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Schäden durch die rechtliche Betreuung eines Messie im Rhein-Erft-Kreis

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ehr geehrte Damen und Herr3en, meine Gr0ßmutter (eine ältere Dame) hatte ein ca. 30qm großes Appartement an jemanden vermietet, der ...


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Alt 15.06.2021, 12:12   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 14.06.2021
Beiträge: 3
Frage Schäden durch die rechtliche Betreuung eines Messie im Rhein-Erft-Kreis

ehr geehrte Damen und Herr3en,

meine Gr0ßmutter (eine ältere Dame) hatte ein ca. 30qm großes Appartement an jemanden vermietet, der dann messiekrank wurde und wie sich im Sommer 2018 herausstellte im Sommer 2018 unter rechtliche Betreuung gestellt wurde.
Damit fing das Chaos an. Der damals noch erwerbsfäühige Messie lebt jetzt wohl in einem Heim. Das Appartement wurde entrümpelt und renoviert. Die meisten Zahlungen stehen noch aus und meine Großmutter bleibt scheinbar auf einem immensen Schaden sitzen. Die rechtliche Berufsbetreuerin meldet sich seit Herbvst 2019 nicht mehr, da Sie meint, dass bei der betreuten Person für Sie nichts zu holen sei. Sozialämter, Jobcenter, Ministerien, Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichte reagieren nicht, obwohl sie nach dem Gesetz hierfür zuständig sind. Ich weiss nicht weiter, Ich hoffe hier weiss jemand Rat.

Ich habe über meine schlechten Erfahrungen mit dieser rechtlichen Betreuung des Messies mal ein Buch geschrieben. Damit könnte ich Betrofffene bestimmt näher informieren. Wenn so etwas hier erlaubt ist, würde ich Sie gerne näher darüber informieren und hoffe auch, dass mir jemand in dieser Sache helfen kann.

Mit freundlichen Grüßen
CRIS
CRIS ist offline  
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Alt 15.06.2021, 15:05   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
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Was hat die Betreuerin deiner Meinung nach falsch gemacht?
hanns ist offline  
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Alt 15.06.2021, 15:20   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
Standard

Du schreibst sehr vage.


Unabhängig von der finanziellen Situation des ehemaligen Mieters stellen sich mir erst einmal ein paar Fragen:

- Wer hat die Wohnung wann gekündigt?

- Wer denn die Entrümpelung und die Renovierung der Wohnung beauftragt?

- Warum begann in Deinen Augen das Chaos mit der Betreuerbestellung?


Vielleicht können wir nach Deiner Beantwortung etwas Licht ins Dunkel bringen.

Gruß,
Sonnyblue
sonnyblue3 ist offline  
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Alt 15.06.2021, 15:57   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
Standard

Ich habe den Thread mal an die richtige Stelle geschoben.

Ich sehe nach der Ausgangsfrage auch erst mal keine Pflichtverletzung der Betreuerin. Diese ist für den betreuten Menschen da, Interessen Dritter (zB von Vertragspartnern) kommen erst sehr weit hinten, und auch nur dann, wenn sie sich auf den Betreuten nachteilig auswirken. Was haben wir? Einen kranken Betreuten (Messie ist ja keine Krankheit, sondern nur dessen auswirkung). Diese Person konnte offenbar nicht mehr in der eigenen Wohnung leben, die Betreuerin hat für Abhilfe gesorgt.

Nun bleibt die vermüllte Wohnung zurück. Klar wäre es Pflicht des Mieters, diese leer und „besenrein“ zu übergeben. Aber der Betreute kann das wohl nicht, und es ist nicht Pflicht der Betreuerin, selbst zu entmüllen. Eine entsprechende Firma beauftragen ja, aber dafür müsste ja Geld vorhanden sein. Das zumindest anscheinend nicht da ist. Zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betreuten wurde ja nichts gesagt. Aber zumindest dürfte eine Rente (wenn sie gezahlt wird), voll bei den Heimkosten angerechnet werden. Gibts keine Kaution, gibts nichts durch den Vermieter zu Geld zu machendes (vermieterpfandrecht)? Nein?

Dann kann man die Entsorgungskosten natürlich als Schadensersatz von dem Betreuten verlangen (nicht von der Betreuerin, an die würden Mahnungen nur stellvertretend zuzustellen sein). Am einfachsten Mahnbescheid beim Amtsgericht und danach den Gerichtsvollzieher beauftragen. Die Betreuerin müsste da ggü dem GV die Vermögensauskunft für den Betreuten abgeben („Offenbarungseid“). Aber wenn da tatsächlich nichts ist, hat man schlechtem Geld nur Gutes hinterher geworfen.

Also läuft das wahrscheinlich darauf hinaus, dass der Vermieter die Kosten lediglich als Betriebsausgabe bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung steuermindend absetzen kann. Cest la vie. Das ist das allgemeine Lebensrisiko, wenn man Wohnungen vermietet. Man kann nicht immer ein Geschäft machen, manchmal zahlt man auch drauf.

Mit der Betreuerin hat das aber alles nix zu tun. Es wäre doch nicht anders (allenfalls schlimmer) gekommen, wäre diese nicht bestellt worden. Dann wäre der Mieter immer noch in der Bude. So wars halt ein Ende mit Schrecken. Besser als anders herum.

