft, kam bisher nämlich nix von Betreuer!
Er hätte sich dann ja zumindest mal diesbezüglich melden müssen!
Seit 2 Monaten aber Funkstille!
Oder willst du behaupten, das ein Betreuer dies bekommt ohne das der Arzt den Betreuten zuvor gesehen hat?
Wohl kaum!
Da der Betreuer die Herausgabe bzw Einsicht der Rentenbescheide verweigert, ist das wohl kaum möglich!
Würde mich nicht wundern wenn er das auch nicht macht!
Auch eine Befreiung bei der Krankenkasse hat mein Vater nicht! Uuups, wäre das nicht der Job des Betreuers?
Die Fachärzte die mein Vater bräuchte zwecks Überweisung für seine Gehbehinderung, habe ich rausgesucht, da mein Vater kein Internet hat!
Seine Nebenkostenabrechnung macht er tatsächlich selber!
Nachdem sein Betreuer einmal die Zahlung zurückgebucht hatte, und auf Ratenzahlung machen wollte, obwohl mein Vater mehr als genug Geld auf den Konto hatte und mein Vater sich deshalb bei der Wohnungsbaugesellschaft beschwerte, die Ratenzahlung rückgängig gemacht wurde und sofort alles wieder beglichen wurde, wurde der Einwilligungsvorbehalt aufgehoben!

Es gibt viele gute Betreuer!
Es gibt aber auch viele die sich nur bereichern oder tatsächlich eine ruhige Kugel schieben!
Berichte dazu gibt es genug!
Erfahrungen selber mit dem Betreuungsverein der meine Mutter betreut hat, hab ich auch gemacht!
Es wurden Schulden im vierstelligen Bereich gemacht, weil man es versäumt hat, Kabel Deutschland zu kündigen, genauso war nach dem Tod ein Sparbuch unauffindbar!
Diana123 ist offline  
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Alt 08.06.2021, 20:48   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,589
Standard

Moin Diana


Hör auf mit dem blödsinnigen Betreuerbashing, oder hat Dir das auch nur einen Millimeter weitergeholfen? Sicherlich nicht!
Und wenn sich die Angehörige eines meiner Betreuten so aufspielen würde, dann lasse ich sie am ausgestreckten Arm verhungern!!!


Also wenn Du etwas erreichen willst, dann frage erst einmal höflich den Betreuer wie es mit der Aufhebung der Betreuung steht und welche Aufgaben Dein Vater wieder übernehmen müßte. Bzw. wie weit er Unterstützung benötigen würde, auch wenn er selber entscheiden kann und soll.
Dann wird sich auch ein vernünftiger Weg zur Aufhebung der Betreuung finden. Der Königsweg wäre z.B. wenn Betreuer und Betreuter gemeinsam den Antrag auf Aufhebung stellen würden.



Die einfache Aufhebung ist ja nicht alles. Die ganzen Unterlagen müßten ja auch wieder an Deinen Vater übergeben werden und er müßte sich auch wieder in seine Angelegenheiten einarbeiten. Das geht nicht von jetzt auf gleich.

Und schon gar nicht, wenn zwischen Dir und dem Betreuer die Funken sprühen.



MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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