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Pflege

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Dann wird es so sein, dass die Behandlungspflege über das Fachpersonal - also Sachleistungen - finanziert wird und für die ...


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Alt 10.08.2021, 17:43   #11
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Dann wird es so sein, dass die Behandlungspflege über das Fachpersonal - also Sachleistungen - finanziert wird und für die hauswirtschaftliche Versorgung/Grundversorgung eine private Pflegeperson angegeben war. Dafür ist das Pflegegeld tatsächlich auch komplett auszuzahlen. Wenn es aber keine private Pflegeperson mehr gibt und alle Tätigkeiten vom Fachpersonal erledigt werden, müsste das der Pflegekasse bekannt gegeben werden.
mimi91 ist offline  
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Alt 10.08.2021, 18:21   #12
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Wenn es aber keine private Pflegeperson mehr gibt und alle Tätigkeiten vom Fachpersonal erledigt werden, müsste das der Pflegekasse bekannt gegeben werden.
Das sehe ich insofern anders, als dass das Pflegegeld ausdrücklich nicht auf andere Leistungen angerechnet wird - also auch nicht auf die von der KK geleistete Behandlungspflege. In vorliegendem Fall kann ja von mangelnder Pflege keine Rede sein. Wird also die Behandlungspflege durch die Leistungen der KK gesichert und besteht trotzdem ein dem Grunde nach ungedeckter Pflegebedarf, darf der Pflegebedürftige das Pflegegeld beziehen und hierfür einsetzen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 10.08.2021, 20:58   #13
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 11.07.2021
Beiträge: 9
Standard Kann es sein?

Es ist wohl so, dass es keine Abstimmung zwischen PV (901 € Pflegegeld) und der alles bezahlenten Krankenkasse gibt. Die zahlen ja nicht nur das persönliche Budget, Rolly, Lifte, PC, Sprachprogram, alles wird bezahlt.
Nun zwischenzeitlich geht es weiter. Der behandelnde Arzt hat einen Zustandsbericht an das Betreuungsgericht geschickt. Er wird wohl definitiv unter Betreuung kommen. Nun ist das Drama bei den Schwestern groß. Ich bin sehr dafür, dass hier ein Berufsbetreuer ins Spiel kommt und die Beiden nicht involviert sind.
Gruß Friedrich
friedrich2702 ist offline  
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Alt 10.08.2021, 21:27   #14
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Hallo,

Hier wird einfach mal alles durcheinander gemischt(Pfegegeld, Behandlungspflege, Hilfsmittel).
Da wird Euch nichts anderes helfen wie die Bescheide zu den gewährten Leistungen zu lesen.
Das ist sinnvoller als hier im Trüben zu stochern.

Zitat:
Er wird wohl definitiv unter Betreuung kommen.
Es wird ihm vielleicht ein Betreuer zur Seite gestellt, aber man kommt nicht unter Betreuung.
Die Zeiten der Vormundschaft sind schon lange vorbei.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 11.08.2021, 07:56   #15
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 11.07.2021
Beiträge: 9
Standard Danke

