Dies ist ein Beitrag zum Thema Vater im Koma im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe von der neuen Partnerin die Information erhalten, der Vater liege im Krankenhaus im Koma (nach HK Stillstand ...
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06.07.2021, 19:02 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
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Vater im Koma
Hallo,
ich habe von der neuen Partnerin die Information erhalten, der Vater liege im Krankenhaus im Koma (nach HK Stillstand und langer Reanimation). Ändert sich etwas für uns? Es gab zu dem minderjährigen Kind kaum Kontakt und aktuell ist Funkstille. Muss ich irgendwas machen? Der Vater steht unter Betreuung. Werde ich (als Alleinsorgeberechtigter) informiert, wenn der Vater aufwacht (im schlechtesten Falle mit schwersten Behinderungen oder gar nicht mehr)? Ich bin realistisch, da wird was zurück bleiben. Es geht darum, dass Kind Kontakt wünscht oder gar irgendwelche Zahlungsaufforderungen bekommt. Liebe Grüße |
06.07.2021, 20:17 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin Noel
Deine Angaben sind recht unklar. Wer bist Du? Wer ist uns? Um welchen (wessen) Vater geht es? Wer ist das Kind? Für wen bist Du sorgeberechtigt und wie weit? Und in welchem Verhältnis stehen alle zueinander? So können keine brauchbaren Antworten gegeben werden. Werde bitte etwas genauer. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
06.07.2021, 20:32 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@Imre, es handelt sich um diesen Fall
https://www.forum-betreuung.de/forum...ngskosten.html Meiner Einschätzung nach wirst du über den aktuellen Gesundheitszustand des Vaters deines Kindes nicht informiert. Sollte der Mann ein Pflegefall werden oder versterben, dann ist davon auszugehen da es noch minderjährig ist dass es nicht in Anspruch genommen wird.
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06.07.2021, 20:51 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
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Hallo Imre,
ich bin die Ex- Partnerin, es gibt ein gemeinsames minderjähriges Kind. Es geht um den Vater des gemeinsamen Kindes. Ich habe das ASR - wir sind Kind und ich. Es geht auch darum, dass Kind seinen Vater ggf. besuchen möchte, wenn dieser wieder aufwachen sollte. Ich habe Angst, dass man Geld vom Kind fordern wird, egal für was - Behörden und Co. sind da bestimmt sehr kreativ. |
06.07.2021, 20:55 | #5 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,225
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Seit der Pflegereform wurde der Unterhaltsrückgriff bei Kindern und Eltern weitestgehend abgeschafft. Nur wenn diese mehr als 100.000 € im Jahr verdienen sollten, ist noch ein Unterhaltsrückgriff möglich.
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06.07.2021, 21:02 | #6 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
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Zitat:
Und bei Pflegebedürftigkeit, kann Kind ja aktuell nicht herangezogen werden, wie ist es dann, wenn es eine Ausbildung macht? Und bei Sozialleistungen? Als der Ex Leistungen (Hilfe zum Leben) eine Zeitlang erhielt, wurde ich angeschrieben, wegen Kind (Prüfung für Unterhaltszahlungen) - nachdem ich denen die Geburtsurkunde geschickt hatte, habe ich nie wieder etwas von denen gelesen. |
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06.07.2021, 21:12 | #7 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,225
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Wenn das Kind zu dem Zeitpunkt, zu dem der Unterhaltsbedarf besteht, nicht unterhaltsverpflichtet ist, kann es auch nicht später nachträglich für diesen Unterhalt herangezogen werden.
Ein minderjähriges Kind ist grundsätzlich nicht unterhaltsverpflichtet, da es bereits selber unterhaltsberechtigt ist und theoretisch selbst Unterhalt von seinem Vater fordern könnte, wenn dieser leistungsfähig wäre. Ein Unterhaltsanspruch wäre nur dann denkbar wenn das Kind 1. volljährig wird, 2. der Vater bis dahin noch am Leben ist und 3. das Kind ein auskömmliches Einkommen hat bzw. ohne Weiteres zu einer Arbeitsaufnahme in der Lage wäre (also nicht etwa noch studiert). |
06.07.2021, 23:58 | #8 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@Noel, ich entschuldige mich mal sozusagen gleich prophylaktisch für das, was ich jetzt schreiben/anworten werde.
Im Ernst! Vor ca. 5 Jahren hast du dich an unser Forum gewandt mit der Frage ob ein Betreuer nicht dafür zuständig ist einen Vater zu zwingen Kontakt mit seinem Kind zu halten. Indirekt insofern als es ums Geld ging. Die Antworten von damals kannnst du nachlesen. Die neue Frau an der Seite deines Ex hat dich darüber infomiert wie es ihm derzeit geht, das ist freundlich und höchst lobenswert Forderungen jedweder Art sind nicht zu befürchten. Also um was sollte es dir noch gehen? Zitat:
Scheinbar bzw. deinen Beiträgen nach ist der Vater deines Kindes jemand dem sein Nachwuchs nicht präsent und nicht wirklich wichtig ist. Aus welchen Gründen auch immer. Als Mütter sind solche Erkentnisse sehr hart zu schlucken aber es kommt einfach im Leben vor. Tut mir sehr leid für Dich
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07.07.2021, 12:22 | #9 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Die Fallschilderung am Anfang klingt ja ziemlich schlecht. Daher noch ergänzend: stirbt der Vater, ist das Kind Erbe 1. Ordnung (uU Sogar Alleinerbe), es sei denn, es ist testamentarisch ein anderer Erbe eingesetzt. Dann hätte das Kind aber den Anspruch auf den Pflichtteil (den man vom Erben verlangen kann). Genaueres via Nachlassgericht.
Soweit das Erbe überschuldet ist, muss die Erbschaft persönlich vom Elternteil beim Nachlassgericht binnen 6 Wochen ausgeschlagen werden. Dafür braucht man als Elternteil die Genehmigung des Familiengerichtes, § 1643 BGB. Außerdem hat das Kind Anspruch auf Halbwaisenrente.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
07.07.2021, 22:30 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
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Ersteinmal Danke..
@michaela mohr Es gab zuletzt eine gewisse Annäherung vom Vater zum Kind, zwar sporadisch, aber immerhin. Für das Kind wäre es schon tragisch den Vater nicht mehr sehen zu können. Aber da sitzt aktuell wohl der Betreuer am längeren Hebel. Kind möchte den Vater schon gerne sehen, wenn er wieder wach ist. Da wäre der Betreuer wohl der beste Ansprechpartner? Der entscheidet ja, wer zum seinem Betreuten darf - da ja niemand weiß wo der Vater steckt. @HorstD danke für die Info. Wollen wir hoffen, dass es nicht zum worst case kommt. |
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