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Verwahrgeldkonto im Minus

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Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe für die Tante meines Mannes eine Vorsorgevollmacht. Letztes Jahr musste sie ins ...


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Alt 15.07.2021, 20:19   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 14.07.2021
Beiträge: 3
Standard Verwahrgeldkonto im Minus

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich habe für die Tante meines Mannes eine Vorsorgevollmacht. Letztes Jahr musste sie ins Heim. Die Heimkosten sind 10€ höher als ihre Rente. Ich hatte im Oktober einen Antrag beim Sozialamt gestellt, aber noch keine Antwort. Wir kommen privat für alles auf, Handykarte und Drogerieartikel.. usw. Obwohl dem Heim klar war, dass keine Taschengeld über ist, haben die alles ausgelegt. Physio, Fusspflege, Apotheke....
Jetzt bekomme ich Post, ich soll umgehend die inzwischen fast 500€ sofort zu bezahlen, sonst droht mir ein Mahnbescheid. Ist wollte der Frau nur helfen und jetzt soll ich ihre Rechnungen bezahlen?? Das Heim kann doch nicht einfach alles auslegen, wohl wissend, dass sie nichts hat. Was soll ich jetzt machen? Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich nie zugestimmt, mich zu kümmern.
Vielleicht hat jemand einen Rat.
Vielen Dank, Malou
malou.1010 ist offline  
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Alt 15.07.2021, 21:33   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich hatte im Oktober einen Antrag beim Sozialamt gestellt, aber noch keine Antwort.
So leid es mir mit meiner Antwort tut aber da hättest du dringend nachhaken müssen. Erledige das umgehend!

Zitat:
Ist wollte der Frau nur helfen und jetzt soll ich ihre Rechnungen bezahlen?? Das Heim kann doch nicht einfach alles auslegen, wohl wissend, dass sie nichts hat.
Das Heim geht völlig zurecht davon aus , dass ein Vollmachtnehmer sich seiner Verpflichtung bewusst ist die mit der Übernahme einer Vollmacht einhergeht.
Letztlich ist der Inhalt der Vollmacht wichtig wenn du in Regress genommen werden solltest/könntest.
Wie lautet dazu der Inhalt?



Sei froh ,dass das Heim solange zugewartet hat. Deine Tante wäre sonst z.B mit den nötigen Medikamenten nicht versorgt gewesen.
Zitat:
Vielleicht hat jemand einen Rat.
Wende dich umgehend an das Sozialamt und wegen der Aporechnungen beantragst du sofort eine Zuzahlungsbefreiung. Das wird hoffenlich den geforderten Betrag schon weniger werden lassen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.07.2021, 12:01   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 14.07.2021
Beiträge: 3
Standard

Sie hat einen Zuzahlungsbefreiungsausweis, den hat das Heim auch....

Und das Sozialamt hat alle Unterlagen unsererseits vorliegen. Es fehlt lediglich die neue Pflegesatzverordung und die liegt noch nicht vor.

Und in der Vorsorgevollmacht steht bestimmt nicht, dass ich ihre Verbindlichkeiten übernehme..

Wenn ich für alles geradestehen soll, warum werde ich nicht informiert bzw. meine Zustimmung eingeholt, das sie ohne mein Wissen von ein Doppelzimmer in ein Einzelzimmer gezogen ist???
malou.1010 ist offline  
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Alt 16.07.2021, 13:52   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin


Die Panik ist nicht nötig, weil Du als Vorsorgebevollmächtigte nicht für die Kosten der Vollmachtgeberin aufkommen mußt. Das Heim kann die Forderung bestenfalls gegen die Befohnerin stellen aber nicht gegen Dich.

Du wirst die Forderung bekommen, weil Du die Bevollmächtigte bist. Das ist auch ok so. Die Forderung darf sich aber nicht gegen Dich wenden, sondern gegen die Heimbewohnerin. Da solltest Du mal darauf achten, wenn Post kommt.


Ansonsten kannst Du dem Sozialamt mit Schmackes auf die Füße treten. Der Antrag wurde vor ca. 300 Tagen gestellt und nach ca. 180 Tagen ohne große Reaktion kann man problemlos eine Untätigkeitsklage starten oder eine Einstweilige Verfgügung starten. Insbesondere, wenn das Heim einen Mahnbescheid anbietet (das macht die aktuelle Notwendigkeit deutlich)
- Beratungsschein bei Gericht besorgen
- damit zum RA Deines Vertrauens
- und los geht's


MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.07.2021, 14:08   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 14.07.2021
Beiträge: 3
Standard

Hallo Imbre,
danke für deine Nachricht.