Ich denke nicht, dass hier etwas vermischt wird, ich denke die Fragestellung ist nicht ganz klar rüber gekommen.
Die Bescheide sind klar. Es gibt spezielle Büros deren Tätigkeit darin besteht darauf zu achten, dass die Gelder bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Dies war die 1. Tätigkeit nach dem Auszug seiner Frau ein solches Büro zu beauftragen.
Das Problem ist seine Verschwendungssucht die auch nicht vor Geldern halt gemacht hat die dafür nicht gedacht waren. Das haben wir nun im Griff.
Es geht einfach darum ob er das Pflegegeld zu Recht bezieht obwohl er alles aber wirklich alles rund um seine Krankheit bezahlt bekommt. Den auch dieses Pflegegeld wird von ihm für den Kauf unglaublich unsinniger Dinge verbraten. Das ist die Herausforderung zur Zeit. Hat er also im Monat 1.500 € (Rente) zur Verfügung oder 2.401 € (Rente + Pflegegeld). Leider kann man diese Frage nirgends wo nachlesen, zumindest finden wir nichts.
Zum Thema Betreuung - "zur Seite gestellt" - ich kann jetzt nicht erkennen was das bringen sollte. Sein behandelnder Arzt hat diese Meldung mit dem Grundtenor - Selbstgefährdung - an das Betreuungsgericht geschickt. Aus den Geldproblemen gibt es auch noch medizinische. Es geht darum, dass auch die Pfleger aus der Verantwortung genommen werden. Es muss jemanden geben der dort weisungsbefugt ist. Heißt, die beiden Schwestern haben Generalvollmacht aber damit ist ja sein Wille nicht zu überbieten. Genauso wie die Pfleger den Anweisungen ihres Chefs folgen müssen.
Also wenn eine Betreuung keine Entscheidung, auch gegen seinen Willen, treffen kann macht eine Betreuung keinen Sinn. Er kann zwar nicht mehr selbständig unterschreiben (totale Bewegungsunfähigkeit). Aber im Netz, E-Mail oder mit seinem Sprachcomputer ist er fix und manchmal ganz unflädig unterwegs.
Gruß Friedrich
Gruß Friedrrich
friedrich2702 ist offline  
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Alt 11.08.2021, 08:44   #16
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Es gibt spezielle Büros deren Tätigkeit darin besteht darauf zu achten, dass die Gelder bestimmungsgemäß eingesetzt werden.
Zitat:
Es geht einfach darum ob er das Pflegegeld zu Recht bezieht obwohl er alles aber wirklich alles rund um seine Krankheit bezahlt bekommt.
Deine Angaben sind insgesamt sehr widersprüchlich. S.o.
Wenn jemand den Einsatz der Verwendung bereits "überwacht"- und du selbst sagst dazu noch
Zitat:
Das haben wir nun im Griff.
dann bliebe als konkrete Frage
eigentlich nur:
Zitat:
Den auch dieses Pflegegeld wird von ihm für den Kauf unglaublich unsinniger Dinge verbraten.
Zitat:
Leider kann man diese Frage nirgends wo nachlesen, zumindest finden wir nichts.
Um welche Frage handelt es sich denn eigentlich? Die Verwendung der eingehender Gelder ist geregelt, die vorgebliche Verschwendungssucht habt ihr im Griff (wie eigentlich) also was ist jetzt noch unklar?

Auch das folgende ist inhaltlich absolut unverständlich:
Zitat:
Es geht darum, dass auch die Pfleger aus der Verantwortung genommen werden. Es muss jemanden geben der dort weisungsbefugt ist.
Zitat:
Genauso wie die Pfleger den Anweisungen ihres Chefs folgen müssen.
?????????

Zitat:
Heißt, die beiden Schwestern haben Generalvollmacht aber damit ist ja sein Wille nicht zu überbieten.
Was wäre daran auszusetzen? Um`s "überbieten" des Willen geht es nicht.
Zitat:
Also wenn eine Betreuung keine Entscheidung, auch gegen seinen Willen, treffen kann macht eine Betreuung keinen Sinn.
Unter bestimmten Umständen kann natürlich ein Betreuer gegen den Willen des Betreuten handeln. Aber diese besonderen Umstände müssen zuvor im Auftrag des Gerichts geklärt werden. Das wäre der erste notwendige Schritt in einer neutralen Betreuung dies herbeizuführen.
Alles weitere Herumgeeiere nützt da gar nichts.

Insgesamt an dich die Frage: worum geht es hier eigentlich bzw. wirklich?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 11.08.2021, 13:39   #17
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin
Zitat:
Zitat von friedrich2702 Beitrag anzeigen
Zum Thema Betreuung - "zur Seite gestellt" - ich kann jetzt nicht erkennen was das bringen sollte.

Es geht um einen menschlicheren Umgang mit den Betreuten.

Früher wurden die Betroffenen entmündigt und durften nix mehr. Mit der rechtlichen Betreuung dürfen die Betreuten das, was sie auch können, auch weiterhin.
Zur Seite gestellt heißt also: Die Betreuer*innen sind eine Unterstützung und ggf. Vertretung (sie dürfen auch anstelle der Betreuen unterschreiben). Sie sind keine Vormünder und Aufpasser mehr, die über den Betroffen stehen und den Deckel zu halten müssen.

Das ist schon ein wichtiger Unterschied.



Zitat:
Zitat von friedrich2702 Beitrag anzeigen
Heißt, die beiden Schwestern haben Generalvollmacht aber damit ist ja sein Wille nicht zu überbieten. Genauso wie die Pfleger den Anweisungen ihres Chefs folgen müssen.
Die Schwestern müssen die Vollmachten zurückgeben, wenn eine rechtliche Betreuung zustande kommen soll. Weil Vollmachten vorrangig sind, dürfte das Gericht sonst keine/n Betreuer*in bestellen.





Zitat:
Zitat von friedrich2702 Beitrag anzeigen
Also wenn eine Betreuung keine Entscheidung, auch gegen seinen Willen, treffen kann macht eine Betreuung keinen Sinn.
Wenn der Betroffene sein Geld so verschwendet, müßte im Rahmen einer Betreuung die Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt beschlossen werden. Erst dadurch kann dem sinnlosen Geldverbraten ein Riegel vorgeschoben werden.



