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Schäden durch die rechtliche Betreuung eines Messie im Rhein-Erft-Kreis

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Alt 17.06.2021, 18:29   #11
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
"die Wohnung nach der Entrümpelung wieder perfekt bewohnbar wäre."


Perfekt bewohnbar wäre auch nicht im Sinne des Erfinders.

aber im Sinne des Vermieters...


MfG


Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.06.2021, 19:06   #12
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Also: um die Wege mal klarzustellen:

Das Betreuungsgericht beaufsichtigt Betreuer und kann ggf Weisungen erteilen, wenn Pflichtverletzungen vorliegen. Scheint hier nicht der Fall zu sein. Mit dem SHT hat das Betreuungsgericht absolut nichts zu tun (das gilt in beide Richtungen).

Pflichtverletzungen des SHT zu klären ist Sache des Sozialgerichtes. Klagebefugt (=beschwert) ist nur der Antragsteller (ggf durch seinen Betreuer), niemals dessen Vertragspartner. Egal ob im Mietrecht oder in jedem anderen Rechtsbereich.

Hat der Vertragspartner (hiermit meine ich jetzt den Mieter) schuldhaft eine Pflichtverletzung begangen, sind im Verhältnis der beiden die Zivilgerichte (Amts- oder Landgericht, je nach Streitwert) zuständig. Üblicherweise wird der vereinfachte Weg über Mshnbescheid/Vollstreckungsbescheid gegangen.

Ich hoffe, dass damit alle Unklarheiten beseitigt sind und klinke mich aus.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de

Geändert von HorstD (18.06.2021 um 12:30 Uhr)
HorstD ist offline  
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