Doch, das Schreiben bzw. die Rechnung ist auf meinem Namen ausgestellt.
Darum rege ich mich ja so auf. Die drohen mir mit dem Gerichtsvollzieher.
Und dann gleich eine Mahnung mit Zahlungsziel 3 Tage und nie eine Rechnung vorher bekommen...
malou.1010 ist offline  
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Alt 16.07.2021, 15:22   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Doch, das Schreiben bzw. die Rechnung ist auf meinem Namen ausgestellt.
Schau dir dazu mal den Heimvertrag genau an ob du evtl. die (gerne beigefügte) Bürgschaftserklärung unterschrieben hast?

Zitat:
Und dann gleich eine Mahnung mit Zahlungsziel 3 Tage und nie eine Rechnung vorher bekommen...
Vielleicht wäre es sinnvoll sich in einem ruhigen Ton mit der Heimleitung zusammenzusetzen um die Gründe, z.B. für eine Mahnung ohne vorherige Rechnung zu erfahren? Da muss etwas schief gelaufen sein was sich evtl. auch ohne RA aus der Welt schaffen lässt.

Zitat:
Und in der Vorsorgevollmacht steht bestimmt nicht, dass ich ihre Verbindlichkeiten übernehme..
Die (scheinbare) Pampigkeit ist absolut überflüssig. Niemand hier kann wissen was in deiner Vollmacht steht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.07.2021, 07:01   #7
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 15.02.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 57
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du solltest erst mal Wiederspruch einlegen und Prüfen ob die Rechnungen auch in Ordnung sind und die Überhaut im Recht gewesen sind so etwas wie Fusspflege zu beauftragen und ob die Person auch damit einverstanden gewesen ist in Heimen wird oft Betrogen

MfG
P
Peter1971 ist offline  
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Alt 17.07.2021, 10:51   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
Standard

Zitat:
Zitat von malou.1010 Beitrag anzeigen
Doch, das Schreiben bzw. die Rechnung ist auf meinem Namen ausgestellt. Darum rege ich mich ja so auf. Die drohen mir mit dem Gerichtsvollzieher. Und dann gleich eine Mahnung mit Zahlungsziel 3 Tage und nie eine Rechnung vorher bekommen...
Also, zunächst mal: an wen soll das Schreiben denn sonst gerichtet werden? An den Betreuer bzw den Bevollmächtigten. Dieser ist ja der gesetzliche bzw gewillkürte Vertreter des eigentlichen Vertragspartners. Soweit ist das alles richtig. Die Handlungen des Vertreters betreffen direkt den Vertretenen (§ 164 BGB).

Und wie gesagt, Vertragspartner ist der Vertretene. Deshalb schuldet auch nur er die Zahlung. Und auch nur das Sparvermögen des Vertretenen darf gepfändet werden. Auch Gläubiger verwechseln das schon mal.

Besonders aufpassen muss man, wenn ein Mahnbescheid beantragt wird. Im Feld „Schuldner“ muss zwar der Betreuer/Bevollmächtigte stehen (wie sonst sollte der Bescheid sonst zugestellt werden. Im Textfeld „Schuldner“ muss aber auch drinstehen, dass man selbst halt nicht der „echte“ Schuldner ist, sondern diesen nur vertritt. Das muss dann zb so aussehen: „Frau Ute Mustermann, Adresse… als Bevollmächtigte bzw Betreuerin des Bruno Beispiel“.

Wenn diese Klarstellung fehlt, muss man (binnen 2 Wochen ab Zustellung) gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Begründung: falsche Bezeichnung des Schuldners.

Damit das Ganze von Anfang an richtig läuft, bei jedem Vertrag, den man unterschreibt, immer darauf achten, dass der Name des eigentlichen Vertragspartners drinsteht. Und bei der Unterschrift hinzufügen (als Bevollmächtigter/rechtlicher Betreuer).

Und zum Hinweis mit der Bürgschaft: Heimbetreiber wissen natürlich auch, was ich Anfangs schrieb. Deshalb kommen manche auf die Idee, NEBEN dem Vertrsgspartner auch dessen Bevollmächtigten/Betreuer als zusätzlichen Schuldner mit ins Boot zu holen. Und zwar in Form einer (selbstschuldnerischen) Bürgschaft (siehe unter https://www.buergschaften.ws/buergsc...he-buergschaft). Solche Bürgschaftserklärungen keinesfalls unterschreiben. Sonst haftet man nämlich tatsächlich selbst für die Schulden des Vertragspartners.

Man sieht, das Leben ist voller Fallstricke. Vor allem eine Vorsorgevollmacht ist Ernst, nicht Spass.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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Alt 17.07.2021, 12:59   #9
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Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Deshalb kommen manche auf die Idee, NEBEN dem Vertrsgspartner auch dessen Bevollmächtigten/Betreuer als zusätzlichen Schuldner mit ins Boot zu holen.

In den letzten Jahren hatten sämtliche mir vorgelegten Heimverträge diese Zusatzseite (war füher eher mal eine Ausnahme) weshalb ich eine Überprüfung des Heimvertrags angeregt hatte.
__________________
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