So, wie Du die Lage geschildert hast, wird es sicherich besser sein, wenn die Betreuung beruflich geführt wird.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 12.08.2021, 14:12   #18
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 11.07.2021
Beiträge: 9
Standard verstehe ich jetzt alles nicht

Liebe Michaela Mohr, die Frage ist doch eindeutig gestellt. Er bekommt Pflegeleistungen und die werden vom Büro überwacht. Das ist im Griff, (die Verwendung dieses Geldes) dass war vorher nicht so als er das mit seiner Frau zusammen gemangt hat. Die Frage die ich gestellt habe ist, ob er berechtigt dazu noch die 901 Pflegegeld bezieht, die ihm ja zur freien Verfügung gezahlt werden. Den die Überwachung dieses Geldes was ihm persönlich gezahlt wird überwacht das Büro natürlich nicht. Das eine sind die Pflegeleistungen die er quasi wie eine Unternehmer einsetzt, dass andere bekommt er persönlich. Also ich sehe jetzt wirklich keinen Durcheinander in meiner Frage.
Einfach die Frage bezieht er die 901 € zu Recht oder nicht.

@ Imre Holocher
Deine Aussage beigestellt füllt das Problem nicht aus. Es geht wirklich nur wenn das Gericht es so verfügt, dass er auch Entscheidungen gegen seinen Willen treffen kann. Die beiden Schwestern wickelt er um den Finger. Das kann er sehr gut. Das ist halt das Problem wenn es im Rahmen des persönlichen läuft.
Mit den Pflegern ist das auch klar, er ist deren Chef und die Pfleger müssen sich seinen Anordnungen beugen. Seine Anordnungen widersprechen in vielen Dingen den ärztlichen Anordnungen. Deshalb muss der Berufsbetreuer auch weisungsbefugt gegenüber den Pflegern sein.
Das die Schwestern ihre Generalvollmacht zurück geben müssen ist natürlich klar wenn ein Berufsbetreuer ins Spiel kommt.
Dazu gibt es nun den Bericht des Arztes an das Betreuungsgericht. Dort werden dann die Kriterien besprochen und wohl unter Hinzuziehung eines Gutachtens entschieden.
Die Frage ist nur werden das die Schwestern übernehmen, unter der Gefahr, dass er die Beiden über den Tisch zieht, was er in Perfektion kann. Oder kommt ein Fremder dazu und da bin ich vollkommen deiner Meinung, das muss ein. Die Schwestern sehen das naturgemäß nicht ganz so.

Ich weiß nicht warum das Thema so weit schweifend behandelt wird. Ich habe zu Anfang nur gefragt ob er die 901 € zurecht bezieht.

Meine 2. Frage wäre dann um die Betreuung gegangen, wenn das Gericht sich gemeldet hat.

Trotzdem herzlichen Dank an alle die geschrieben haben.
Gru0 Friedrich
friedrich2702 ist offline  
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Alt 12.08.2021, 14:15   #19
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Registriert seit: 11.07.2021
Beiträge: 9
Standard Bedeutung

Allerdings frage ich mich was das für eine Bedeutung hat?

diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation

Verstehe ich nicht, Michaela Mohr.
friedrich2702 ist offline  
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Alt 12.08.2021, 14:57   #20
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Hallo Friedrich,
es tut mir leid, dass deine Frage offensichtlich für dich zu ausschweifend behandelt wurde. Wurde sie denn beantwortet? Ich vermute nein. Das war auch nicht möglich, da uns die entsprechenden Bescheide, Voraussetzungen, Absprachen etc nicht vorliegen bzw. bekannt sind. Warum fragst du oder die Bevollmächtigte nicht einfach die Pflegekasse? Dort hättest du die Antwort vermutlich binnen kurzer Zeit.


Was die von dir gewünschte Berufsbetreuung für den Schwager angeht:
Zum einen scheint es hierzu familienintern unterschiedliche Auffassungen zu geben, die aber auch hier nicht zu klären sind. Wie wäre es mit einem Mediator, der mit allen Beteiligten, insbesondere auch dem Schwager, erörtert, wie es weitergehen kann?
Da der Schwager offensichtlich noch in der Lage ist, seinen Willen kundzutun, wird sich zumindest kurzfristig darüber auch ein Betreuer nicht hinwegsetzen (können und dürfen), selbst wenn er sich gesundheitlich keinen Gefallen tut. Auch kann er grundsätzlich mit seinem Geld tun, was er möchte. Ein Betreuer ist zunächst mal grundsätzlich nicht "weisungsbefugt". Da hast du ein falsches Verständnis von der Betreuung. Er ist eine Unterstützung und zwar die Unterstützung des Betreuten, nicht die von dessen Angehörigen.
mimi91 ist offline  
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