Dies ist ein Beitrag zum Thema Kann man Aufenthalt in Palliativstation verlängern? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Gleich noch ein weiteres Problem, ich weiß nicht, ob das auch hierher gehört. Der Mann einer Tante aus der Familie ...
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12.07.2021, 13:49 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 35
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Kann man Aufenthalt in Palliativstation verlängern?
Gleich noch ein weiteres Problem, ich weiß nicht, ob das auch hierher gehört. Der Mann einer Tante aus der Familie ist schwer krank, hat Krebs im Endstadium. Er kann schon nichts mehr essen, wird künstlich ernährt. Nun ist er aus dem KH auf die Palliativstation entlassen worden. Dort ist es (von der Einrichtung her) wunderschön, er würde gern dort bleiben. Aber die Kasse bezahlt nur 14 Tage. Im Hospitz sind derzeit keine Plätze frei, also muß er dann nach Hause (altes Haus, dunkel, laut und gerade Baustelle) oder bis 4 Wochen in die Kurzzeitpflege.
Ich weiß nicht, wie hoch die Mehrkosten gegenüber Hospitz/ Kurzzeitpflege sind, aber bei max. noch 1-2 Monaten Lebenszeit (falls überhaupt) mit denen die Tante noch rechnet, könnte man das Geld ggf. auch privat aufbringen. wichtig ist es, daß der kranke Mann es so schön wie möglich hat. Gibt es evtl. eine Möglichkeit, den Mehrpreis privat zu zahlen und welche Schritte müßte man dazu einleiten oder ist so etwas unmöglich? |
12.07.2021, 14:49 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Hallo, als Privatpatient muss man die Kosten eh selbst bezahlen (bekommt aber dann das meiste von seiner privaten KV zurück). Als Kassenpatient sollte man erst mal mit der eigenen Kk reden, meist gibts da doch Härtefallregelungen.
Vielleicht sollten Sie auch diesen Weg gehen: https://www.krankenversicherung.net/...-krankenkassen Parallel können Sie sich ja beim Krhs erkundigen, was das „privat“ kosten würde. Aber nicht über die Höhe erschrecken, dafür können Sie auch ein Luxushotel buchen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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