Und wenn das Ganze Stoff genug für ein ganzes Buch geliefert hat, kann man den Schaden ja vielleicht auch von den Tantiemen bezahlen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 17.06.2021, 14:49   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 14.06.2021
Beiträge: 3
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Die gerichtlich bestellte rechtliche Berufsbetreuerin (eine Rechtsanwältin) ist laut Betreuungslexikon zur Beauftragung und Bezahlung der Kosten der Wohnungsrenovierung und -entrümpelung verpflichtet. Diese Kosten kann Sie dann vom Sozialamt ersetzt verlangen.
Doch hier hat die rechtliche Berufsbetreuerin, die seit Herbst 2019 nicht mehr mit der ehemaligen Vermieterseite sprechen will, die Beauftragfung und Bezahlung schön auf die Vermieterin abgeschobden. Die Handwerkerrechnungen sollte die Vermiedterin, dann der Kanzlei der Berufsbetreuerin übersenden, damit sie beim Sozialamt die Kostenerstattung beantragen kann. Zeitgleich verzichtete sie dann auf Kostenvoranschläge, weshalb das Sozialamt die Anträge grds. ablehnte, da sie auch keine Rechnuingen an das Sozialamt gesandt hätte.

Nur die Entrümpelungskosten wurden, sodann auch ohne Kostenvoranschläge vom Sozialamt übernommen, da dies sozialrechtlich in Ausnahmefällen möglich wäre. Sonst sei eine weitere Renovierung der Wohnung laut dem Sozialamt unnötig gewesen.

Die Wohnung wurde zum 31.12. von der Vermieterin gekündigt. Es
lag nämlich ein Wasserschaden vor und diese Wohnung musste betreten werden. Aber laut der rechtlichen Betreuerin konnte der dafür nötige Wohnungsschglüüsel erst nach einer Kündigung übersandt werden und sie konnte zum Öffnen der Wohnung nicht vorbeikommen.

Ausserdem erschien sie seit Sommer 2018 nie vor Ort. Da begann also das Chaos, von dem ich im Buch genau erzähle.

Zudem sollte das zuständige Betreuungsgericht auch nach FamFG ihre Tätigkeiten und die Tätigkeiten der Sozialämter kontrolllieren.

Aber nichts passiert, keiner will zuständig sein und man beruft sich trotz sozialrechtlicher Ausnahme auf Datenschutz.
CRIS ist offline  
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Alt 17.06.2021, 15:06   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Dass eine Entrümpelung Sache des Mieters ist, ist klar. Diese wurde ja wohl auch über das Sozialamt bezahlt. Was Renovierungsverpflichtungen betrifft, gibt es im Mietrecht viele Streitigkeiten, zB um Klsuseln über Schönheitsreparaturen. Nur dann, wenn sie rechtlich den Mieter treffen, kommt eine Kostenübernahme durch den SHT überhaupt in Frage. Offenbar hat der SHT das abgelehnt. Dass man das als Vermieter anders sieht, ist verständlich. Da gibts ja immer so ein Gefühl in Sachen Gerechtigkeit. Ob man damit aber durchkäme, ist etwas anderes.

Ob es angesichts der mietrechtlichen Frage Sinn gemacht hätte, dagegen vorzugehen, ist zumindest ungewiss. Man darf wohl zunächst darauf vertrauen, dass die Behörde korrekt entschieden hat. Gegenteiliges hätte der Vermieter gegen den ehemaligen Mieter geltend machen müssen. Der SHT ist nur Dritter in diesem Spiel und tritt nur ein, wenn eine zwingende Zahlungspflicht besteht. Das scheint hier ja durchaus unterschiedlich beurteilt zu werden. Klarheit hätte nur ein vollstreckbarer Titel erbracht, der offenbar nicht vorliegt.

Seltsam ist tatsächlich die verzögerte Schlüsselübergabe. Sollte der Schaden nachweislich dadurch entstanden seim, sollte wie ich bereits schrieb, ein Mahnbescheidsverfahren betrieben werden.

Übrigens: das Gericht hat mit dem Sozialamt nichts zu schaffen. Wieso auch?
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Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 17.06.2021, 17:14   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Zitat:
Die gerichtlich bestellte rechtliche Berufsbetreuerin (eine Rechtsanwältin) ist laut Betreuungslexikon zur Beauftragung und Bezahlung der Kosten der Wohnungsrenovierung und -entrümpelung verpflichtet. Diese Kosten kann Sie dann vom Sozialamt ersetzt verlangen.

Das steht mit Sicherheit so nicht im Betreuungsrechtlexikon!
Die (rechtliche) Abfolge ist genau anders herum.


Zuerst Beantragung der Kostenübernahme, dann die Kostenvoranschläge ans Amt. Wenn der Bewilligungsbescheid dann vorliegt oder eine glaubhafte mündliche Versicherung darüber abgegeben wird- erst dann darf eine Beauftragung durch die Betreuerin erfolgen.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 17.06.2021, 17:16   #8
Ich bin neu hier
 
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Es gibt das Mietrecht. Aber hier geht es, um Sozialrecht und das Sozialamt meinte, obschon ihm im Zeitpunkt seiner Entscheidung Fotos vom vermüllten un d versifften Zustand der Wohnjung (siehe Buch) vorlagen, unrealistisch dass nach der Entrümpelung keine Renovierungsmaßnahmen auf seine Kosten notwendig seien und die Wohnung nach der Entrümpelung wieder perfekt bewohnbar wäre.

Das Gesetz schreibt vor, dass das Gericht das Sozialamt im rechtlichen Betreuungsverfahren kontrollieren soll.
CRIS ist offline  
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Alt 17.06.2021, 17:19   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin

Zitat:
Zitat von CRIS Beitrag anzeigen
Das Gesetz schreibt vor, dass das Gericht das Sozialamt im rechtlichen Betreuungsverfahren kontrollieren soll.
Das wäre ja spannend.

Kannst Du das Gesetz und die §§ dazu nennen?


MfG


Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.06.2021, 17:27   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
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Zitat:
die Wohnung nach der Entrümpelung wieder perfekt bewohnbar wäre.

Perfekt bewohnbar wäre auch nicht im Sinne des Erfinders.
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michaela mohr ist offline  
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